14.10.12 - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Lü 148 n - Steinsweg vom 22.10.12 - 22.11.12

 

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Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 41 vom 12.10.2012

 

"Bauleitplanung


Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg, hier: Erweiterung des Planbereiches, Beteiligung der Öffentlichkeit
 

Planbereich:
Das Planungsgebiet wurde nach Süden erweitert, um hier ausreichend Platz für die Festsetzung der Lärmschutzwälle zu schaffen. Die Erweiterung umfasst einen 5 m breiten Streifen zwischen Ewald-Görshop-Straße und dem Salinger Weg sowie einen 20 m breiten Streifen zwischen dem Salinger Weg und der 380 kV Hochspannungsleitung.
Der Geltungsbereich wird begrenzt von:
Der Westseite der Ewald-Görshop-Straße im Westen, der Südseite der Straße Steinsweg im Norden, im Osten von der Westseite der A 45 – Sauerlandlinie –sowie der Westseite des Grundstückes Steinsweg 75 und im Süden von einer Linie ca. 50 m parallel südlich des Eifelweges (siehe Übersichtsplan). Planexterne Ausgleichsflächen:
Der Planbereich umfasst außerdem die in das Verfahren eingestellten planexternen Waldersatzflächen in Dortmund- Persebeck. Sie liegen an der BAB A 44 und umfassen Teile des Flurstückes 311, Gemarkung Persebeck, Flur 1. Außerdem umfasst der Geltungsbereich zwei planexterne Ausgleichsflächen in der Gemarkung Persebeck, Flur 1, Flurstück 303 und in der Gemarkung Salingen, Flur 2 einen Teil des Flurstücks 30 (siehe Übersichtsplan Ausgleichsflächen).

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, den Planbereich des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - um ca. 3.500 qm nach Süden und um die planexternen Ausgleichsflächen in Dortmund-Persebeck/Salingen zu erweitern.

 

Des Weiteren hat er beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - und die Begründung vom 11.07.2012
öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

 

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)).

 

Planungsinhalt:
Der Bebauungsplan Lü 148 wurde im Rahmen einer Normenkontrollklage für unwirksam erklärt.

Er wurde in seinen wesentlichen Grundzügen vom Gericht zwar bestätigt, jedoch für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend abgewogen wurden.
Auf der Grundlage des vom 30.01.2004 bis zum 22.03.2007 rechtskräftigen Bebauungsplanes Lü 148 wurde das Neubaugebiet
bereits voll erschlossen. Alle Baustraßen mit Schmutzwasserkanälen sind fertig gestellt, ebenso die Mulden-Rigolensysteme
zur Bewirtschaftung der Niederschläge.

Grundsätzlich soll die bisherige Planung der Neubausiedlung an dem Standort Steinsweg weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund ein attraktives Angebot für ca. 140 Einfamilienhäuser zu schaffen.
Der städtebauliche Entwurf sieht fast ausschließlich Eigenheime als Einzel- und Doppelhäuser vor.
Das Baugebiet wird im Wesentlichen durch Stichstraßen von der Ewald-Görshop-Straße aus erschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - und die Begründung vom 11.07.2012 liegen für den Zeitraum vom 22.10.2012 bis 22.11.2012 einschließlich während der Dienststunden beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, im Flur der 3. Etage neben Zimmer 321 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
und liegen ebenfalls öffentlich aus:
• Ergänzende verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen Wohngebietes, Schlussbericht, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Brilon, Bondzio, Weiser, Bochum, Juni 2003
• Gutachten zur Bestimmung der Infiltrationsfähigkeit der Böden für den Bebauungsplan „Ewald-Görshop-Straße/Steinsweg“ in Dortmund-Oespel, Ingenieurbüro M. Kaiser,Dortmund, 30.10.2000
• Gutachterliche Stellungnahme (Sichtung und Auswertung der vorliegenden Gutachten/Unterlagen zur Beurteilung der geohydrologischen Verhältnisse im Bebauungsplan-Gebiet Lü 148 – Steinsweg – unter besonderer Berücksichtigung des geplanten Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes mit  Empfehlung für weitere Maßnahmen / Untersuchungen),
Ingenieurgesellschaft für Umwelttechnik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Koster & Kremke, Kamen, 16.10.2002
• Entwässerungsplanung, Erläuterungsbericht „Entwurfsplanung“, Beratende Ingenieure für Leitungsbau, Leitungsinstandhaltung
und Umwelttechnik, Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Bochum, März 2003
• Gutachten zu Bodenuntersuchungen „Halde Hummelbank“, JT &S Beratung und Umwelttechnik GmbH, Dortmund, Oktober
2003
• Gutachten zur Überwachung und Bewertung der bergbaulichen Sicherungsmaßnahme, Grundbaulabor Bochum GmbH, Bochum Januar 2005
• Schattenwurfgutachten, SOLvent GmbH, Kamen, März 2010
• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Lü 148n, Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Münster, Nov. 2011
• Überprüfung der Entwässerungsplanung, Erläuterungsbericht,S & P Consult GmbH, Bochum, März 2012

 

Auslegungszeiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes:
montags bis mittwochs 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).

 

Zur Auskunftserteilung bzw. zur Erörterung stehen im Verwaltungsgebäude Burgwall 14, in der 3. Etage Mitarbeiter/innen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den Rufnummern 50-2 26 83 oder 50-2 37 75 zu vereinbaren.

Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n und die Begründung in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund im vorgenannten Auslegungszeitraum einzusehen. Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten telefonisch unter 50-0 oder im Internet unter www.dortmund.de abzufragen.
Zusätzlich können die Planungsunterlagen im Internet auf der Seite des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes unter www.
stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (zweckmäßigerweise
beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können und bei der Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs.
2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dortmund, den 05.10.2012


Ullrich Sierau
Oberbürgermeister"

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