12.09.2012 - Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg wird von den politischen Gremien gefasst 

Die Entscheidung des Landesbeauftragten Harald Heinze hat die Bürgerinitiative „Pro Oespel“ mit Freude zur Kenntnis genommen. Der Beschluss zur Offenlage war aus neutraler Sicht weder dringlich noch unaufschiebbar.

Mit dem Einsatz eines Landesbeauftragten betritt die Stadt rechtliches Neuland, so Regierungspräsident Dr. Bollermann. Den Einsatz eines Landesbeauftragten in NRW gab es 1995 in Sankt Augustin im Zusammenhang mit einer Wiederholungswahl.

Nun geht der Bebauungsplan seinen geregelten Gang durch die Gremien. Welcher Druck dahinter steht, sieht man daran, dass solch ein komplexes Thema schon in der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund behandelt werden soll.

Herr Brankamp sieht’s gelassen. Sollte er vielleicht nicht. Schon im Jahr 2003 stimmte die Bezirksvertretung mehrheitlich für den Bebauungsplan Steinsweg. Auch da war man der Meinung alles sei wunderbar und in Ordnung. Dass dieses nicht so wahr, hat sich gezeigt. Und wieder liegt dieser Bebauungsplan vor ihnen, diesmal mit zwei „schönen“ Lärmschutzwällen nach Osten und Süden und weiterer Vernichtung von Wald.

Ansonsten hat sich nichts getan, außer dass man auf Grund der Lärmschutzwälle 40 m von der Hochspannung abweicht. Im Übrigen, die Messungen an den Hochspannungsleitungen sind eine Rot/Grünen-Entscheidung, passen der SPD aber nicht in die Planung.

Die Bezirksvertretung wird wieder mehrheitlich dem B-Plan zustimmen, dass alle anderen Fehler noch vorhanden sind, stört sie nicht.

Schon im Jahr 2008 wurde Herr Gallen durch die Vorsitzende der Bi davon unterrichtet, dass der Bereich des Bauträgers mit Wasser zu kämpfen hatte. In Erinnerung bleibt die Bürgerversammlung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2009, in der die Anwohner von ihren sorgenvollen Blicken zum Himmel beim Nahen dunkler Wolken berichteten, fürchteten sie doch eine erneute Überschwemmung ihrer Keller und Häuser auch da schon bei normalen Regenereignissen.

Die Politik war völlig überrascht! Davon wusste sie gar nichts!

Auch in der letzten Sitzung des Landesbeauftragten der Bezirksvertretung Lütgendortmund berichtete ein Anwohner vom Wasser bei normalen Regenfällen im Keller und zeigte Bilder.

Man kann sich nur wundern, wie sorglos die Entscheidung getroffen wird. Die Politik spielt den Samariter, um mit den Worten von Herrn Lieven zu sprechen, nimmt aber durch ihre Entscheidung in Kauf, dass sich die Situation der Neubürger, aber auch der Altanlieger bei zunehmender Flächenversieglung verschlimmert.

Dazu gibt es noch einen neuen Passus im Bebauungsplan bezüglich des „Hochwasserschutzes“, der die Stadt aus der Haftung entlässt.

Den bestehenden Häusern des Neubaugebietes durch einen B-Plan Rechtssicherheit zu verschaffen, dem kann man nur zustimmen. Die Ungläubigen an dem Grund des fehlenden Endausbaus des Westerwaldweges kann man nur empfehlen, das Tiefbauamt Frau Tech oder Herrn Wicker anzurufen.  

Beide werden bestätigen, dass die Ursache des fehlenden Endausbaus Probleme mit der Straßenentwässerung waren. D

Die Straßenentwässerung des Westerwaldweges wird lt. Herrn Wicker auf der Nord-Süd-Achse mittels einer Rinne auf der Westseite der Straße erfolgen und auf der Ost-West-Achse über eine Mittelrinne.

Wenn das mal gut geht!

 

Entwässerung über eine Mittelrinne.

 

Die maximale Ableitungslänge beträgt je nach Längsgefälle und angeschlossener befestigter Fläche max. 250 m.

Die Mittelrinnen haben das Betriebsproblem, dass bei Ablagerungen von Laub, Müll und Sedimenten sowie bei Schnellfall und Eisbildung, die Ableitungskapazität verringert wird. Dies Führt zu einem Rückstau oder wild abfließendes Wasser. Ebenso kommt es bei Eisbildung zu einer Rutschgefahr.

Es ist zu beachten, dass ein ausreichendes Längsgefälle vorhanden ist. Biegungen der Rinnen sollen minimiert und mit einem großen Radius versehen werden.

Im Rahmend er Straßenreinigung muss die Rinne von Laub und Sedimenten befreit werden. Bei lang anhaltendem Frost muss die Rinne auf abflussstörende Eisbildung kontrolliert werden und gegebenenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

(Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV)

  

 

<<Zurück zur Übersicht