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Lü 148 - Steinsweg - Der Bebauungsplan ist unwirksam!

Das geplante Baugebiet Lü 148 - Steinsweg gehört zum Sondervermögen der Stadt Dortmund. Die Flächeneinlage des  Baugebietes ins Sondervermögen erfolgte mit Beschluss des Rates vom August 1999. Wie man der Presse entnehmen konnte, muss die Stadt Dortmund die Flächen des Sondervermögens vermarkten, um den Haushalt auszugleichen. 

Das Gebiet Steinsweg liegt zwischen A 45, Steinsweg, Ewald-Görshop-Str. und Universitätsstr. mit einem immensen Gesamtverkehrsaufkommen von 118760 Fahrzeugen täglich!

Es dürfte eines der umstrittensten Baugebiete der letzten Jahre in Dortmund sein. Das Plangebiet ist durch verschiedene Faktoren hoch belastet. Durch die geplanten 150 Wohneinheiten wird die schon heute sehr hohe Belastung Oespels noch zunehmen. Hohes Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Autobahnen und den Durchgangsstraßen Steinsweg und Ewald-Görshop-Straße, zunehmende Freiflächenversieglung durch  TechnoPark und Indupark und die damit verbundene klimatische Veränderungen haben die Lebenssituation der Oespeler Bürger in den letzten Jahren immer mehr verschlechtert.           

 

 
  • Der Bebauungsplan wurde am 30.01.2004 rechtskräftig.
  • Die Klage gegen den Bebauungsplan wurde schon im März 2004 eingereicht!
  • Durch schnelle Erschließung wollte die Stadt das Recht auf ihre Seite ziehen.
  • Die Stadt verloste Grundstücke am 15.12.05 im Liegenschaftsamt (!) unter den Interessenten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Der Verhandlungstermin war der Stadt schon länger bekannt!
  • Der Bebauungsplan wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster am 16.12.2005 für unwirksam erklärt. - Revision wurde zugelassen
  • Die Stadt legte am 23.01.2006 Revision gegen das Urteil des OVG Münster ein.
  • Am 22.03.2007 wies das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Revision der Stadt Dortmund gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zurück.
  • Die Verwaltung der Stadt Dortmund gibt am 16.05.07 bekannt, dass sie den Bebauungsplan neu aufstellen will. Beteiligung der Politik nach der Sommerpause.
  • Sollte der neue B-Plan Rechtskraft behalten, trotzdem Millionenverluste der Stadt durch Erschließung und Planung zu Lasten der Steuerzahler!

 

 

 

Bekanntgabe in den Dortmunder Bekanntmachungen vom:
17.11.2000

Einwohnerversammlung am 06.12.00  - gleichzeitig Bürgeranhörung nach dem  Baugesetzbuch - Modellprojekt "Wohnsiedlung Steinsweg"

08.12.2000 Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg
29.12.2000 Bekanntgabe der Bürgeranhörung vom 08.01.01 - 19.01.01
20.06.2003 Erweiterung des Planbereiches und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
16.01.2004

Ausschreibung der bergbaulichen Vollkronenbohrungen mit anschließenden Verfüll- und Injektionsmaßnahmen in zwei Sicherungsbereichen

30.01.2004 Inkrafttreten des Bebauungsplanes
30.01.2004

Satzung der Stadt Dortmund über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Bereich des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg vom 21.01.04

24.09.2004 Ausschreibung Erschließung Steinsweg -  Bodenabtrag und Kanalbau
28.01.2005 Ausschreibung der Erschließung in der 1. Ausbaustufe - Straßenbau
18.03.2005 Benennung der neuen Straßen im Baugebiet und die Aufhebung eines Teilstücks des Salinger Weges
29.04.2005

Ausschreibungen des Infrastrukturkanals im nördlichen Bauabschnitt (Der Infrastrukturkanal wurde aus Kostengründen nicht gebaut.)

10.03.2006 1.Änderung des Bebauungsplanes - In-Kraft-Treten der Änderung (Änderung im vereinfachten Verfahren)
16.12.2005

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen: "Der Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - der Stadt Dortmund ist unwirksam." Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat diese Entscheidung rechtskräftig mit Urteil vom 22.03.2007 bestätigt.

 

 

Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen *
  Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster Methan
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig  Bergbau - Hohlräume, Verfüllung
 Reaktion der Stadt Dortmund auf die Klage und das Urteil Probleme der Regenwasserversickerung
Reaktionen der Politik auf das Urteil Gutachten
Umgebungslärmkarten Straßenverkehr 24h u. nachts - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Verwaltungsvorlage u. Begründung zum B-Plan
 Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet? Die Politik und der Lü 148 - Steinsweg
Verkehr - Lärm, Schadstoffe Baugebiet Steinsweg im Sondervermögen der Stadt Dortmund 
  Hochspannung Welche Kosten entstehen durch das Baugebiet Steinsweg und wie werden sie gedeckt?
Mobilfunkstandorte im Umkreis Das Baugebiet Steinsweg rechnet sich schon lange nicht mehr
weitere Baumaßnahmen in der Umgebung  

 

 

Bildergalerien

 

Bohrungen nach bergbaulichen Hohlräumen und Sanierung

 

 

 Bau des Mulden-Rohr-Rigolen-Systems

 

 

Teilrodung der Aufforstungsfläche für das Baugebiet Lü 148 - Steinsweg

 

 

Regenversickerung

 

 

 

Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 16.12.2005 (Auszüge aus dem Urteil)

Das komplette Urteil finden Sie auf dem NRW-Justizportal: Justiz-Online - die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet

"Der Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - der Stadt Dortmund ist unwirksam...............Die Revision wird zugelassen.

"...Wie bei Planungen im Interesse privater Investoren hat die Gemeinde allerdings auch bei Überplanung gemeindeeigener Flächen im Rahmen ihrer - im Nachfolgenden noch zu prüfenden  - planerischen Abwägung darauf zu achten, dass die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einen sachgerechten Ausgleich gebracht und nicht etwa im Interesse einer möglichst lukrativen Ausnutzung des betroffenen Areals unvertretbar zurückgesetzt werden. ...

...In § 3 der textlichen Festsetzung (Anmerkung: des Bebauungsplanes) ist die Anzahl der Wohnungen wie folgt begrenzt:

"Je Wohngebäude ist eine Wohnung zulässig: Eine 2.Wohneinheit ist ausnahmsweise bei Einliegerwohnungen im Obergeschoss zulässig, sofern die Wohneinheit nicht größer als 65 m² ist. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen." ...

....Der Plan leidet allerdings insoweit an einem beachtlichen Mangel, als die in § 3 Satz 2 der textlichen Festsetzung getroffenen Regelung zur Begrenzung der Anzahl der Wohnungen nicht durch eine einschlägige Rechtsgrundlage gedeckt sind. ...

...Die Antragsgegnerin hat die Regelung des § 3 der textlichen Festsetzung insgesamt auf § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gestützt. Diese Vorschrift lässt es lediglich zu, eine höchstzulässige "Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden" festzusetzen. Zwar ist den Gemeinden dadurch nicht vorgegeben, die zulässige Zahl der Wohnungen nur durch eine absolute Zahl je Wohngebäude festzulegen, vielmehr kann sie auch eine Verhältniszahl - etwa je angefangene 100 qm Grundstücksfläche höchstens eine Wohnung - festsetzen....Dies ändert jedoch nichts daran, dass § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nach seinem eindeutigen Wortlaut nur dazu ermächtigt, die Zahl, d.h. die Anzahl der Wohnungen - sei es in bezug auf die Wohnform (z.B. Ein- oder Zweifamilienhäuser), sei es zur Steuerung der Wohn- und Besiedlungsdichte eines Gebietes - vorzugeben. Damit ist die in Satz 1 des § 3 der textlichen Festsetzung des strittigen Bebauungsplanes getroffene Vorgabe von maximal einer Wohnung je Wohngebäude zwar von § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gedeckt. Für die in Satz 2 getroffenen weiteren Vorgaben hinsichtlich der Größe (max. 65 qm) und Lage (im Obergeschoss) einer ausnahmsweise zulässigen (Einlieger-)Wohnung gibt die genannte Vorschrift jedoch nichts her. Auch im übrigen ist eine Rechtsgrundlage für die Vorgabe der Größe bestimmter Wohnungen und ihrer Lage im Wohngebäude nicht ersichtlich.

Der strittige Plan leidet des Weiteren an einem beachtlichen Mangel der Abwägung, soweit es um die Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich der neu ausgewiesenen Wohngebiete geht. ...

...Aus dem insoweit korrekt ermittelten Ausmaß der hier betroffenen Immissionsbelange hat die Antragsgegnerin jedoch nicht die der Sache nach gebotenen Schlussfolgerungen gezogen. Sie hat die Belange des Immissionsschutzes eklatant fehlgewichtet und diese einseitig insbesondere auch zu Gunsten einer in ihrem gemeindeeigenen finanziellen Interesse liegenden wirtschaftlich optimalen Ausnutzung der potentiellen Bauflächen zurückgesetzt. Dies stellt nicht nur einen beachtlichen Mangel im Abwägungsvorgang im Sinne des hier einschlägigen § 214 Abs.3 Satz 2 letzter Halbsatz BauGB n.F. dar, sondern begründet auch ein in der Sache nicht vertretbares Abwägungsergebnis. ...

...In dem der Planungsentscheidung der Antragsgegnerin zugrunde gelegten TÜV-Gutachten sind die Lärmimmissionen ermittelt worden, die von den das Plangebiet gleichsam einrahmenden hoch belasteten Verkehrswegen ausgehen. Hierbei handelt es sich um folgende Straßenzüge mit folgenden für das Prognosejahr 2010 angesetzten Belastungen des durchschnittlichen Tagesverkehrs (DTV):

- A 45:                                   86.200 Kfz/24 h;

- Steinsweg:                           12.480 Kfz/24 h;

- Ewald-Görshop-Straße:         7.270 Kfz/24 h.

