09.10.2011 - Bezirksvertretung gegen Möbelmärkte im Indupark, aber Ausschuss befürwortet die Ansiedlung

 

In der September-Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund stand mit der Verwaltungsvorlage 04946-11 die Änderung des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark im beschleunigten Verfahren auf der Tagesordnung. Gleichzeitig sollte der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst werden, sowie zur Erteilung der Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark wird notwendig, da in dem Gebäude des ehemaligen Hellweg-Baumarktes zwei Möbelmärkte (Polstermärkte) Einzug halten wollen.

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Verwaltungsvorlage. Der Verwaltungsvorlage ist der Entwurf der Begründung zur Planungsänderung beigefügt.

Der Bebauungsplan Lü 152 gibt für diesen Bereich Gewerbegebiet an. Eine Genehmigung zur Nutzung als Baumarkt mit einer Verkaufsfläche von 6 600 m²  liegt vor. Die Firma Hellweg hat sich verpflichte, nach Verlagerung des Baumarktes an die Borussiastraße, keinen Baumarkt an dem Altstandort zu entwickeln.

Laut dem Bebauungsplan Lü 152 ist an dieser Stelle kein Einzelhandel mit Verkauf an Endverbraucher zulässig, außer wenn dieser in räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Handwerks-, Gewerbe- oder Industriebetrieb steht. Da dies auf die vorgesehene Nutzung nicht zutrifft, wird die Sondergebietsfestsetzung mit der Zweckbestimmung "Möbelhaus" erforderlich.

 

Der Regionalplan legt für den Änderungsbereich gewerbliche- und industrielle Nutzung fest. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Gewerbegebiet aus. Der Flächennutzungsplan muss von Gewerbegebiet in Sondergebiet "Großflächiger Handel" geändert werden. Dies soll auch geschehen.

 

Im Zielkonzept des Masterplans Einzelhandel ist die Fläche ebenfalls als Gewerbegebiet vorgesehen. Um eine Ansiedlung zu ermöglichen, müsste auch der Masterplan Einzelhandel geändert werden.

 

Die Ansiedlung der Möbelmärkte widerspricht ebenfalls dem „Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK), dem die Stadt Dortmund per Ratsbeschluss beigetreten ist und dem sie auch folgen muss. Das REHK sieht unter anderem vor, dass der Umsatzanteil auswärtiger Kunden an einem Standort 20 % nicht überschreiten darf. Außerdem dürfen Randsortimente nicht mehr als 10% der Verkaufsfläche in Anspruch nehmen. Die Fläche je Teilsortiment darf maximal 800 m² und die Fläche für Nebensortiment und Aktionswaren maximal 200 m² betragen. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind gänzlich ausgeschlossen.

 

Auf Grundlage der Regelungen für großflächigen Einzelhandel ist eine weitere Ansiedlung von Möbelmärkten unter Berücksichtung der bereits in der Planung befindlichen Projekte in Dortmund nicht mehr möglich.

Auch andere Kommunen befinden sich in ähnlicher Lage.

So ist geplant, das Kriterium Umsatz-Kaufkraft-Relation und Umsatzanteil mit auswärtigen Kunden aus den Kriterien für die Ansiedlung von Möbelhäusern herauszunehmen und die Steuerung lediglich über die Randsortimente vorzunehmen. Darüber wird im REHK beraten. Die Entscheidung im Rat fällt 2012.

 

Nach der Ratsentscheidung wäre die Ansiedlung der Möbelmärkte aus Sicht der Einzelhandelsentwicklung möglich, wenn folgende Kriterien eingehalten würden:

Die bestehende Halle bleibt unverändert, lediglich im Inneren soll eine interne Aufteilung erfolgen. Die Anlieferung der Ware erfolgt wie bisher über den Wendenweg.

Da es in der näheren Umgebung keine Wohnsiedlungsbereiche gibt, ist die Lärmeinwirkung auf schutzwürdige Nutzungen ausgeschlossen.

Die Entwässerung ist über das bestehende Netz sichergestellt, da es sich um eine Nachfolgenutzung handelt.

Die lufthygienische Situation wird durch den Indupark, Technopark und die Wohnflächen bestimmt. Verkehrsbedingte Schadstoffe haben ihren Ursprung in den umliegenden Hauptverkehrsstraßen und der A 40 und A 45. Hauptsächlich der Kundenverkehr der Möbelhäuser wird die Luftqualität im Plangebiet weiter negativ beeinflussen. Dies ist aber als unwesentlich einzustufen, da im Umfeld keine Schadstoff emittierenden Betriebe angesiedelt werden und im Nahbereich keine schützenswerten Nutzungen wie Wohnbebauung vorhanden sind. (Kommentar: Im Wendenweg befinden sich einige Firmen mit gleichzeitiger Wohnnutzung.)

 

Die Planungsunterlagen werden einen Monat lang öffentlich ausgelegt. In der Zeit können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen vortragen. Während dieser Zeit wird das Vorhaben mit allen beteiligten Ämter, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die durch die Planung berührt werden, abgestimmt.

 

Sobald die planungsrechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind und die baurechtliche Prüfung abgeschlossen ist, also noch vor Rechtskraft der Änderung des Bebauungsplanes, soll von der Möglichkeit der Zulassung während der Planaufstellung gem. § 33 Abs. 1 BauGB Gebrauch gemacht werden.

