22.08.2011 - Erschließung Wandweg

 

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss in ihrer Sitzung am 19.07.11 mit der Verwaltungsvorlage 02994-10 einstimmig mit Enthaltung der Stimmen der Grünen die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Wandweg im Rahmen des Bebauungsplanes Lü 123 - Ortskern Oespel.

 

 

Die Grünen haben sich der Stimme enthalten, weil sie wegen der Rechtskraft des Bebauungsplanes den Bebauungsplan nicht mehr stoppen können. Die Freiflächen in Oespel unterliegen einem Schwundprozess.

Im Jahr 2009 sollte das Projekt von den Grünen und der SPD noch gestoppt werden, wurde aber von der Verwaltung wegen hoher Investitionskosten durch Grundstücksumlagen und Zukäufe abgelehnt.

 

 

Kosten:

Die Kosten der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnische Erschließung betragen insgesamt 1 155 000, 00 €. Die Kosten für den Kanalbau betragen 545 000,00 €, für die Erschließung und 610 000,00 €.

 

280 000,00 € für die Planstraßen B und C, Fuß- und Radweg und teilweise für  Stellplätze werden aus dem Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" finanziert, ebenso die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlung im Jahr 2011 in Höhe von 545 000,00 € .

 

Der erstmalige Ausbau des Wandweges und der östl. des Wandweges gelegenen Planstraße A in Höhe von 330 000,00 € erfolgt aus dem Haushalt des Tiefbauamtes. Die Kosten werden auf die Jahre 2016 und 2020 verteilt. Laut den Bestimmungen des Baugesetzbuches werden 90 % der Kosten refinanziert.

 

Die straßenbauliche Erschließung der Planstraßen B und C wird zu 100%  vom Sondervermögen finanziert und anschließend durch den Grundstücksverkauf refinanziert. Die Kosten werden auf die Jahre 2011, 2012 und 2015 verteilt. Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen. Die Kosten für den Kanalbau im Erschließungsgebiet werden auf die Jahre 2011 und 2012 verteilt. Die Kosten für die Planstraße A und den Wandweg werden im  Jahr 2015 ausgezahlt. Die Rückzahlung der der Kanalbaukosten erfolgt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 vom Tiefbauamt. Sollten vorzeitig entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, kann die Rückzahlung auch eher erfolgen.

Die Planstraßen B und C gehen ohne Zahlung in das Eigentum der Stadt Dortmund über.

 

Erschließung:

Das Baugebiet wird vom östl. gelegenen Wandweg aus erschlossen. Die 225 m lange und 5,50 m breite Straße wird als gepflasterte Mischverkehrsfläche mit Mittelrinne gebaut. Hier werden ca. 10 Doppelhäuser und 14 Einfamilienhäuser entstehen.

Die Stellplätze werden, nachdem die Hochbauarbeiten abgeschlossen sind, im Straßenbereich angeordnet. Der Wandweg wird von der Straße Am Schultenhof bis zur Borussiastraße auf 350 m neu ausgebaut.

 

 

 

 

Auch die östl. des Wandweges gelegene Planstraße A wird auf 76 m Länge ausgebaut. Hier werden ca. 10 Wohneinheiten entstehen.

 

 

 

 

Der asphaltierte Wandweg und die Planstraße A erhalten eine Mittelrinne.

 

Entlang des Regenrückhaltebeckens verläuft ein 3 m breiter und 140 m langer Fuß- und Radweg bis zur Borussiastraße. Unterhalb des Weges wird die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes verlaufen.

 

Straßenentwässerung:

Die Planstraßen B und C werden direkt über die Mittelrinne in das Regenrückhaltebecken entwässert. Die Mittelrinne des Wandweges wird im nördl. Baugebiet in einen Entwässerungsgraben eingeleitet, der ebenfalls in das Rückhaltebecken mündet.

 

Schmutzwasser:

Das Schmutzwasser wird über einen Kanal, der dem Fuß- und Radweg angepasst ist, in den Kanal der Borussiastraße in Höhe des Hauses Nr. 81 eingeleitet.