In die Ermittlungen eingeflossen sind auch die die Auswirkungen der südlich des Plangebiets verlaufenden, mit der A 45 verknüpften Universitätsstraße, für die folgende Prognosebelastungen (DTV im Jahr 2010) angesetzt wurden:

- Abschnitt nordöstlich der A 45:          15.250 Kfz/24 h;

- Abschnitt südwestlich der A 45:            8.700 Kfz/24 h. ...

...Im Ergebnis ergab sich, dass in allen Bereichen, in denen die vorgesehene Neubebauung an die das Plangebiet umgebenden Straßen heranrückt bzw. von diesen nur durch unbebaute Bereiche getrennt ist, die Orientierungswerte der DIN 18005 weit überschritten werden. Diese Überschreitungen erreichen bei den Erdgeschossen der Neubebauung folgende Größenordnungen:

- Bei den der Ewald-Görshop-Straße zugewandten Westseiten der Neubebauung durchgehend Werte von 9 bis 11 dB (A) am Tag und von 11 bis 13 dB (A) in der Nacht.

- Bei den dem Steinsweg zugewandten Nordseiten der Neubebauung durchgehend Werte von 11 bis 12 dB (A) am Tag und 13 bis 15 dB (A) in der Nacht.

- Bei den der A 45 zugewandten Nordost- bzw. Südostseiten der Neubebauung durchgehend Werte von 5 bis 8 dB (A) am Tag und 8 bis 11 dB (A) in der Nacht.

- Bei den der Universitätsstraße zugewandten Südseiten der Neubebauung Werte von 2 bis 6 dB (A) am Tag und 5 bis 10 dB (A) in der Nacht.

Hinsichtlich der Obergeschosse ergaben die Ermittlungen in verschiednen Fällen noch um 1 dB (A) höhere Überschreitungen. ...

...Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin der Meinung war, die außerordentlich hohen Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 15 dB (A) könnten - ausgehend von dem unverändert verfolgten Plankonzept - hingenommen werden, weil aktivem Lärmschutz vornehmlich stadtgestalterische und fiskalische Gesichtspunkte entgegen zu halten waren. Zumutbarer Lärmschutz sei auch bei den hier in Rede stehenden Außenpegeln im Ergebnis sichergestellt, weil die lärmbeeinträchtigten Gebäudeseiten mit Schallschutzfenstern bis hin zur Schallschutzklasse IV - ggf. mit integrierter Lüftung - versehen würden und bei den Gebäuden im Regelfall jedenfalls an einer lärmabgewandten Gebäudeseite ein Freisitz mit zumutbarem Außenpegel um 55 dB (A) angelegt werden könnte.

Diesen Erwägungen liegt eine grundlegende Verkennung des objektiv gegebenen Gewichts der Immissionsschutzbelange - hier des Schutzes neuer Wohnbebauung vor Straßenverkehrslärm - zugrunde. ...

...Werden - wie hier - erstmals neue Wohngebiete geschaffen, ist die Planung insbesondere auch darauf auszurichten, dass in dem betreffenden Gebiet ein den berechtigten Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten entsprechendes Wohnen  gewährleistet ist. Dieses erfasst sowohl das Leben innerhalb des Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstiger Grün- und Freiflächen. ...

...Dabei ist für diese Anforderungen nicht abzustellen auf die Nutzung der Gebäude nur bei geschlossenen Fenstern. Zu den schützenswerten Wohnbedürfnissen in einem nicht durch Störfaktoren nachteilig vorbelasteten Wohngebiet gehört vielmehr das übliche Wohnverhalten und damit die Möglichkeit des Wohnens und Schlafens auch bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern. ...

...Es ist daher verfehlt, einen bislang praktisch unbebauten Freiraum im Außenbereich, der - wie hier - rundum von erheblichen Lärmquellen umgeben ist, zunächst jeweils bis an den äußeren Rand des bautechnisch Vertretbaren für neue Wohnbebauung vorzusehen und mit Blick auf die sodann ermittelten hohen Lärmbelastungen der Wohngebäude mit Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 bis zu weit über 10 dB (A) - mithin bis in den Bereich der für Gewerbegebieten einschlägigen Orientierungswerte - diese konzeptionelle Ausgestaltung nicht mehr in Frage zu stellen, sondern die künftigen Bewohner des Gebiets weitgehend auf architektonische Selbsthilfe und passiven Lärmschutz zu verweisen. Der Plangeber muss sich jedenfalls dann, wenn so gravierende nachteilige Belastungen durch Immissionen wie hier in Rede stehen, im Rahmen seiner planerischen Abwägung auch abwägend damit befassen, inwieweit ggf. bereits durch graduelle oder auch strukturelle Abstriche an den Planzielen, namentlich einer intensiven baulichen Ausnutzung bestimmter Flächen, oder anderweitige Ausgestaltung der im Plangebiet vorgesehenen Nutzung die nachteiligen Belastungen vermieden oder jedenfalls die Möglichkeiten zu ihrer Minderung deutlich verbessert werden können. Notfalls muss er sich sich der Erkenntnis beugen, dass der betreffende Bereich für Wohnnutzung teilweise oder gar nicht geeignet ist.

Eine solche Betrachtung war hier umso mehr angezeigt, als die von der Antragsgegnerin im strittigen Bebauungsplan getroffenen Baulandausweisungen nicht etwa primär der möglichst kurzfristigen Deckung eines aktuell gegebenen Bedarfs dienen, sondern in besonderem Maße dadurch motiviert sind, im Interesse des Gemeindehaushalts gemeindeeigene Grundstücke möglichst umfassend lukrativ als Bauland vermarkten zu können. Die Antragsgegnerin hat sich bei ihrer planerischen Abwägung hier daher nicht darauf beschränken dürfen, nur solche Maßnahmen zur Minderung der Belastung der neuen Wohngebiete durch hohe Verkehrslärmimmissionen zu prüfen, die ohne Abstriche bzw. Veränderungen an ihrem Plankonzept in Betracht kamen.

Dies gilt in besonderem Maß, da solche konzeptionellen Veränderungen im vorliegenden Fall durchaus möglich erscheinen, wie die nachfolgenden Erwägungen verdeutlichen:

- Für die südlich des Steinswegs geplanten Bebauung hat sich die Antragsgegnerin dazu entschlossen, eine durchgehende zweigeschossige Bauzeile vorzusehen, die der Sache nach die Funktion eines "bewohnten Lärmschutzwalls" für die dahinter liegende weitere Bebauung übernehmen und zugleich sicherstellen soll, dass die künftigen Bewohner zumindest in den von der Straße abgewandten Gartenbereiche eine verträgliche Aufenthaltsqualität erhalten. Demgegenüber wäre es ohne weiteres möglich gewesen, hier aktiven Lärmschutz in Form einer Wand oder eines Walls vorzusehen. Dem hat die Antragsgegnerin letztlich nur fiskalischen Erwägungen sowie den stadtgestalterischen Aspekt der "Markierung eines neuen Ortseingangs" entgegengehalten, die im Rahmen sachgerechter Abwägung zugunsten einer dem üblichen Wohnverhalten entsprechenden Ausgestaltung der neuen Wohngebäude durchaus hätten zurücktreten können. ...

...Insgesamt betrachtet lässt sich feststellen, dass konzeptionelle Änderungen des Plans zur Sicherstellung eines effektiveren Schutzes der künftigen Bewohner des Gebiets vor Lärmimmissionen keineswegs ausgeschlossen sind. Sie würden zwar die zu erwartenden finanziellen Erlöse aus der Vermarktung des Baulands deutlich mindern, solche fiskalischen Aspekte rechtfertigen es jedoch nicht, den Schutz neuer Wohnbebauung durch aktiven Lärmschutz praktisch vollständig zurückzustellen. ...

...Dabei verkennt der Senat nicht, dass es namentlich in großstädtischen Bereichen Situationen geben kann, in denen etwa im Rahmen der Schließung innerörtlicher Lücken und einer Nachverdichtung der Bebauung auch bei hohen Außenpegeln Wohngebietsausweisungen unter Verweis auf bloßen passiven Schallschutz in Betracht kommen können, wenn die Außenpegel jedenfalls die im Bereich von 70 bis 75 dB (A) am Tag bzw. 60 bis 65 dB (A) in der Nacht liegende Grenze zur absoluten Unvertretbarkeit bzw. Gesundheitsgefahr noch nicht überschreiten. Um solche Fallgestaltung geht es hier jedoch nicht. Der strittige Bebauungsplan zielt vielmehr darauf ab, in einem bislang praktisch unbebauten Freiraum erstmals ein großflächiges Baugebiet zu schaffen, das ausschließlich dem Wohnen und den weiteren in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen dienen soll. Bei einer solchen Planung ist es regelmäßig unvertretbar, die neue Wohnbebauung in den äußeren Bereichen des neuen Baugebiets Außenpegeln auszusetzen, die die Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 10 dB (A) bzw. sogar bis zu 15 dB (A) überschreiten, und die Bewohner zum Schutz des Wohnens und Schlafens im Gebäude auf passiven Schallschutz sowie darauf zu verweisen, dass eine angemessene Nutzung von Außenwohnbereichen allenfalls an einzelnen Gebäudeseiten möglich ist. Dies gilt jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen, nach denen konzeptionelle Umgestaltungen der baulichen Ausnutzungen des Plangebiets zur Gewährleistung besseren Lärmschutzes - wie dargelegt - durchaus möglich erscheinen und Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz letztlich nur fiskalische Aspekte und im Rahmen sachgerechter Abwägung durchaus überwindbare stadtgestalterische Erwägungen entgegenstehen. ...

