08.09.09 - Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg und frühzeitige Bürgerbeteiligung

"Stadtplanung in Dortmund
Stadtbezirk Dortmund-Lütgendortmund
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n –Steinsweg,
hier: Einwohnerversammlung zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan
Lü 148n –Steinsweg- neu aufzustellen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan Lü 148 im Rahmen einer Normenkontrollklage am 16.12.2005 für unwirksam erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.03.2007 die Revision der Stadt Dortmund gegen
das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurückgewiesen. Es hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil mögliche
aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend
untersucht wurden und somit nicht mit in die Abwägung eingestellt werden konnten.
Grundsätzlich soll die bisherige Planungskonzeption der Neubausiedlung weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund
ein attraktives Angebot für Einfamilienhäuser zu schaffen. Damit soll die bereits erfolgreiche Strategie, u.a. durch die Entwicklung von neuen Wohngebieten die Einwohnerzahl in Dortmund zu stabilisieren, fortgeführt werden. Es soll Planungsrecht für ca. 150 Einfamilienhäuser geschaffen werden.


Für Dienstag, den 22.09.2009, 19.00 Uhr, lädt die Bezirksvertretung ein zu einer E I N W O H N E R V E R S A M M L U N G Veranstaltungsort: AWO Begegnungsstätte, Kleybredde 32,
44149 Dortmund.

Dortmund, den 31.08.09
Heiko B r a n k a m p
Bezirksbürgermeister"


(Dortmunder Bekanntmachungen vom 04.09.09)

"Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan
Lü 148n – Steinsweg - neu aufzustellen.
Planungsziele: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan Lü 148 im Rahmen einer Normenkontrollklage am 16.12.2005 für unwirksam erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.03.2007 die Revision der Stadt Dortmund gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurückgewiesen. Es hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend untersucht wurden und somit nicht mit in die Abwägung eingestellt werden konnten.
Grundsätzlich soll die bisherige Planungskonzeption der Neubausiedlung weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund
ein attraktives Angebot für Einfamilienhäuser zu schaffen. Damit soll die bereits erfolgreiche Strategie, u.a. durch die Entwicklung von neuen Wohngebieten die Einwohnerzahl in Dortmund zu stabilisieren, fortgeführt werden. Es soll Planungsrecht für ca. 150 Einfamilienhäuser geschaffen werden.


Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planungsunterlagen vom 14.09.2009 bis 25.09.2009 einschließlich
im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Dienstleistungszentrum Planen und Bauen (Verwaltungsgebäude
Burgwall 14, Erdgeschoss, Zimmer 2) zur Einsicht zu folgenden
Zeiten öffentlich aus:


montags bis mittwochs 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr,
donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr,
freitags 8.00–12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).


Zur Auskunft stehen im Dienstleistungszentrum Mitarbeiter/ innen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Verfügung.
Darüber hinaus ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Zimmer 323 oder 308, zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung
fernmündlich unter den Rufnummern 50-2 37 75 und 50-2 26 83 zu vereinbaren.


Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, die Planungsunterlagen in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund,
Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund einzusehen.


Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen:
montags und dienstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
mittwochs und freitags 8.00–12.00 Uhr
donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00 –17.00 Uhr
(außer an Feiertagen).


Weiterhin können die Planungsunterlagen im Internet unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden.
Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.


Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl.
III FNA 213-1) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Bei der öffentlichen Auslegung des konkreten Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.

Dortmund, den 21.08.2009
Dr. L a n g e m e y e

Oberbürgermeister"

(Dortmunder Bekanntmachungen vom 04.09.09)

<<Zurück zur Übersicht