 

Niederschlagswasser:

Entsprechend dem Landeswassergesetz NRW wurde ein hydrologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit erstellt. Es wurde festgestellt, dass der Boden nur eine geringe Durchlässigkeit hat und deshalb nur eine Teilversickerung des Niederschlagswassers erlaubt.

Um die entwässerungstechnische Erschließung zu realisieren, werden ca. 480 m Rohrleitungen DN 200 - DN 250 in öffentlichen Straßen- und Wegeflächen verlegt. Zusätzlich wird im nordwestl. Baugebiet ein Regenrückhaltebecken in Grüße von ca. 550 m³ Volumen angelegt. Für besondere Regenereignisse wird eine Verbindungsleitung zum Schmutzwasserkanal gebaut.

Die Entwässerung des Niederschlagswassers wurde so geplant, dass die öffentlichen Wegeflächen und die Entwässerung der privaten Dächer über die Mittelrinne in den Straßen in das Regenrückhaltebecken entwässern.

 

Die Bautätigkeiten in dem neuen Wohnbaugebiet finden größtenteils außerhalb der öffentlichen Straßenflächen statt. Der Wandweg wird aus technischen Gründen in der ersten Baustufe des Wohnbaugebietes ausgebaut.

Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2011 vorgesehen. Die Straßenbauarbeiten werden in Abstimmung mit den Kanalbauarbeiten durchgeführt.

 

Die nördlich liegenden Erschließungsstiche werden vom Sondervermögen bezahlt und anschließend an die Grundstückseigentümer verkauft. Somit geht auch die Unterhaltung an die Grundstückseigentümer über. Über Ablöseverträge des Sondervermögens werden die Erschließungskosten finanziert. Der Grundstücksverkauf erfolgt über das Sondervermögen.

 

Na wenn das mal gut geht!

 

Entwässerung über eine Mittelrinne.

 

Die maximale Ableitungslänge beträgt je nach Längsgefälle und angeschlossener befestigter Fläche max. 250 m.

Die Mittelrinnen haben das Betriebsproblem, dass bei Ablagerungen von Laub, Müll und Sedimenten sowie bei Schnellfall und Eisbildung, die Ableitungskapazität verringert wird. Dies Führt zu einem Rückstau oder wild abfließendes Wasser. Ebenso kommt es bei Eisbildung zu einer Rutschgefahr.

Es ist zu beachten, dass ein ausreichendes Längsgefälle vorhanden ist. Biegungen der Rinnen sollen minimiert und mit einem großen Radius versehen werden.

Im Rahmend er Straßenreinigung muss die Rinne von Laub und Sedimenten befreit werden. Bei lang anhaltendem Frost muss die Rinne auf abflussstörende Eisbildung kontrolliert werden und gegebenenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

(Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV)

 

Die max. Ableitungslänge beträgt 250 m je nach Gefälle und angeschlossener Fläche. Die Erschließungsstraßen B und C betragen 225 m, dazu kommen noch die Dachflächen. Der Wandweg wird in der Länge von 350 m ausgebaut, daran angeschlossen ist die Planstraße A östl. des Wandweges mit 76 m. Hier ist die max. Ableitungslänge schon weit überschritten.

 

Bei einem Starkregenereignis dürfte es insgesamt schon Probleme geben. Das Wasser der Straßen wird auf die Grundstücke unkontrolliert abfließen. Was ist, wenn das Regenversickerungsbecken das angestaute Wasser nicht mehr ausreichend in den Kanal der Borussiastraße abgeben kann und überfließt?

 

Haben sich die direkten Anlieger des Regenrückhaltebeckens im Nordwesten darüber schon einmal Gedanken gemacht? Wahrscheinlich nicht! Es kamen keine Anregungen während des Planverfahrens aus diesem Bereich.

Sollte das Regenrückhaltebecken überfließen, wird das Wasser wegen des Gefälles die angrenzende Grünfläche, aber auch den Tennisverein und die angrenzende Bebauung Wendenweg überschwemmen.

 

 

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