Erweist sich nach alledem, dass der strittige Bebauungsplan bereits aus mehreren Gründen an zu seiner Unwirksam führenden Mängeln leidet, kann letztlich dahinstehen, ob er auch mit weiteren durchgreifenden Mängeln bei der Ermittlung und Bewertung der Belange sowie beim abwägenden Ausgleich der Belange untereinander leidet. Zwar dürfte der zu (2) (Anmerkung: Begrenzung der Anzahl der Wohnungen) erörterte Mangel die Wirksamkeit des gesamten Plans nicht tangieren, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Antragsgegnerin im Zweifel auch einen Plan ohne die einer Rechtsgrundlage entbehrenden Regelungen des § 3 Satz 2 der textlichen Festsetzungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Wohneinheit beschlossen hätte. Der zu (3) erörterte Mangel bei der Berücksichtigung der Immissionsbelange ist jedoch so gravierend, dass die hier strittige Planung einer grundlegenden konzeptionellen Überarbeitung bedarf. Einer näheren Erörterung, ob etwa die von den Antragstellern weiterhin angesprochenen Aspekte der Niederschlagswasserbeseitigung, der Belastung der neuen Bauflächen durch "Elektrosmog", einer Berücksichtigung der bergbaubedingten Beeinträchtigungen sowie einer hinreichenden Berücksichtigung des planbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens sachgerecht abgewogen sind, bedarf es angesichts dessen nicht. ..."

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom 22.03.2007 (Auszüge aus dem Urteil)

Das komplette Urteil finden Sie auf auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig - Entscheidungssuche

Leitsatz:

„Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Schallschutz durch Lärmschutzwälle oder -wände zu verzichten. Je nach den Umständen des Einzelfalls, z.B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Minderung der Immissionen durch eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“
 

...“Die Revision der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2005 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. ...

...Die Antragsgegnerin hat die vom Oberverwaltungsgericht zugelassene Revision eingelegt. Sie führt zur Begründung aus, sie sei dem Abwägungsgebot durch die Festsetzung der Anordnung der Baukörper gerecht geworden. Die planerische Festsetzung von sog. Riegelbebauungen, in deren Lärmschatten immissionsempfindliche Wohnnutzungen möglich seien, entspreche den in der DIN 18005 vorgeschlagenen Maßnahmen und sei in hochverdichteten Siedlungsräumen weit verbreitet. Auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplans könne auf den Grundsatz zurückgegriffen werden, wonach die Kosten von Schallschutzmaßnahmen und ihr Verhältnis zu dem zu erreichenden Zweck zu berücksichtigen seien. Die Gemeinden seien zu einer kostensparenden Errichtung der Erschließungsanlagen verpflichtet und gehalten, die Anforderungen kostensparenden Bauens zu berücksichtigen.

Die Antragsgegnerin beantragt, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2005 aufzuheben und den Normenkontrollantrag abzuweisen. ...

...Die Revision der Antragsgegnerin bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. Zwar verletzt das Oberverwaltungsgericht mit einem tragenden Grundsatz seines Urteils Bundesrecht (1.). Das Urteil erweist sich aber aus anderen Gründen als richtig (2.).

1. Zu Unrecht hält das Oberverwaltungsgericht der Antragsgegnerin vor, die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans stellten ein „in der Sache nicht vertretbares Abwägungsergebnis“ dar.

1.1 Das Oberverwaltungsgericht stellt für ein neu geplantes Wohngebiet der hier vorliegenden Art, das durch den von den umliegenden Verkehrswegen ausgehenden Lärm stark belastet wird, eine Abwägungsmaxime auf, deren Nichtbeachtung nach seiner Ansicht zu einem Fehler im Abwägungsergebnis im Sinne einer städtebaulich schlechthin unzulässigen Planung führt. Weise ein Bebauungsplan neue Wohngebiete aus, die aufgrund vorhandener Straßen Lärmbelastungen ausgesetzt seien, die tags und nachts mehr als 10 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, sei es verfehlt, die künftigen Bewohner des Gebiets weitgehend auf architektonische Selbsthilfe und passiven Lärmschutz zu verweisen. Dem ist, jedenfalls wenn die Orientierungswerte der DIN 18005 -  wie hier - nur an den Rändern des Wohngebiets in diesem Maße überschritten, im Innern des Gebiets aber im Wesentlichen eingehalten werden, nicht zu folgen.

Zwar hat eine Gemeinde, die ein bislang weitgehend unbebautes Gebiet neu mit einer Wohnbebauung überplanen will, die Lärmbelastung durch vorhandene und überdies (wie vorliegend) teilweise nicht zugleich der Erschließung des Gebiets dienende Verkehrswege als gewichtigen Belang in ihre Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) einzustellen. Im Rahmen ihrer Abwägung, insbesondere bei der Neuplanung von Wohngebieten, hat sie auch die Abwägungsdirektive des § 50 BImSchG zu berücksichtigen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen soweit wie möglich vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1999 -  BVerwG 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248, 253 und vom 11. Januar 2001 -  BVerwG 4 A 13.99 -  Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16 S. 7, 11). Die Durchsetzung dieses Trennungsgrundsatzes stößt allerdings auf Grenzen, vor denen auch der Gesetzgeber nicht die Augen verschließt. So soll nach § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden, wobei in diesem Zusammenhang unter anderem die Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur Innenentwicklung besonders hervorgehoben werden. In dicht besiedelten Gebieten wie im Stadtgebiet der Antragsgegnerin wird es häufig nicht möglich sein, allein durch die Wahrung von Abständen zu vorhandenen Straßen schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete zu vermeiden. Gerade in diesen Gebieten kann jedoch ein berechtigtes Interesse bestehen, neue Baugebiete auszuweisen, um eine Abwanderung der Bevölkerung in ländliche Gebiete zu verhindern. Auch kann ein gewichtiges städtebauliches Interesse daran bestehen, einen vorhandenen Ortsteil zu erweitern und damit dessen Infrastruktur (ÖPNV, soziale Einrichtungen etc.) mit zu nutzen. Auch das Gebot, die Anforderungen kostensparenden Bauens zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB), sowie das legitime Interesse einer Gemeinde, die Grundstücke zu verwerten, die sie in einem im Flächennutzungsplan für Wohnnutzung vorgesehenen Bereich erworben hat, um sie Bauinteressenten zu Eigentum zu überlassen (vgl. hierzu auch § 4 des Wohnraumförderungsgesetzes), können zu berücksichtigen sein. Wenn in derartigen Fällen das Einhalten größerer Abstände ausscheidet, ist durch geeignete bauliche und technische Vorkehrungen (vgl. hierzu auch § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) dafür zu sorgen, dass keine ungesunden Wohnverhältnisse entstehen.

Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ können -  wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat (Urteilsabdruck S. 22) -  zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden (Beschluss vom 18. Dezember 1990 -  BVerwG 4 N 6.88 -  Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50 = BRS 50 Nr. 25). Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern. Dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete in einem bislang praktisch unbebauten Bereich die Grenzen gerechter Abwägung in der Regel überschritten sind, wenn Wohnnutzung auch am Rand des Gebiets zugelassen wird, obwohl dort die Orientierungswerte um 10 dB(A) und mehr überschritten werden, folgt daraus nicht. Jedenfalls wenn im Innern der Gebäude durch die Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenbauteile angemessener Lärmschutz gewährleistet wird, kann es im Ergebnis mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sein, Wohngebäude an der lärmzugewandten Seite des Gebiets auch deutlich über den Orientierungswerten liegenden Außenpegeln auszusetzen. Zu Recht verweist die Antragsgegnerin darauf, dass eine derartige planerische Konzeption in der DIN 18005 selbst als Möglichkeit näher dargestellt wird (vgl. Nr. 5.5 und 5.6) und daher als Teil guter fachlicher Praxis angesehen werden kann. Dies zeigt zugleich, dass ein derartiges Planungsergebnis nicht von vornherein unter Hinweis auf die eine planende Gemeinde ohnehin rechtlich nicht bindende DIN 18005 (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1990 -  BVerwG 4 N 6.88 -  a.a.O. und vom 26. Mai 2004 -  BVerwG 4 BN 24.04 -  BRS 67 Nr. 29) als rechtlich unzulässig eingestuft werden kann. Vielmehr können für eine derartige Lösung im Einzelfall gewichtige städtebauliche Belange sprechen. Insbesondere kann in die Abwägung eingestellt werden, dass durch eine geschlossene Riegelbebauung die rückwärtigen Flächen derselben Grundstücke und gegebenenfalls weitere Grundstücke wirksam abgeschirmt werden. Allerdings ist bei derartigen Festsetzungen zugleich in besonderer Weise darauf zu achten, dass auf der straßenabgewandten Seite der Grundstücke geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden können. Mit einer derartigen Lösung macht die Gemeinde von den ihr im Bauplanungsrecht gegebenen Festsetzungsmöglichkeiten, die bei der Fachplanung für linienförmige Infrastrukturmaßnahmen im Allgemeinen nicht zur Verfügung stehen, in differenzierter Form sachgerechten Gebrauch.

1.2 Somit kann entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch eine Kombination von Festsetzungen im Ergebnis fehlerfrei sein, mit der -  wie hier - der von einer der Zufahrt zu den Garagen dienenden Straße ausgehende Lärm mit baulichen und technischen Mitteln an der Häuserwand abgeschirmt wird. Vorliegend hat die Antragsgegnerin beim Steinsweg überdies als abweichende Bauweise festgesetzt, dass entlang der Straße eine geschlossene, durchgehend zweigeschossige Doppelhauszeile errichtet wird. Dies wird dadurch erreicht, dass die Garagen im 1. Obergeschoss mit Wohnraum zu überbauen sind und der Nachbar an die überbaute Garage in der gleichen Flucht und Traufhöhe anzuschließen hat. Dabei hat die Antragsgegnerin die gleichzeitige Errichtung aller in diese Konzeption einbezogenen Gebäude durch die Beauftragung eines Bauträgers als sichergestellt angesehen. In einem derartigen Fall ist die planende Gemeinde nicht gehalten, den Lärmschutz durch eine am Straßenrand zu errichtende Schallschutzwand sicherzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Wirkung durch die Zufahrten zu den im Bebauungsplan festgesetzten Garagen ohnehin erheblich eingeschränkt wäre. Sie darf ferner in ihre Abwägung einbeziehen, dass die (attraktivere) Südseite der Grundstücke für einen Außenwohnbereich zur Verfügung steht.

Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts stellt es auch keinen Fehler im Abwägungsergebnis dar, wenn sich eine Gemeinde bei einer innerörtlichen Straße wie hier der Ewald-Görshop-Straße mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von      7 270 Kfz/24 h und einem Emissionspegel von 59,2 dB(A) tags und 51,4 dB(A) nachts für die mehrfache Anbindung der Erschließungsstraßen an diese Straße entscheidet und weitgehend von aktiven Schallschutzmaßnahmen am Straßenrand absieht. Die Antragsgegnerin hat in der Planbegründung hierzu ausgeführt, eine Abschirmung der Straße durch einen Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand würde neben den durch sie verursachten Kosten dazu führen, dass der Charakter des Verkehrswegs grundlegend verändert würde, da dieser durch die zu errichtende Barriere den Charakter einer reinen Verkehrsstraße erhalten würde. Damit benennt die Antragsgegnerin einen gewichtigen städtebaulichen Grund, der es verbietet, allein unter Hinweis auf die Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 einen Fehler im Abwägungsergebnis anzunehmen.

2. Das Urteil stellt sich jedoch aus anderen Gründen als richtig dar. Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat die Antragsgegnerin das Abwägungsmaterial im Hinblick auf eine mögliche Festsetzung aktiven Schallschutzes an der östlichen, der Autobahn A 45 zugewandten Seite des Baugebiets nicht hinreichend ermittelt (2.1). Dieser Fehler führt, unabhängig davon ob er als Verletzung einer Verfahrensvorschrift oder als Mangel im Abwägungsvorgang zu qualifizieren ist, zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans (2.2). Daher ist die Revision zurückzuweisen (§ 144 Abs. 4 VwGO).

2.1 Die Autobahn A 45 stellt die Hauptlärmquelle für das Baugebiet dar. Für sie wird ein durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 86 200 Kfz/24 h prognostiziert, der in der Spitze zu Emissionspegeln von 78,9 dB(A) (tags) bzw. 73,0 dB(A) (nachts) führt. In diese Berechnung fließt ein, dass der nächtliche Verkehr auf Autobahnen weitaus höher ist als auf sonstigen (auch innerörtlichen) Straßen, insbesondere auch der nächtliche Lkw-Verkehr. Eine derartig hohe Ausgangsbelastung erfordert eine besonders sorgfältige Abwägung hinsichtlich der Frage, ob und mit welchen Mitteln aktiver Schallschutz vorzusehen ist.

Dabei durfte die Antragsgegnerin vorliegend bei ihrer Abwägung berücksichtigen, dass ein größerer Abstand zur A 45 eingehalten wird und sich diese in einem ca. 10 m tiefen Einschnitt befindet. Derartige Tieflagen stellen bereits für sich eine Vorkehrung gegen schädliche Umwelteinwirkungen dar (Urteil des Senats vom 28. Januar 1999 -  BVerwG 4 CN 5.98 -  BVerwGE 108, 248). Ferner hat das Oberverwaltungsgericht es als von der Antragsgegnerin nachvollziehbar dargelegt angesehen, dass die Errichtung einer zusätzlichen Wand oder eines Walls am Rande der Böschung keine wesentliche Minderung der Geräusche am Rand der Wohnbauflächen bewirken würde (Urteilsabdruck S. 25).

Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch festgestellt, es sei nicht nachvollziehbar, dass ein Wall oder eine Wand am östlichen Siedlungsrand nur wenig Vorteile bringe (Urteilsabdruck S. 25). Dabei verweist es zu Recht darauf, dass das Gutachten des RWTÜV zu dieser Frage keine Aussage enthält. Somit ist nach den das Revisionsgericht bindenden Feststellungen schon das für eine Entscheidung für oder gegen weitere aktive Schallschutzmaßnahmen erforderliche Abwägungsmaterial nicht ausreichend ermittelt worden.

Zwar ist eine Gemeinde nicht gehalten, Maßnahmen zu ergreifen oder in einem Bebauungsplan festzusetzen, bei denen der mit ihnen erreichte Erfolg außer Verhältnis zu den damit verursachten Kosten steht. Ob einer solcher Fall hier gegeben ist, hat die Antragsgegnerin nicht ausreichend untersucht. So wurde nicht ermittelt, in welchem Ausmaß der Lärm gemindert würde, wenn aktive Schallschutzmaßnahmen, deren Kosten von 720 000 € angegeben werden, ergriffen würden. Ferner sind die Möglichkeiten der Nutzung der nicht für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke im östlichen Bereich für Schallschutzmaßnahmen ersichtlich nicht ausreichend ermittelt worden. Die Antragsgegnerin hat sich einer weiteren Abwägung bereits mit der Überlegung entzogen, eine Wand würde die städtebauliche Grundidee konterkarieren, da sich die Siedlung mit den Grünverbindungen in Ost-West-Richtung zum östlich anschließenden Freiraum öffne und so eine Vernetzung hergestellt werden solle. Zwar können hinreichend gewichtige städtebauliche Belange im Grundsatz geeignet sein, im Rahmen der Abwägung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes abzusehen. Das Motiv der Antragsgegnerin in Richtung auf eine stark befahrene Autobahn einen Freiraum zu öffnen, ist jedoch nicht von einem solchen Gewicht, dass es die getroffene Entscheidung für sich genommen zu rechtfertigen vermag.

2.2 Der dargelegte Verstoß gegen das Gebot, bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten (§ 2 Abs. 3 BauGB), ist gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beachtlich. Diese Vorschrift ist auf den am 30. Januar 2004 und damit vor Inkrafttreten des EAG Bau bekannt gemachten Bebauungsplan gemäß § 233 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechend anzuwenden. Wäre der Fehler als Mangel im Abwägungsvorgang im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbs. BauGB zu werten, ergäbe sich nichts anderes, denn diese Vorschrift enthält für die Erheblichkeit des Mangels keine über § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB hinausgehenden Anforderungen.

Die Voraussetzungen des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind erfüllt. Die Beeinträchtigungen des Wohngebiets durch den von der Autobahn A 45 ausgehenden Lärm waren ein der Antragsgegnerin bekannter Belang. Die Wirkungen, die sich durch aktiven Lärmschutz am östlichen Siedlungsrand erzielen lassen, sind ein für diesen Belang wesentlicher Punkt; nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts könnte der östliche Siedlungsrand nicht nur unerheblich, sondern - je nach der konzeptionellen Ausgestaltung der Bauflächen und der Schutzanlage - in beachtlichem Umfang geschützt werden. Die insoweit unzureichende Ermittlung des Abwägungsmaterials betrifft die „äußere“ Seite des Abwägungsvorgangs und ist damit offensichtlich (Urteil vom 21. August 1981- BVerwG 4 C 57.80 BVerwGE 64, 33 <38>). Da dem Schutz des Wohngebiets erhebliches Gewicht zukommt - nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts werden die Orientierungswerte der DIN 18005 bei den der A 45 zugewandten Nordost- und Südostseiten der Neubebauung durchgehend um 5 bis 8 dB(A) am Tag und 8 bis 11 dB(A) in der Nacht überschritten -, lässt sich die Möglichkeit, dass die Antragsgegnerin, wenn sie das Abwägungsmaterial in dem gebotenen Umfang ermittelt hätte, aktiven Schallschutz am östlichen Siedlungsrand vorgesehen hätte, nicht von der Hand weisen (vgl. Urteil vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 <213>)....

...Daher ist der Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Wenn die Antragsgegnerin die Überplanung der betroffenen Flächen weiterhin anstrebt, wird sie eine erneute Abwägung vorzunehmen haben. Dabei wird sie ein besonderes Augenmerk auf bessere Möglichkeiten der Abschirmung des geplanten Wohngebiets gegenüber dem Straßenlärm zu richten haben, der von den überörtlichen, nicht der Erschließung des Gebiets dienenden Verkehrswegen, hier also der Autobahn A 45 und der Universitätsstraße ausgeht. Auch letztere sind im Gutachten des RWTÜV bisher nicht näher ermittelt worden. Nur hinreichend gewichtige städtebauliche Belange oder ein Missverhältnis zwischen den Kosten für Schutzmaßnahmen und der mit ihnen zu erreichenden Abschirmungswirkung können es rechtfertigen, von Vorkehrungen des aktiven Schallschutzes abzusehen.

Die Antragsgegnerin wird ferner zu bedenken haben, dass die weiteren von den Antragstellern erhobenen Einwendungen gegen den Bebauungsplan nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung gewesen sind (vgl. S. 27 des Urteilsabdrucks des Oberverwaltungsgerichts).“...

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Reaktion der Stadt Dortmund auf die Klage und das Urteil

Ende Juli 2005 wurde der Presse (RN 30.07.05) bekannt, dass ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg im März 2004 beantragt wurde. Die Stadt hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Vermarktung der stadteigenen Grundstücke begonnen. Auf Nachfrage der Presse stritt der stellvertretende Leiter des Liegenschaftsamtes Bodo Schneider ab, dass das laufende Verfahren im Zusammenhang mit der noch nicht begonnenen Vermarktung steht. "Die Planung hat Bestandskraft", war er sich sicher. " Die Durchführung des Plans wird davon nicht berührt." Einen Start für die Vermarktung konnte er nicht nennen, eventuell Ende des Jahres 2005. Kanal- und Straßenbau wären im Zeitplan und würden im Herbst 2005 abgeschlossen werden.

