08.03.2009 - Bebauungsplan Ap 162 - Tulpenstraße unwirksam - Wir gratulieren!

Kurz vor Weihnachten am 11.12.2008 bekam die Stadt Dortmund - wie seinerzeit beim Steinsweg am 16.12.05 - ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk, in dem wieder ein Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt wurde.

Der Ap 162 - Tulpenstraße in Dortmund-Sölderholz wurde im Juni 2006 als Satzung beschlossen. Direkt danach hat ein Anwohner bei Oberverwaltungsgericht Münster ein Normenkontrollverfahren beantragt. Der Hauptgrund war die verkehrliche Anbindung. Am 11.12.2008 fand die Verhandlung statt. Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt.

Nach Auffassung des Gerichtes leidet der Bebauungsplan unter einem Abwägungsmangel, da die Immissionsbelastung - hervorgerufen durch die Verkehre auf der Tulpenstraße selber - nicht genügend berücksichtigt wurde.

                                      Das Gutachten, das hierzu erstellt wurde, ist lt. Gericht fehlerhaft.

Nach Auffassung der Stadt Dortmund hat das Gericht die städtebauliche Planung und den Umgang mit den Anregungen und Bedenken bezüglich des städtebaulichen Entwurfs sehr positiv bewertet. Kritik an dem Erschließungskonzept war nicht erkennbar.

Die Stadt Dortmund will jetzt die Urteilsbegründung abwarten und ein neues Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der vorhandenen Rahmenplanung einleiten. Durch die neue Gesetzgebung muss jetzt ein Umweltbericht erstellt werden. Für das neue Planverfahren wird eine Dauer von ca. zwei Jahren angesetzt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass über das Gerichtsurteil nicht in der Presse berichtet wurde. 

Das Schreiben von Herrn Stadtdirektor Ullrich Sierau an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und die Bezirksvertretung wurde am 09.01.09 erstellt. Am 10.02.09 war die Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck und am 11.02.09 die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. Unter TOP 4.17 hieß es dort noch "Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 - Tulpenstraße - hier: Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss - Kenntnisnahme.

Am 27.02.09 wurden der Ap 162 - Aplerbeck in den Dortmunder Bekanntmachungen für unwirksam erklärt.

Die IG Tulpenstraße war die erste Bürgerinitiative, mit der ich Kontakt aufnahm als "Pro Oespel" noch in den Kinderschuhen steckte.

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