29.12.11 - Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 49 vom 09.12.11 - Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark

 

"Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark – nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB ) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung


Änderungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst das Gewerbegrundstück Brennaborstraße 3 östlich der Borussiastraße und westlich des Wendenweges in Dortmund-Oespel (siehe auch Übersichtsplan).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Lü 152 - Indupark – nach § 13a Baugesetzbuch ( BauGB ) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 2).
Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, den Änderungsentwurf und die Begründung vom 08.08.2011 öffentlich auszulegen. Es liegen keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB)vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie inVerbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Ziel der Änderung:
Der bisher in der Brennaborstraße 3 angesiedelte Baumarkt hat den Standort gewechselt, wodurch es zu einem längeren Leerstand der Immobilie kam. Der Stadt Dortmund liegen nunmehr Anfragen zur Ansiedlung von zwei Möbelmärkten am früheren Standort des Baumarktes vor. Diese Ansiedlung erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes von Gewerbegebiet in Sondergebiet.
Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet.
 

In der Zeit vom 19.12.2011 bis 27.01.2012 einschließlich besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, im Flurbereich der 3. Etage neben Zimmer 322 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.


Auslegungszeiten im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt:
montags bis mittwochs 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags                 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags                        7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).


Zur Auskunftserteilung stehen im Verwaltungsgebäude Burgwall 14 in der 3. Etage während dieser Zeiten Mitarbeiter/-innen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Verfügung.


Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft fernmündlich unter den Rufnummern 50 – 2 79 56 und 50 – 2 37 80 zu vereinbaren.


Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, die Pläne (Planunterlagen) in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Str. 31, 44388 Dortmund einzusehen. Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten telefonisch unter 50 – 0 oder im Internet unter www.dortmund.de abzufragen.


Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (zweckmäßigerweise beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können und bei Änderung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Weiterhin können die Planungsunterlagen im Internet auf der Seite des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Dortmund, den 29.11.2011
Ullrich S i e r a u
Oberbürgermeister"

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