Der Infrastrukturkanal, der für das Gebiet des Bauträgers vorgesehen war, würde allerdings nicht gebaut. Er wurde aus finanziellen Gründen gestrichen, so der stellvertretende Leiter des Tiefbauamtes Alfred Götzmann. Vorteil dieses Kanals wäre, dass Ver- und Entsorgungsleitungen über einen Kanal laufen. Bei späteren Arbeiten brauchen dann keine Erdarbeiten durchgeführt werden. Ein Infrastrukturkanal ist lt. Auskunft des städt. Bauleiters Salah Tabazah sieben Mal so teuer wie konventioneller Kanalbau. Am Steinsweg würden jetzt ein Schmutzwasserkanal und ein Mulden-Rigolen-System gebaut.

Wie man den Ruhr Nachrichten am 05.11.05 entnehmen konnte, war die Stadt zu diesem Zeitpunkt in Bezug auf das Klageverfahren noch sehr zuversichtlich. Man habe mit einer Klage gerechnet und das gesamte Verfahren mehrfach geprüft und ist der Überzeugung, alles richtig gemacht zu haben, so Bodo Schneider stellvertretender Leiter des Liegenschaftsamtes. Über das laufende Klageverfahren wird man die Interessenten natürlich informieren. "Natürlich rechne man nicht mit einer Vermarktungszeit von vier Wochen." Zu negativ seien die Begleitumstände gewesen, immer wieder kritische Stimme durch die Bürgerinitiative aufgetaucht und in der Presse veröffentlich worden.

Noch einen Tag vor der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster am 16.12.2005 zeigte sich Bodo Schneider sehr zuversichtlich (RN 17.12.05). "Selbst wenn das Urteil negativ ausfällt, ist das kein Problem. Dann wird der Plan nachgebessert und ein Jahr später rechtskräftig." Die Stadt hatte im Vorfeld signalisiert, dass der Kostenaufwand für solche Maßnahmen zu hoch sei und die Grundstücke sich dann nicht mehr vermarkten lassen.

In der WR vom 20.12.05 erklärte Stadtpressesprecher Udo Bullerdieck, dass die Baugenehmigungen, die rechtskräftig seien (zu diesem Zeitpunkt 16 Baugenehmigungen) weiterhin Bestandskraft haben. Die Häuser, die angefangen sind und die, für die lediglich eine Baugenehmigung vorliegt können auch nach dem Urteil noch fertig gestellt werden. Nach dem Richterspruch dürfen natürlich keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden, so Bullerdieck. Die Stadt will erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und abwägen, ob Rechtsmittel eingelegt werden oder ob nachgebessert wird.

Vier Tage nach der Urteilsverkündung zeigte Bodo Schneider Gelassenheit (RN v. 20.12.05). Man werde sich mit den Möglichkeiten, die ihnen bleiben auseinandersetzten, einmal die Umplanung oder die Revision. Zuerst müsste die Verwaltung Lösungsvorschläge entwickeln und danach die Politik informiert werden. An ein Ende der Bebauung glaubt Bodo Schneider nicht, denn das Oberverwaltungsgericht habe die Revision zugelassen. Somit würde endlich festgelegt, welche Lärmbelastungen zumutbar sind.

"Sowohl die Fassaden als auch die Fenster müssen besonders schallgedämmt sein. In den Häusern ist es nicht laut." Und hinter den Häusern mithin auch nicht, so Schneider, weil die Gebäude die Gärten abschirmen würden. Man sei zuversichtlich, dass doch gebaut wird und habe bei der Verlosung den Interessenten geraten, auch bei negativem Ausgang des Verfahrens einen Bauantrag zu stellen. Nach Meinung der Stadt bleibt der Bebauungsplan im Falle einer Revision gültig bis zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht. Somit können Bauanträge bewilligt und auch gebaut werden.

In den RN vom 05.01.06 sagte Bodo Schneider, dass die Stadt noch nicht entschieden hätte, wie sie auf das Urteil reagieren wolle. Zurzeit beschäftigen sich die Juristen mit der Urteilsbegründung. Um in Revision zu gehen, hat die Stadt vier Wochen Zeit. Er betonte nochmals, dass der Bebauungsplan bis zur Urteilsverkündung in Leipzig rechtswirksam bleibe. Die erteilten Baugenehmigungen des Bauträgers haben nach Meinung Schneiders Bestandskraft. Für die stadteigenen Grundstücke gäbe es noch keine Kaufverträge (Warum wohl nicht?), dafür aber Reservierungen. Einen Rückgang des Interesses hätte es auf Grund des Gerichtsurteils aber gegeben.

In den RN vom 19.01.06 bestätigte Rechtsdezernent Wilhelm Steitz, dass die Stadt Revision einlegen wird.

Im Vorfeld hätten die Stadträte Ulrich Sierau und Klaus Fehlemann die Fraktionen im Rat und die Bezirksvertretung über das weitere Vorgehen informiert. (Bezirksvertretung Lütgendortmund Drucksache 04149-05-E1 Sitzung vom 14.02.2006)

Sie informierten darüber, dass das Baugebiet bereits erschlossen ist, Kanalbau, Straßenbau und das Mulden-Rigolensystem sind realisiert. Für die Bebauung entlang des Steinswegs sind 16 Baugenehmigungen erteilt. Vier Doppelhaushälften wären bereits fertig gestellt. (Zu diesem Zeitpunkt waren lediglich das Musterhaus mit der zweiten DH-Hälfte fertig.)

20 der 90 (lt. der Grundstücks- und Kostenliste vom 28.11.05 handelt es sich um 95 Grundstücke) städtischen Grundstücke seien bei der Versteigerung reserviert worden. Mit der Verlosung vor Jahresfrist sollte den Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen zu können.

Auf die Mehrzahl der von den Klägern vorgebrachten Gründe sei das Oberverwaltungsgericht nicht näher eingegangen oder hat diese nicht bestätigt. (Tatsache ist, siehe Auszüge Urteil letzter Abschnitt: Der zu (3) erörterte Mangel bei der Berücksichtigung der Immissionsbelange ist jedoch so gravierend, dass die hier strittige...) Ein Grund für die Entscheidung des OVG ist, dass die Größe und Lage der Einliegerwohnungen keine Rechtsgrundlage hat, der andere gewichtige Grund ist die Fehlgewichtung des Immissionsschutzes. Die Revision wurde zugelassen, da noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, welche Lärmbelastung mit passiven Schallschutzmaßnahmen noch zumutbar ist.

Zurzeit würde geprüft, ob die Möglichkeit der Revision in Anspruch genommen würde. Bei positivem Ergebnis würde die Stadt Revision einlegen. Dann würde Der B-Plan bis zur Urteilsbegründung weiter rechtskräftig bleiben.

"Ein ergänzendes Lärmgutachten, das die Möglichkeit weiterer aktiver Lärmschutzmaßnahmen prüfen soll, wird kurzfristig beauftragt. Auf Grundlage der Ergebnisse soll über Art und Umfang einer voraussichtlich erforderlichen Änderung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes entschieden werden....Ebenso sollten in dem Fall Revision und Neuaufstellung parallel betrieben werden. Nach Auswertung des ergänzenden Lärmgutachtens werden die politischen Gremien hierüber informiert."

Weitere Bauanträge liegen der Verwaltung vor, die aber noch nicht beschieden werden. Erst wenn das neue Lärmgutachten vorliegt, dass aussagt ob und wie die Anforderungen des OVG an den Lärmschutz erfüllt werden können, werden die Baugenehmigungen in Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg erteilt. Wenn der Bebauungsplan bei einer Neuaufstellung oder Änderung noch nicht zur Rechtskraft gebracht worden ist und das Bundesverwaltungsgericht noch nicht über die Revision entschieden hat, ist in neuen Baugenehmigung ein Vermerk über den Zweifel des OVG Münster an der Gültigkeit des Bebauungsplanes aufzunehmen.

Somit hat die Stadt Dortmund das Risiko auf den Bauherren übertragen. Sollte der Bebauungsplan weiter unwirksam bleiben, haftet die Stadt nicht und der Bauherr ist für den ihm entstandenen Schaden selber verantwortlich!

Mit der Drucksache 04149-05 v. 19.01.06 hat die Stadt Dortmund die 1. Änderung zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg vorgenommen. Um die Rechtskraft der 1. Änderung schnellstmöglich zu erzielen, ist man von der Geschäftsordnung Bezirksvertretung, Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Haupt- u. Finanzausschuss, Rat abgewichen. Die Drucksache durchlief zuerst den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, danach den Haupt- und Finanzausschuss, die Bezirksvertretung Lütgendortmund und dann den Rat. Somit konnte man sich in der Begründung zur Revision auf die Änderung beziehen. (Gleiches passierte mit der Vorlage Drucksache 05217-03 v. 18.12.03 - Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148)

Die Verwaltungsvorlage erläutert kurz die Urteilsbegründung. Entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichtes ist die Stadt nicht der Auffassung, dass das Plangebiet einer zu hohen Lärmbelastung ausgesetzt ist. Die Stadt hat im Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und durch die Anordnung der Gebäude sichergestellt, dass die Wohn- und Ruheräume auf der lärmabgewandten Seite liegen. Die Gärten liegen ebenfalls auf der lärmabgewandten Seite, so dass nach der Meinung der Stadt ein ungestörter Aufenthalt im Freibereich erfolgen kann.

Würde man der Meinung des OVG folgen, könnte in Dortmund und in anderen Städten an Straßen wie Ewald-Görshop-Straße oder Steinsweg nur noch mit städtebaulich unvertretbaren aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwänden) gebaut werden.

Es würde zurzeit geprüft, ob gegen das Urteil Revision eingelegt werden soll.

Die anzulegenden Maßstäbe für die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes bei der Planung neuer Wohnbaugebiete haben grundsätzliche Bedeutung, deshalb hat das OVG Münster die Revision zugelassen. Es wurde noch nicht höchstrichterlich entschieden, welche Lärmwerte mit aktiven Schallschutzmaßnahmen toleriert werden können und wenn der ungestörte Aufenthalt im Freien nur auf der lärmabgewandten Seite möglich ist.

