28.12.2008 - Bundesweit geht der Fasanenbestand drastisch zurück, aber in Oespel ist wieder alles ganz anders. Wie kann es auch anders sein?

Bundesweit ist der Fasanenbestand drastisch zurückgegangen. Man spricht von bis zu 50 %. Selbst Experten können sich dieses Phänomen nicht erklären. "Hinsichtlich der Ursache tapern noch völlig im Dunkeln.", gab Dr. Jürgen Eylert, Referent bei der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn zu.

Bundesweit schlagen Jäger Alarm. Vor allem die Bestände an jungen Fasanen sind enorm gesunken. "Die Situation kommt völlig überraschend", sagt der Geschäftsführer der Stiftung natur+mensch Dr. Rolf Eversheim. "Kein vorab erkennbarer Trend, keine konkreten Indizien hatten die Dezimierung angekündigt."

Die Fachleute stehen vor einem Rätsel. Vieles deutet auf ein Problem im Frühjahr hin. Wenn es nass und kalt ist, verklammen die kleinen Küken sehr schnell. Außerdem finden sie dann nicht genügend Insekten, so die Aussagen von Eylert. Ein Widerspruch ist aber, dass das Nachwuchsproblem aus allen Bundesländern gemeldet wird. Möglicherweise waren die Eier gar nicht befruchtet oder die Küken sind - warum auch immer nicht - geschlüpft. Denkbar ist aber auch, dass das Pflanzenschutzmittel Clothianidin, ein Beizmittel zur Behandlung von Maiskörnern, das für das massenhafte Bienensterben verantwortlich gewesen sein soll, die Ursache sein könnte. Vielleicht hat man es aber auch mit einem neuen Erreger zu tun oder mit einer neuartigen Erkrankung, mutmaßt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdschutzverband.

Wie bedrohlich die Entwicklung für den Bestand ist, kann man erst einschätzen, wenn man die Ursache kennt. Ist es das Wetter gewesen, können die Untersuchungen ad acta gelegt werden, ansonsten könnte es eine bedenkliche Geschichte sein.

Die Forschungsstelle für Jagdkunde in Bonn sucht nach dem Grund für den Rückgang des Fasanenbestandes, ebenso die Stiftung natur+mensch, die ein Forschungsprojekt startet. Nur wenn man die Ursache kennt, kann man gegensteuern. Noch in 2008 soll mit der wissenschaftlichen Arbeit begonnen werden, damit man rechtzeitig zur Balzzeit 2009 das Untersuchungsprogramm entwickelt hat.

Die Stiftung soll eine zentrale Anlaufstelle organisieren, in der Jäger, Landwirte, Tierärzte und Wissenschaftler ihre Beobachtungen melden können, die dann ausgewertet werden, um ein umfassendes Bild der Situation zu erhalten.

In NRW hatten viele Revierinhaber schon reagiert. Sie hatten die geplanten Niederwildjagden für November und Dezember abgesagt!

Nicht so in Oespel! Ich hatte mit Freuden den Artikel, dass die Niederwildjagden abgesagt werden, zur Kenntnis genommen. Ist doch die alljährliche Jagd in Oespel zwischen Steinsweg und Universitätsstraße in der nähe der Wohnhäuser mir jedes Mal ein Dorn im Auge.

Dies veranlasste mich 2005 eine Anfrage an die obere Jagdbehörde zu stellen, da seinerzeit das Gebiet zwischen Steinsweg/Universitätsstraße/Ewald-Görshop-Straße als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen war und es schwer vorstellbar ist, dass jagen innerhalb allgemeiner Wohngebiete erlaubt sein soll und dabei ein Fasanenhahn drei Meter neben der Grundstücksgrenze abgeschossen wird.

Nachfolgend die Antwort der Oberen Jagdbehörde vom 14.05.2005:

"Sehr geehrte Frau Zimmermann,

Zu Ihrer Anfrage bezüglich einer Jagdausübung in Häusernähe nehme ich gerne Stellung:

§ 20 Bundesjagdgesetz (BJG) verbietet das Jagen an Orten, an denen nach den Umständen des Einzelfalls die öffentliche Sicherheit gestört oder Menschenleben gefährdet werden.
Dabei ist die öffentliche Ordnung nicht allein dadurch gestört, dass sich Dritte durch die Jagdausübung gestört fühlen. § 20 BJG stellt ein Verbot der Jagd nur für den Einzelfall auf, so dass in der konkreten Situation jeweils eine Abwägung zu erfolgen hat.

