28.05.2009 - Fahrbahnmarkierung an der Ampelanlage der Zufahrt zum Hellweg-Baumarkt wird nach Vorgabe des Bebauungsplanes geändert

Nachdem der Artikel zu der Fahrbahnmarkierung an der Ampelanlage der Zufahrt zum Hellweg-Baumarkt am 19.05.09 in den Ruhr Nachrichten erschienen war, haben wir uns an die entsprechende Textstelle der Satzungsfassung der Begründung zum Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße erinnert, hatten wir uns doch in der gesamten Planungsphase intensiv mit diesem Bebauungsplan befasst.

Von der Begründung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung v. 16.04.2008, der Begründung zum Bebauungsplanentwurf v. 19.05.2008 über die Begründung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes v. 23.07.2008 bis zur Begründung der Satzungsfassung v. 21.01.2009 zog sich immer wieder folgende Textstelle:

".......Vor dieser Mittelinsel ist die abmarkierte Sperrfläche unterbrochen darzustellen, damit im Ausnahmefall auf die dem Baumarkt gegenüberliegende Grundstückseinfahrt des dort bestehenden Tennisclubs ein- bzw. ausgefahren werden kann. Da diese Fahrbeziehungen relativ selten auftreten, kann dieses trotz der unmittelbar benachbarten Signalanlage toleriert werden." (Satzungsfassung vom 21.01.2009)

In der Verwaltungsvorlage v. 02.02.2009 zur Satzungsfassung kann man folgendes unter den Ergebnissen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung - hier öffentliche Bürgerversammlung am 25.09.2008 - lesen:

"11. Ist die Zufahrtsreglung zum Tennisheim mit dem Verein abgestimmt?"

"zu 11. Die Zufahrt zum Tennisverein ist trotz der neuen Kreuzung in Höhe des Vereinsgeländes weiterhin möglich. Eine Abstimmung mit dem Verein ist bisher nicht erfolgt."

Wir setzen uns am letzten Montag, da zwischenzeitlich der Feiertag mit Brückentag war, mit dem Tiefbauamt in Verbindung, um das Tiefbauamt darauf hinzuweisen, dass die Markierung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht.

Zuerst sprachen wir mit Herrn Körber, der für die Fahrbahnmarkierungen zuständig ist. Nachdem wir unser Anliegen vorgetragen hatten, versprach er sich umgehend mit Herrn Swaton in Verbindung zu setzen.
Herrn Swaton bat uns, ihm die entsprechenden Unterlagen zuzuschicken. Gleichzeitig sprach er den Rechtsabbiegerpfeil auf dem Tennisgelände an und wies auf die ungünstige Verkehrssituation im Ampelbereich hin. Die Unterlagen erhielt Herr Swaton noch am gleichen Tag, um sie dann Herrn Feuser vorzulegen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wurde dann die Entscheidung zur Änderung gefällt.

Heute am 28.05.09 können wir den Ruhr Nachrichten entnehmen, dass die Fahrbahnmarkierung entsprechend der Angaben des Bebauungsplanes geändert wird.

Kommentar: Der Rechtsabbiegerpfeil auf dem Parkplatz des Tennisvereins ist jetzt, bedingt durch die Ampelanlage, wahrscheinlich berechtigt. In der Vergangenheit machte er aber eigentlich keinen Sinn, da das Verkehrsaufkommen noch so übersichtlich war, dass ein Linksabbiegen Richtung Oespel durchaus möglich gewesen wäre. Etwas weiter bei der Ausfahrt von Staples, in dem Bereich ist auf der Borussiastraße eine durchgezogene Linie, ist der Rechtsabbiegerpfeil durchaus berechtigt, da die Ausfahrt im Bereich der Kreuzung Brennaborstraße/Zeche Oespel/Borussiastraße liegt.

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