Weiterhin wurde vom OVG bemängelt, dass in der textlichen Festsetzung des B-Plans die getroffenen Regelung über Größe und Lage der Einliegerwohnung (nur bis 65 m² groß und nur im Obergeschoss zulässig) keine rechtliche Grundlage hat. Laut BauGB ist nur eine Begrenzung der Wohneinheiten pro Wohngebäude zulässig.

Die textliche Festsetzung der Wohneinheiten wurde wie folgt korrigiert und in der Begründung zum B-Plan übernommen:

“§ 3 Begrenzung der Anzahl von Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Je Wohngebäude ist eine Wohnung zulässig. Eine zweite Wohneinheit ist ausnahmsweise zulässig, wenn hierfür ein zusätzlicher Stellplatz auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen wird.“

Die textliche Änderung wurde im so genannten "vereinfachten Verfahren" durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Beim "vereinfachten Verfahren" wird nur den betroffnen Grundstückseigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung wurde in der Zeit vom 22.12.05 - 06.01.06 durchgeführt.

Anfang Januar 2006 wollte die Stadt noch Revision und Neuaufstellung des B-Plans parallel betreiben. Im August ist uns bekannt geworden, dass der Bebauungsplan bis auf die textliche Festsetzung der Einliegerwohnung nicht geändert wird.

Dass eine Revision gegen ein Urteil in einer Bebauungsplanangelegenheit zugelassen wird, ist äußerst selten.

Hier wurde die Revision zugelassen, da es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, welche Lärmwerte mit aktiven Schallschutzmaßnahmen toleriert werden können. Somit hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig eine bundesweite Leuchtturmfunktion. Das Urteil ist nicht nur für Dortmund, sondern auch für andere Kommunen richtungweisend.

Am 09.03.06 berichteten die RN darüber, dass ein Ehepaar im Jahr 2004 einen Kaufvertrag für ein Grundstück im zweiten Bauabschnitt des im Plangebiet tätigen Bauträgers abgeschlossen hatte. Durch das Urteil des OVG Münster wartete das Ehepaar auf die Genehmigung der Stadt für ihren Bauantrag. Die Käufer beklagten die mangelnde Informationspolitik der Stadt Dortmund und hatten sich an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gewandt. Durch die Unterzeichnung des Kaufvertrages sind sie einer Reihe von Verpflichtungen eingegangen, unter anderem mussten sie schon 10 000 Euro Grunderwerbssteuer zahlen. Sie waren verunsichert, ob es überhaupt noch zu einer weiteren Bebauung kommt und ob die Stadt das Problem schnellstmöglich im Sinne der Käufer regeln wird. Die Schuldzuweisung richtet sich alleine gegen die Stadt und nicht gegen den Bauträger. Zwischenzeitlich hatte Stadtrat Klaus Fehlemann auf das Schreiben geantwortet und die Informationspolitik der Stadt verteidigt. Sie sei ausreichend gewesen und das weitere Vorgehen wird noch verwaltungsintern geklärt. Als voraussichtlichen Termin nannte er Ende März 2006.

Die RN berichteten am 10.03.06 über die Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Die Erklärung der Stadt im Ausschuss war sehr erstaunlich. Bodo Schneider, stellvertretender Leiter des Liegenschaftsamtes, erklärte, dass es keinen Kaufvertrag zwischen dem Bauträger und der Stadt Dortmund gäbe. Das Grundstück hätte nur unter Vorbehalt verkauft werden dürfen. Das wäre nicht geschehen. Dies ist ein Problem zwischen Bauträger und Käufer. "Die Leute haben die Möbel gekauft ohne eine Wohnung zu haben.", war Schneiders Kommentar. Die Zahlung der Grunderwerbssteuer habe keine Bedeutung. Sie wird immer dann fällig, wenn ein Vertrag geschlossen wird. Sie würde natürlich zurückerstattet.

Einen Tag später versuchte Schneider in den RN seine harten Worte vom Vortag abzumildern. Der Bauträger kann das Gelände am Steinsweg vermarkten. Der Rat hatte in einem Beschluss bekundet, das Gelände an den Bauträger zu verkaufen. Dieses hat der Bauträger auch schriftlich. Die Stadt wäre zwar noch Eigentümer des Grundstückes am Steinsweg. Da der B-Plan vor Gericht noch auf seine Rechtsmäßigkeit geprüft würde, wäre der Verkauf ins Stocken geraten. Da der Bebauungsplan vom OVG Münster für unwirksam erklärt und Revision seitens der Stadt eingelegt wurde, steht die Akte jetzt beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Deshalb würde der verbindlich zugesagte Verkauf an den Bauträger auch noch nicht notariell beurkundet. Aus dem ausstehenden Urteil könnten sich Auflagen ergeben, die nur von der Stadt erfüllt werden könnten, wenn sie noch Eigentümer des Geländes ist. Baugenehmigungen für dieses Gelände sieht die Stadt als unabhängig von dem schwebenden Verfahren an, so Schneider. Nach Meinung Schneiders bleibt der B-Plan bis zur endgültigen Entscheidung weiterhin gültig. Ob und wo Baugenehmigungen erteilt werden hängt von verschiedenen Gutachten ab, die noch in Arbeit sind.

Der WR vom 18.03.06 konnte man entnehmen, dass die Stadt immer noch auf ein ergänzendes Lärmgutachten wartet, das von ihr in Auftrag gegeben wurde. Das Gutachten soll Aufschluss über die Möglichkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen geben.                   16 Baugenehmigungen seien bislang erteilt worden und haben Bestandskraft so Stadtpressesprecher Udo Bullerdieck. "Theoretisch können wir weitere Genehmigungen erteilen." Das werden wir aber nicht auf der aktuellen Grundlage tun, sondern nur auf Basis des Gutachtens."

Die RN vom 04.07.06 berichteten, dass mit Arbeiten im 2. Bauabschnitt des Bauträgers begonnen worden sei. Frau Dr. Henriette Brink-Kloke von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Dortmund sagte dazu, dass es sich hierbei um einen ganz normalen Vorgang handelt. Wenn für Grundstücke positive Bauanträge vorliegen, werden sie informiert um archäologische Befunde zu sichern.

Bodo Schneider ließ über das Presseamt mitteilen, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handelt und es sich bei den Arbeiten um "vorbereitende Arbeiten" handelt. Pressesprecher Hans-Joachim Skupsch: "Wir warten händeringend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts."

Wie man den RN vom 24.03.07 entnehmen konnte, stellte der stellvertretende Leiter des Liegenschaftsamtes Bodo Schneider fest, dass der Bebauungsplan Steinsweg formal außer Kraft sei. Er kündigte an, dass ein neuer Bebauungsplan aufgestellt würde, da das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich die Chance zur Neuplanung offen lässt. Schneider gibt sich gewohnt zuversichtlich, man werde jetzt im Bereich Lärmschutz nachbessern. Es würde darauf hinauslaufen, dass es jetzt neben passivem Lärmschutz wie Schallschutzfenster auch aktiven Schallschutz in Form eines Lärmschutzwalles geben würde. Welche Konsequenzen das Urteil für den ersten Bauabschnitt hat, der von einem Bauträger realisiert wird, ist noch offen. Schneider, der für die Vermarktung Steinsweg zuständig ist, gibt sich gewohnt zuversichtlich. Er geht davon aus, dass die erteilten Baugenehmigungen weiter gültig sind. Dabei wurden die strengen Auflagen des OVG Münster schon berücksichtigt. (Es fragt sich nur, was berücksichtigt wurde. Wir können keinerlei Veränderungen an der Bebauung feststellen.)

Man wolle erst die Urteilsbegründung gründlich prüfen, bevor man zu einer Entscheidung käme, so dagegen Stadtdirektor Ullrich Sierau.

In den RN und in der WR vom 17.05.07 verkündete die Verwaltung, dass der Bebauungsplan Steinsweg neu aufgestellt wird. Das Bundesverwaltungsgericht habe anerkannt, dass es in dicht besiedelten Bereichen wie in Dortmund individueller Lösungen zur Gewährleistung ausreichenden Schallschutzes bedarf. Dabei muss nicht konsequent nach DIN-Vorschriften vorgegangen werden, betont die Stadt ausdrücklich. In der Pressemitteilung heißt es, dass Lösungen des Schallschutzes durchaus in Form von passiven Schallschutz in Verbindung mit Gebäudestellung und Anordnung von Wohn- und Schlafräumen zur lärmabgewandten Seite - wie im Bereich Steinsweg realisiert - vorgenommen werden können. "Die vierte Kammer des Bundesverwaltungsgerichts hat wesentliche Inhalte des Bebauungsplanes sowie wichtige Abwägungsergebnisse weitgehend gestützt." Passive Schallschutzmaßnahmen zum Steinsweg und zur Ewald-Görshop-Straße seien vom Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht akzeptiert worden. Der Bebauungsplan habe dennoch nicht gehalten, da die Schallminderung in Form von aktivem Schallschutz zur  A 45 nach Osten und zur Universitätsstraße nach Süden nicht ausreichend detailliert untersucht und die Ergebnisse in die Abwägung der unterschiedlichen Belange eingestellt worden sind. Mit der Aufstellung des B-Plans will die Stadt in Kürze beginnen. Abgesehen von den notwendigen Schallschutz-Untersuchungen wird der neue Bebauungsplan weitgehend den Inhalt des bisherigen Planes beibehalten. Die Verkehrsflächen und die Anlagen zur Ableitung des Niederschlagswassers werden weitgehend in den neuen B-Plan übernommen. Nach der Sommerpause wird die Verwaltung den politischen Gremien die Neuaufstellung des Bebauungsplanes empfehlen, damit die Wohnflächenentwicklung in Oespel zügig fortgesetzt werden kann.

