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Lärmberechnungen Steinsweg (Der Bebauungsplan Lü 148 -  Steinsweg ist unwirksam)

Das Gebiet Steinsweg ist einer enorm hohen Lärmbelastung ausgesetzt, die immer wieder verharmlost wird.

Tatsache ist, dass das Gebiet Steinsweg täglich von ca. 118 760 Fahrzeugen mit Lärm und Abgasen belastet wird.

 

Umgebungslärmkarten Straßenverkehr 24h und nachts

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Straßenverkehr 24h

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW )

 

Straßenverkehr nachts

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW)

 

Im Gebiet Steinsweg ist es nicht mehr möglich, nachts die Fenster zu öffnen oder sich ohne erhebliche Lärmbelästigung im Garten aufzuhalten.

Dies veranlasste zwei Hauseigentümer, Lärmberechnungen für ihr Haus beim Landesbetrieb Straßenbau NRW Bochum in Auftrag zu geben.

Diese Lärmberechnungen werden erstellt, um zu prüfen, ob für das Gebäude Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht. Dass sie keinen Anspruch auf passiven Lärmschutz haben, war beiden Eigentümern von vornherein klar. Sie wollten lediglich feststellen lassen, wie hoch der Lärmpegel der A 45 ist.

 

(Karte: Mit Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)

Wohlgemerkt, bei der Berechnungen wurden nur die Zahlen der Verkehrszählung 2000 der A 45 zu Grunde gelegt. Bei der Berechnung wurden Tageswerte bis zu 64 dB und Nachtwerte bis zu 58 dB errechnet. Die Richtwerte nach DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete betragen für tags 55 dB und für nachts 45dB.

Die Zahlen der Verkehrszählung 2005 der A 45 dürfen nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW Bochum lt. eines Erlasses des zuständigen Ministeriums nicht mehr auf dem "kurzen Dienstweg" an die Bürger weitergegeben werden. Auch dürfen keine Lärmberechnungen mehr durchgeführt werden.

 

In der Verwaltungsvorlage zum B-Plan ist zu lesen: Die Lärmbelastung des Plangebiets von den angrenzenden Straßen ist erheblich und kann bei langfristiger ungeschützter Einwirkung die menschliche Gesundheit  gefährden.

Die Begründung zum Bebauungsplan Lü 148 sagt aus, dass das Gebiet von allen Seiten Lärmemissionen ausgesetzt ist, die punktuell zu erheblichen Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 führen. Die Werte werden tags bis zu 12 dB und nachts bis zu 15 dB überschritten, abhängig von der Lage.

Bild 3 und Bild 4 des Geräuschimmissionsgutachtens zum Lü 148 - Steinsweg sagen für das Grundstück Salinger Weg 10 tags auf der Ostseite 50-55 dB und nachts 45-50 dB für das Jahr 2010 voraus.

Die Lärmberechnungen vom Landesbetrieb Straßenbau für das Grundstück Salinger Weg 10 haben aber schon auf der Ostseite tags einen Wert von 52 dB und nachts einen Wert von 45 dB ergeben. Diese Werte bezogen sich auf das Erdgeschoß. In der 1. Etage betrugen die Werte 61dB/55dB und in der 2. Etage ebenfalls 61dB/55 dB.

Die Karte  „Verkehrslärm  Straße nachts“ des Umweltplanes der Stadt Dortmund gibt für den Bereich Steinsweg einen Wert von 45-60 dB und die Karte „Verkehrslärm tags“ 55-65 dB an. Die Karten sind aus dem Jahr 2000, die Berechnungen erfolgten ebenfalls auf Grund der Verkehrszahlen 2000.

Also können die Werte für 2010 nicht stimmen. Auch dass die Verkehrsbelastung  des Steinswegs und die Belastung der Universitätsstraße südl. Anschlussstelle bis zum Jahr 2010 abnehmen wird, halten wir für nicht realistisch.

Dazu kommt noch die nicht unerhebliche Lärmbelastung der Feuer- und Rettungswache 8, die natürlich eine sehr gute Verbesserung der Sicherheit für Oespel und Umgebung mit sich bringt. Das Martinshorn der Feuerwehrfahrzeuge hört man im kompletten Ort. Sobald die Fahrzeuge das erste Haus am Steinsweg erreichen, schalten sie das Horn ein. Der Einsatz der Feuerwehrfahrzeuge spielt sich nicht nur, wie im Gutachten erwähnt, hauptsächlich im Osten ab, da der Einsatzbereich im Westen bis zur Stadtgrenze Bochum reicht und im Süden bis zur Stadtgrenze Witten.

Also muss auch bei der Lärmberechnung Steinsweg die Feuerwache mitberücksichtigt werden.

Frage: Wie hoch ist die Lärmbelastung wirklich, wenn Steinsweg, Ewald-Görshop-Str., Universitätsstraße, A 45, das Windrad und die Feuer- und Rettungswache 8 berücksichtigt werden? (Feuer- und Rettungswache wurden im Lärmgutachten für das Gebiet Steinsweg nicht berücksichtigt.)

Außerdem sind die 1100 Fahrzeugbewegungen  für 142 WE ./. 14 WE über Steinsweg = 128 WE berechnet worden. Geplant sind jetzt aber 150 WE mit max.150 Einliegerwohnungen. Somit können wir von einer maximalen Verkehrsbelastung von über 2200 Fahrzeugbewegungen pro Tag ausgehen.

Das Gutachten „Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und eine Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet Steinsweg in Dortmund-Oespel“ ist somit nicht in Ordnung, da bei der Hochrechnung der Kfz-Bewegungen ebenfalls von 1100 Bewegungen ausgegangen wurde.

Dass die 1100 Kfz-Fahrten/ täglich aus dem geplanten Baugebiet Steinsweg/Ewald-Görshop-Straße aufgrund der Gegebenheiten nicht zu einer wahrnehmbaren Zunahme des Lärmpegels führen, halten wir doch für sehr fadenscheinig. 1100 an- und abfahrende PKW auf kleinem Raum machen sich schon stark bemerkbar.

Dass der Autobahnverkehr gravierend zunimmt wurde uns seitens der Stadt bestätigt. Die Lärmbelastung in diesem Gebiet kann also nur noch schlimmer werden und nicht besser.

Hier wird entgegen des städteplanerischen Ziels eine Lärmminderung im Bestand zu erreichen, für eine noch größere Lärmbelastung gesorgt.

Der Umweltplan der Stadt Dortmund sagt aus, dass nach § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und damit die Belange von Lärmschutz und Lärmminderung zu berücksichtigen sind. Die Karte "Beuteilungen der Lärmbelastungen" kann als Grundlage für die Beuteilung der Eignung einer Fläche als Wohnbaufläche herangezogen werden, ebenfalls zur Überprüfung der Schützbedürftigkeit einer Wohnbaufläche.

Man kann sehr deutlich erkennen, dass der Grenzwert für Wohnnutzung nachts im kompletten Gebiet Steinsweg überschritten wird. 

Aus den nachfolgenden Unterlagen können Sie ersehen, wie hoch die Lärmbelastung durch die A 45 für beide Gebäude ist. 

Wir verweisen an dieser Stelle noch einmal auf unsere Anregungen und Bedenken zum Lü 148 -Steinsweg, denen sie weitere Einzelheiten entnehmen können.

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