25.08.2011 - Sollte die Einfriedung des Regenversickerungsbeckens Wandweg jetzt realisiert werden?

 

Sollte die Einfriedung des Regenversickerungsbeckens jetzt realisiert werden? Wir zweifeln daran, denn fast sieben Jahre bemühen wir uns, dass das Becken vor unbefugten Zutritten gesichert wird. Dabei haben wir nicht, wie irrtümlich in der Presse erschienen, die Bezirksvertretung eingeschaltet.

 

Mit der Mail vom 10.08.11 teilte uns Herr Faßbender vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit, dass man den Eigentümer aufgefordert hat, den Termin zur Realisierung der zugesagten Einfriedung des Regenversickerungsbeckens mitzuteilen.

 

 

Bei der Einfriedung des Beckens handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme, die in der Baugenehmigung festgesetzt wurde und nicht wie von der Stadt teilweise dargestellt wurde, die Einfriedung einer privaten Fläche. Somit kann die Stadt durchaus Einfluss auf die Maßnahme nehmen. Aber auch wenn es sich um eine private Fläche handelt, hat unserer Meinung nach der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, denn das Becken ist von allen Seiten frei zugänglich. Die Tiefe des Beckens reicht aus, dass ein Kind darin ertrinken kann.

 

 

In der Begründung zum Bebauungsplan Lü 123 - Ortkern Oespel heißt es auf S. 10 und 11:

"... Zur Realisierung von privaten Stellplätzen wurde westlich des Wandwegs eine Fläche in das Sondergebiet einbezogen. Das Oberflächenwasser der Gebäude, der Hoffläche und der Stellplatzanlage versickert in der westlichen Entsorgungsfläche (Versickerungsbecken in Erdbauweise mit Raseneinsaat).
Diese Maßnahmen wurden auf einer Fläche realisiert, die derzeit nach §35 als Außenbereich zu beurteilen ist. Der erforderliche ökologische Ausgleich für die Maßnahme ist im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen und in Form einer Eingrünung der Versickerungs- und Stellplatzanlage (umsäumende 3 m breite Strauchpflanzung) zu erbringen. ..."

 

Und weiter auf S. 26 und 27:

"... Innerhalb des beschriebenen Freiraumes wurde am „Wandweg“ eine private Stellplatzanlage realisiert. Die im Bebauungsplan abgegrenzte private Fläche gehört zum Sondergebiet Wandweg/ Helenenstraße und beinhaltet zudem eine private Versickerungsmulde. Da die geplanten bzw. tlw. realisierten Maßnahmen Regelungsbedarf des Bebauungsplanes sind, erfolgte eine enge räumliche und funktionale Abstimmung mit der Ausgleichsfläche A1 der geplanten Wohnbauflächen am „Wandweg“. Das Versickerungsbecken wurde in Erdbauweise samt Raseneinsaat zu erstellt. Stellplatzfläche und Becken sind durch eine Strauchpflanzung einzugrünen. Je vier Stellplätze wurde ein Baum II. Ordnung gepflanzt. Näheres regeln die Festsetzungen. Die  Ausgleichsmaßnahmen sind auch Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. ..."

 

 

 

 

 

 

 

 

 


© Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt -  Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel    
 

© Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt -  Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel    

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