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Reaktionen der Politik auf das Urteil

(Quelle: Internetseite Bündnis 90/Die Grünen - Dortmund, erschienen in der Westfälischen Rundschau v. 24.12.05 und den Ruhr Nachrichten v. 24.12.05)

Der Vertreter der Grünen in der Bezirksvertretung Lütgendortmund Herr Dr. Gillmeister sprach mit den Ruhr Nachrichten (RN v. 16.02.06). Er erläuterte, dass es wichtig wäre, die textliche Festsetzung bezüglich der Einliegerwohnungen zu ändern, ansonsten könnte das Bundesverwaltungsgericht möglicherweise die Revision ablehnen. Es ist nicht im Interesse der Grünen, dass das Revisionsverfahren abgelehnt wird, da es für die Zukunft wichtig ist, wie Bebauungspläne gestaltet werden. Das OVG Münster hat die Lärmwerte und den fehlenden aktiven Lärmschutz beanstandet. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wird nun entscheiden, was zumutbar ist und was nicht. Durch das Urteil wird dann nicht nur für Dortmund, sondern auch bundesweit festgelegt, welche Flächen man bebauen kann. Wenn Bebauungspläne wie der Lü 148 - Steinsweg nicht mehr aufgestellt werden dürften, würde es für Dortmund bedeuten, dass kaum noch Flächen zur Bebauung vorhanden wären.

Als Vertreter der Grünen ist Dr. Gillmeister zweigeteilt. Er möchte, dass Neubaugebiete entstehen, da mangelnde Bauflächen zu einer Abwanderung führen würden. Die Dortmunder Bevölkerung würde schrumpfen, gerade in der gehobenen Schicht. Durch längere Wege wird der Verkehr zunehmen. Weiterhin käme es zu einer zunehmenden Zersiedelung. Auf die Frage, ob er für das Baugebiete wie den Steinsweg wäre, antwortete er nicht direkt. Lückenbebauung an Hauptverkehrsstraßen, wird das Bundesverwaltungsgericht dort die gleichen Lärmwerte festsetzen wie in Neubaugebieten? Wenn an Hauptverkehrsstraßen weiterhin wie bisher gebaut werden dürfte, wäre die Wohnqualität dort schlechter als in den Neubaugebieten.

Eine Alternative wären für Dr. Gillmeister die Altbestände. Neben den Industriebrachen gibt es die Wohnbrachen. Auf den Flächen der Altbestände, könnten nach Abriss Neubaugebiete entstehen.

Die anderen Fraktionen hatten anscheinend keine Meinung zu dem Urteil des OVG Münster!

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Umgebungslärmkarten Straßenverkehr 24h und nachts (2000)

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Straßenverkehr 24h

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW )

 

Straßenverkehr nachts

 

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW)

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Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet?

Gericht sieht Notwendigkeit für einen Lärmschutz am östlichen und südlichen Rand des Baugebietes!

 
 

 

Lärmschutz Verlust an Bauplätzen Gesamt

Südl. Siedlungsrand

300 000.00 €

240 000.00 €

   540 000.00 €

Östl. Siedlungsrand

720 000.00 €

280 000.00 €

1 000 000.00 €

Gesamt

           1 020 000.00 €

520 000.00 €

 1 540 000.00 €

(Alle Zahlen sind ca. Zahlen und wurden der Begründung zum Bebauungsplan Lü 148 – Steinsweg entnommen.)

Dass es sich hier nur um geschätzte Kosten handelt, dürfte jedem klar sein.

Sollte der Lärmschutz realisiert werden, wird eine Überarbeitung des Mulden-Rigolensystems und des Kanalnetzes notwendig werden, da teilweise Mulden wegfallen oder verkleinert werden müssen. Hierdurch fallen weitere Kosten an.

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Verkehr - Lärm, Schadstoffe

Die Begründung zum Bebauungsplan sagt aus, dass sich die Schadstoffbelastung durch das durch die Neubausiedlung induzierte Verkehrsaufkommen und die Heizungsanlagen erhöhen wird. Auf die Luftgüte insgesamt wird sich die Zusatzbelastung kaum auswirken, da die Vorbelastung insbesondere durch die Nähe zur Autobahn, bereits sehr hoch ist.

Das Lärmgutachten, das für den B-Plan erstellt wurde, errechnet die Lärmbelastung im Jahre 2010. Der Orientierungswert der DIN 18005 wird tags bis zu 12 dB und nachts bis zu 15 dB überschritten werden. In der Verwaltungsvorlage zum B-Plan ist zu lesen: "Die Lärmbelastung des Plangebiets von den angrenzenden Straßen ist erheblich und kann bei langfristiger ungeschützter Einwirkung die menschliche Gesundheit gefährden."

Hierbei wurde auch die Windkraftanlage, die sich nordöstlich hinter der A 45 befindet und deren Schlagschatten über das Plangebiet geht, berücksichtigt. Die neue Feuer- und Rettungswache 8 wurde nicht mit in die Berechnung einbezogen.

Die jetzigen Anwohner beklagen schon heute eine hohe Lärmbelastung, so dass es nachts nicht mehr möglich ist, mit offenem Fenster zu schlafen bzw. sich ungestört im Garten aufzuhalten. Daraus resultiert, dass mit passiven Lärmschutzmaßnahmen gebaut werden muss, das heißt mit Schallschutzfenstern, Lüftern, Außentüren, Dachflächen usw..

Man sollte den Lärm nicht unterschätzen, ist man doch geneigt Baugebiet am Wochenende, am besten noch am Sonntag zu besuchen. Dass dann andere Lärmpegel herrschen wie an Wochentagen, darüber sollte man sich im Klaren sein. Um eine aussagefähige Beuteilung treffen zu können, muss man sich an verschiednen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten die Baugebiete anschauen. Wichtige Zeiten sind das Einsetzen des Berufsverkehrs morgens zwischen 6.00 Uhr - 8.00 Uhr und abends nach 20.00 Uhr, wenn der übrige Umgebungslärm nachlässt. Sicherlich ist es auch sinnvoll, einmal nachts den Lärm zu beurteilen.

Auch sollte man die Windrichtung beachten, denn der Wind trägt den Lärm mit sich.

Beim Baugebiet Steinsweg ist es nicht sinnvoll, bei Westwind eine Lärmbeurteilung vorzunehmen. Westwind herrscht, wenn die Nabe des Windrades ins Baugebiet zeigt. Der Nord- oder Ostwind bzw. Südwind trägt den Lärm der Autobahn ins Baugebiet. Ostwind herrscht, wenn die Nabe des Windrades aus dem Baugebiet zeigt.

Weitere Informationen zu den Lärm- und Luftbelastungen im Bereich Lü 148 - Steinsweg erhalten Sie auf den Seiten Luftuntersuchungen Lü 148 und Oespel und Lärmberechnungen Lü 148.

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 Hochspannung

Östlich wird des geplante Baugebiet von zwei Hochspannungstrassen, die noch nicht voll ausgelastet sind, begrenzt. Die 380 kV Leitung der RWE-Net kann auf 2 x 380 kV + 2 x 110 kV bzw. auf 4 x 380 kV aufgerüstet werden. Dieses wird in der Zukunft lt. Auskunft des Betreibers auch geschehen. Die Leitung der DB und der RWE-Net haben 4 x 110 kV. Die RWE Net AG gibt für diesen Bereich einen Sicherheitsabstand von 36 m in den Flurstücken 486-488 und 32 m in dem Flurstück 489  von der Mitteltrasse an. Dieser Sicherheitsabstand dient lediglich dazu, Reparaturarbeiten an den Leitungen ausführen zu können oder bei einem Leitungsriss außerhalb des Gefahrenbereiches der Leitungen zu sein. In dem B-Plan Lü 148 kann man erkennen, dass im Flurstück 486-488 die Baufenster innerhalb des Sicherheitsstreifens von 36 m liegen. Im Flurstück 489 liegen immerhin noch die Grundstücke im Sicherheitsstreifen.

                                                Hier werden schon die einfachen Regeln nicht beachtet!

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Mobilfunkstandorte im Umkreis

Die Bundesnetzagentur hat für die Standorte folgende Anzahl Mobilfunkantennen genehmigt:

  9 Mobilfunkanlagen, 2 sonstige Funkanlagen

  3 Mobilfunkanlagen

 9 Mobilfunkanlagen, 3 sonstige Funkanlagen

 Richtfunkmast (unterliegt nicht der Genehmigung der Regulierungsbehörde) Universitätsstraße/Salinger Weg, an diesem Mast befinden sich zurzeit 7 sonstige Funkanlagen, 6 Mobilfunkanlagen

 

(Karte: Mit Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)

Wann und wie oft ein jeder sein Handy benutzt, kann er selbst entscheiden. Die Mobilfunkantennen senden aber ständig und belasten die Gesundheit der Menschen rund um die Uhr.

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Weitere Baumaßnahmen in der Umgebung

Die Feuer- und Rettungwache 8, die auf dem Gelände der alten Autobahn-Meisterei am Steinsweg gegenüber dem Airwin errichtet wurde, ist am 30.09.04 in Betrieb gegangen. Die Wache 8 deckt unter anderem den Bereich Menglinghausen, Persebeck, Barop, Hombruch, Oespel, Kley, Indupark, TechnoPark und Universität ab. Im Süden verläuft der Einsatzbereich bis zur Stadtgrenze Witten und im Westen bis zur Stadtgrenze Bochum. Zukünftig kann dieser Bereich in 8 Minuten erreicht werden.

Die Wache verfügt über eine Sondereinheit "Chemie", die stadtweit für Strahlenschutz, Bio- und Chemieunfälle zuständig ist. Diese Einheit erhöht die Sicherheit im TechnoPark hier insbesondere der Bio-, Gen- und Medizintechnologie und der Universität.

Östlich der Feuerwache 8, am Kreuzungsbereich Universitätsstraße/Steinsweg, war ein Autohaus zweier Automarken geplant. Diese Planung wurde aber wieder fallen gelassen, da die Bezirksregierung Arnsberg für den Bau in einem Landschaftsschutzgebiet keine Genehmigung erteilt hat.

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Methan

Das geplante Baugebiet liegt in der Methangaszone Stufe 2. In der Zone 2 wird empfohlen, mit einer Gasdrainage zu bauen.