Hierzu führt das OLG Dresden (Beschluß vom 17.08.2001, Az: Ss (Owi) 54/01) aus:

Der Gesetzgeber hat in Kenntnis dieses Konflikts im Bundesjagdgesetz eine Möglichkeit geschaffen, Gebiete auszuweisen, in denen die Jagd verboten ist (§ 6 BJG).

Nach näherer Bestimmung durch das Landesrecht können befriedete Bezirke geschaffen werden, in denen die Jagd ruht (Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, 3 .Aufl. § 6 Rdnr .2).
Hiervon wurde in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht (vgl. Lorz/Metzger/ Stöckel a.a.O., Rdnr .9). Somit sind die
widerstreitenden Interessen der Jagdberechtigten und der Erholungssuchenden abgewogen und aufeinander abgestimmt durch den
Gesetzgeber geregelt worden.
Soweit eine Befriedung nicht erfolgt ist, kann daher davon ausgegangen werden, dass Erholungssuchende grundsätzlich
Beeinträchtigungen durch die Jagdausübung in einem hierzu zugelassenen Gebiet hinnehmen müssen.

Somit ist nach § 20 BJG die Jagd an Behausungen nur dann verboten, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles (d.h. konkret, nicht abstrakt) gefährlich ist. Die kann z.B. der Fall sein bei Abhalten einer Treibjagd mit einer Vielzahl von Schüssen in der Nähe von Wohnsiedlungen. Entscheiden sind jedoch die Umstände des Einzelfalls. Eine Regelung, in der ein bestimmter Abstand zu Wohngebäuden festgelegt ist, existiert nicht.
Ähnliches normiert die Unfallverhütungsvorschrift "Jagd" der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften etwa in §§ 3, Abs. 4, 4 Abs. VII, nach der nur in die Richtung geschossen oder angeschlagen werden darf, in der niemand gefährdet werden kann.

Sollten für Sie Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an mich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Nadja Bauer

Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd
-Obere Jagdbehörde-
Tannenstr. 24 b
40476 Düsseldorf"
 

Am späten Samstagvormittag (29.11.08) rückten die Jäger im großen Aufgebot wieder an. Zuerst waren sie südlich der Wohnbebauung Rhönweg (ehemals Salinger Weg), dann östlich. Es schien sich um eine Treibjagd zu handeln. Von einem Anwohner der angrenzenden Häuser wurde ein Jagdbeteiligter angesprochen ob sie Hasen jagen würden. Nein Fasanen, so die Antwort. Auf den Artikel der Westfälischen Rundschau über den Rückgang des Fasanenbestandes angesprochen, sagte der Gefragte, dass sie keine Hennen schießen würden.

Am Montag darauf habe ich dann Udo Reppin, 1. Vorsitzender des Landesjagdverbandes NRW, angerufen. Herr Reppin meinte, dass der Rückgang nicht für Dortmund gilt. (In Dortmund ist ja immer alles ganz anders oder?) Im Sauerland hätten sie wohl Schwierigkeiten. Ansonsten verlassen sie sich auf ihre Jagdpächter.

Danach habe ich Herrn Giese, den Jagdpächter dieses Bereiches, angerufen. Er sagte, er kennt den Artikel nicht, er würde die RN lesen. Was die Zeitung schon immer schreibt.

Eigentlich sollte man schon wissen, was in den Fachkreisen besprochen wird. Oder will man es einfach nicht wissen?

In Oespel/Kley hätten wir ca. 150 Fasanen. Wenn man da zwei Hähne schießen würde, wäre das wohl nicht schlimm. Es wurden keine Hennen geschossen. Die Anzahl der Hennen garantieren einen gesicherten, hohen Fasanenbestand. Andere Pächter wären neidisch auf ihn, dass er so einen hohen Bestand hätte. Wenn zu viele Hähne da wären, würde es zu Hahnenkämpfen kommen und die Hähne würden sich nicht mehr um ihre Hennen kümmern. Man rechnet pro Hahn 4-6 Hennen.

Bei uns sind gerade mal drei Hähne, sagte ich. Die anderen sind in der Schonung, meinte Giese. Glaubt er doch selber nicht!

Bei den meisten Jägern geht es meiner Meinung nach nicht ums Hegen und Pflegen, sondern einfach um den Spaß an der Jagd.

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