 

Mit dem Regionalen Einzelhandelskreis wurde die Nutzungsänderung bereits abgestimmt. Während der öffentlichen Auslegung werden auch die Nachbargemeinden am Änderungsverfahren beteiligt. Sie haben dann Gelegenheit sich zu der Ansiedlung der Möbelhäuser zu äußern.

 

Im Oktober/November 2011 ist mit der Offenlage zu rechnen, so dass nach der Bearbeitungen der eingegangenen Anregungen, sowie der Stellungnahmen der Nachbargemeinden, die Baugenehmigung erteilt werden kann.
 

SPD und Grüne sprachen sich gegen die Ansiedlung der zwei Möbelhäuser aus. Wogegen sich die CDU durchaus mit dem Gedanken anfreunden konnte. Es wäre doch nicht gut, Gebäude in solch einer Größenordnung leer stehen zu lassen. Die Bedenken von SPD und Grüne wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens teilte die CDU nicht. "Als Hellweg dort noch war, hat es ja auch geklappt", so Schröder.

 

Auch Franz Dressel von der Firma Hellweg sah keine Probleme. Da es sich um Polsterfachmärkte ohne Sondersortimente und keine Möbelmärkte handeln würde, sei mit wenig Verkehr - zwischen 40 und 50 Verkehrsbewegungen - zu rechnen.  (Kommentar: Würde heißen, 25 PKW am Tag für Kunden, Mitarbeiter und Anlieferer. Bei so wenig Kunden deckt der Umsatz noch nicht einmal die Unkosten! Die Schließung wäre vorprogrammiert.)

 

Nach nochmaliger Beratung blieben SPD und Grüne aber bei ihrer Entscheidung. Bezirksbürgermeister Heiko Brankamp merkte noch einmal an, dass sehr oft ein Auge zugedrückt wurde. Die Bevölkerung hätte auch mal irgendwann das Recht, ernst genommen zu werden. Andreas Lieven betonte nochmals, dass durch Mc Donald's und Media Markt der Verkehr weiter ansteigen wird. Noch mehr Verkehr will die SPD nicht.

 

Auch das Argument der Arbeitsplätze, das immer gerne zur Hilfe genommen wird, konnte Rot-Grün nicht überzeugen. Es würden doch wieder nur 400-Euro-Jobs entstehen. Gebraucht würden aber reguläre Arbeitsplätze.

 

"Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte es bei Stimmengleichheit ( 8 Neinstimmen, SPD-Fraktion, Fraktion B90,die Grünen, 8 Jastimmen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, die Linke und 1 Enthaltung, SPD-Fraktion) ab, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien eine Empfehlung auszusprechen!" (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 20.09.11)

Die Bezirksvertretung durfte lediglich eine Empfehlung aussprechen, die Entscheidung fiel am 05.10.11 im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und war vorherzusehen.

 

Der Ausschuss stimmte mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen für die Änderung des Bebauungsplanes und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie für die Erteilung einer  Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung zu erteilen.

Auch die SPD stimmte der Änderung zu, stellte aber gleichzeitig den Antrag, ein Verkehrskonzept für den Bereich der Brennaborstraße zu erstellen, um den Bedenken der Bezirksvertretung Lütgendortmund Rechnung zu tragen.

Dem Ausschuss lag die nicht genehmigte Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 20.09.11 vor.

Gleichzeitig lag dem Ausschuss ein Schreiben von Stadtrat Lürwer vor, der zu den befürchteten Verkehrsproblemen Stellung nahm.  

Das Plangebiet wäre verkehrlich gut angebunden. In der Vergangenheit hätte es mit dem Hellweg-Baumarkt an dieser Stelle an den Zu- und Ausfahrten keinerlei Überlastungserscheinungen gegeben. Durch die Änderung von Gewerbegebiet in "Sondergebiet Möbelhaus" wird eine verkehrsintensivere Nutzung ermöglicht. Möbelhäuser erzeugen größere Verkehrsmengen als ein Gewerbegebiet. Mit einer Verkaufsfläche von 6 600 m² erzeugen Möbelhäuser ein Verkehrsaufkommen von rund 500 - 1000 Kfz-Fahrten täglich. Darunter fallen die Beschäftigten-, Kunden- und Wirtschaftsverkehre. (Kommentar: Interessant, dass Herr Dressel lediglich von 40-50 Bewegungen sprach!)

Wahrscheinlich wird es sich hier aber nicht nur um zusätzliche Verkehre handeln, sondern zu einem wesentlichen Anteil werden Mitnahmeeffekte ausgelöst. Soll heißen, dass die Kunden, die den Indupark anfahren zusätzlich die Möbelhäuser besuchen. (Kommentar: Andersherum ist es doch wohl wahrscheinlicher. Die Kunden, die die Möbelhäuser anfahren, besuchen auch gleichzeitig andere Geschäfte im Indupark. So kann man auch eine Situation schönreden!)

Die zusätzliche Belastung der umliegenden Knotenpunkte ist somit gering, eine Überlastung ist nicht zu erwarten. Während des weiteren Änderungsverfahrens werden die zu erwartenden Verkehre und die Belastung der umliegenden Knotenpunkte im Rahmen eines Verkehrsgutachtens ermittelt. Aus den genannten Gründen bittet Stadtrat Lürwer die Vorlage zu beschließen.

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