Da wir nicht davon überzeugt sind, dass die Methangasvorkommen in Oespel ungefährlich sind, hatten einige angrenzende Eigentümer der Baugebiete Lü 123 - Ortskern Oespel (Wandweg) und Lü 148 eine Methangasmessung in ihren Kellerräumen beim Fresenius Institut in Auftrag gegeben. Somit haben sie, falls nach einer Bebauung in ihren Häusern Methangas auftreten sollte, der Beweissicherungspflicht genüge getan.

Im Falle des Auftretens von Methangas oder Schäden am Eigentum und Personen, werden sie die Stadt Dortmund dafür regresspflichtig machen.

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Bergbau - Hohlräume, Verfüllung

 

Unter der Fachbauleitung der DMT-Beratungsstelle für Baugrund- und Bebauungsfragen in Bergbaugebieten wurden von der Firma Keller Grundbau GmbH Bochum, in der Zeit zwischen dem 25.04.2000 und 05.06.2000 die Erkundungsbohrungen der bergbaulichen Hohlräume durchgeführt. 

 

 

Am 01.04.2004 wurde die Baustelle der Firma Grund- und Ingenieurbau aus Essen im südl. Bereich des Plangebietes eingerichtet. In den folgenden Tagen errichtete die Firma Keller Grundbau GmbH, die seinerzeit die Erkundungsbohrungen durchgeführt hatte, ihre Baustelle am Steinsweg.

Danach begannen auf beiden Baustellen die die Erkundungsbohrungen in den Bereichen der Flöze Mausegatt. Die Bohrungen endeten westl. der Ewald-Görshop-Str. und südl. des Steinswegs. Das Untersuchungsgebiet entspricht somit dem Plangebiet.

Das Flöz Mausegatt verläuft im nördl. Plangebiet vom Steinsweg, oberhalb der letzten Bebauung, nach Westen auf den Salinger Weg zu, unterquert die Ewald-Görshop-Str. und  läuft weiter Richtung Südwesten in den Altbestand Passmannweg und in die Siedlung. Das Flöz Mausegatt im südl. Bereich des Plangebietes läuft von der nördl. Grenze der Wohnbebauung an der Autobahn Richtung Süd-Westen in die Schonung.

Leider wurde nach unseren Beobachtungen nicht überall gebohrt. So wurde nur bis zur Höhe des Hochspannungsmastes gebohrt, nicht aber südlich des Altbestandes, wie von der DMT angegeben. Zwischen Salinger Weg und Ewald-Görshop-Str. wurde ebenfalls nicht gebohrt.

Am Steinsweg wurden in 15-16 m Tiefe Hohlräume über 10 m Höhe festgestellt. Die Verfüllarbeiten im nördl. und südl. Plangebiet begannen Anfang Mai. Das Verfüllmaterial wurde zuerst drucklos eingebracht, um größere Hohlräume zu verschließen. Es breitete sich aus und stockte dann und baute sich auf. Die noch vorhandenen Gefügeauflockerungen sowie das Kluft- und Spaltgefüge in den Turonschichten des Deckgebirges wurden danach ausgepresst.

Wahrscheinlich werden sich auch unter dem Steinsweg und nördlich des Steinswegs weitere Hohlräume befinden.

Die Verfüllarbeiten im nördl. Plangebiet wurden in der 4. Juliwoche 2004 beendet und die Baustelle wurde in der 5. Woche geräumt.

Im Bereich der Schonung konnte ebenfalls kein Stillstand erreicht werden, da das Verfüllmaterial in die tieferen Schichten floss. Durch Beimengung von Sand versuchte man das Verfüllmaterial einzudicken, damit es zum Stillstand kam.

Am 15.07.2004 wurde im südl. Baugebiet im Bereich Salinger Weg ein Bauzaun aufgestellt mit dem Hinweis "Zufahrt verboten Tagesbruchgefahr". Am 05.08.2004 wurde der Bauzaun wieder abgebaut. Vom 15.07.04 bis zum 12.08.04 wurden ca. 95 Silowagen à 28 t Verfüllmaterial angeliefert. 

Unsere Vermutungen, dass bei den Verfüllarbeiten Bereiche eingestürzt waren, hatten sich bestätigt. Durch das Verpressen der Gefügeauflockerungen, sowie des Kluft- und Spaltgefüges des Deckgebirges hatte der Untergrund, der sich im Laufe der Jahre wahrscheinlich noch nicht vollständig gesetzt hatte, nachgegeben und war eingestürzt. Dabei wurden zum Teil die Rohre abgerissen.

Nach dem 12.08.04 wurden wieder neue Bohrungen an den Stellen durchgeführt, an denen die Rohre mit in die Tiefe gerissen wurden. Ab dem 16.08.04 wurde fast nur noch verpresst. Vom 16.08.04 bis 24.09.04 wurde täglich ein Silowagen und ab dem 28.09.04 nur noch alle zwei Tage ein Silowagen Verfüllmaterial angeliefert. Am 15.10.04 wurden die Verpressarbeiten beendet. Die Baustelle wurde am 20. und 21.10.04 geräumt.

Im gesamten Baugebiet waren der Verbruch und die Hohlräume größer als erwartet. Hier gelangen Sie zur Bildergalerie "Bohrungen nach bergbaulichen Hohlräumen und Sanierung Baugebiet Lü 148 - Steinsweg".

Am 08.11.04 richtete die Firma Keller, die auch schon die Erkundungsbohrungen und Verfüllungen am Steinsweg durchgeführt hatte, ihre Baustelle am Salinger Weg ein. Einen Tag später setzten sie die erste Kernbohrung, die bis zum 12.11.04 dauerte, im Bereich Steinsweg. Es folgte am 12.11.04 die zweite und am 16.11.04 die dritte Bohrung.

Am 22.11.04 verlagerten sie das Bohrgerät vom Bereich Steinsweg zum Salinger Weg und begannen am gleichen Tag mit der ersten Bohrung. Die zweite Bohrung erfolgte am 25.11.04, die dritte am 30.11.04.

Die Positionen für die Kernbohrungen wurden vom Grundbaulabor Bochum vorgeben. Bei den Kernbohrungen wurden die Bohrkerne, die ca.1 m lang sind, in Kisten gelagert, bevor sie begutachtet wurden. An den Bohrkernen kann man erkennen, ob auch wirklich alle Hohlräume und Gefügeauflockerungen geschlossen sind.

In der Presse wurde im vergangenen Jahr von dem "Siegener Loch" berichtet. Wir fragen uns nun, wie sich das Verfüllen auf den Altbestand auswirken wird? Sind unter dem Altbestand eventuell auch Hohlräume? Wie wirkt sich das Verfüllen auf den Grundwasserstand, auf das Schichtenwasser und auf das Methangas aus?

Wir verweisen auf unsere Seite Bergbau, auf der wir von dem  Bergschaden im Passmannweg im Jahr 2004, westl. des Baugebietes Steinsweg, berichten. Ebenfalls berichten wir auf dieser Seite über die Tagesbruchgefahr im südlichen Bereich des Baugebietes Steinsweg und über die Sanierung des Luftschachtes der ehemaligen Zeche Oespel im Bereich Passmannweg im Juni/Juli 2005.

"Im Übrigen ist der jeweilige Grundstückseigentümer für die Beseitigung von Schäden und damit auch von Hohlräumen verantwortlich, die sein Grundstück betreffen bzw. sich unter seinem Grundstück befinden." (Verwaltungsvorlage zum Lü 148 vom 20.11.03)

Für die Neubauten: "Aus grundsätzlichen Erwägungen wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausführung von Erdarbeiten im geplanten Bebauungsbereich südlich der Straße Steinsweg auf das Vorhandensein von Störstellen (z.B. alte Pingen (durch Einsturz alter Grubenbaue entstandene trichterförmige Vertiefung) und/oder Schürfstellen), die bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt sind, zu achten ist. Sie sind entsprechend den einschlägigen Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW, Dortmund, zu sichern. Die hierzu geeigneten Maßnahmen sind jeweils nach örtlichem Aufschlussbefund mit den Bearbeitern abzustimmen." (Gutachten DMT vom 04.08.2000) 

Wie passt hierzu die Aussage des Planungsamtes, dass der Untergrund zur Bebauung absolut sicher sein wird?

Es wird der Stadt Dortmund wohl dann nicht schwer fallen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, auch für die nicht bebohrten Bereiche. Oder? Im eventuellen Schadensfalle könnte die Stadt somit haftbar gemacht werden.

 

Mai 2005 - Kohlefunde im Bereich des Lü 148 - Steinsweg

Bei Grabungen im Bereich der Versickerungsfläche vor der Schonung Ende Mai 2005 ist man auf ein Kohle-Gestein-Gemisch gestoßen. Was steckt dahinter?

                 

                 

 

Bei diesem Fund soll es sich um eine Anschüttung handeln. Was und wann hier etwas zugeschüttet wurde ist nicht bekannt und scheint auch niemanden zu interessieren. Laut den Experten der Stadt scheint dies nicht weiter bedenklich zu sein.

                       

           

Es wurde in diesem Bereich das Mulden-Rigolensystem angelegt. In der ausgegrabenen Tiefe befand sich ebenfalls dieses Kohle-Gestein-Gemisch. Wie tief diese Anschüttung überhaupt reicht wurde nach unseren Beobachtungen nicht erkundet.

 

 

Wie man erkennen kann, handelt es sich um einen lockeren Bodenaufbau.

 

 

 

 

Hier sehen Sie das ausgegrabene Kohle-Gestein-Gemisch.

 

                                                  

 

Nach unseren Informationen zieht sich diese Fläche in den Bereich vor der Schonung weiter.

 

 

 

Wie weit diese Fläche unter die angrenzende Baufläche geht, ist nicht bekannt.

 

 

Nachdem die Mulde mit Mutterboden aufgefüllt wurde, erinnert nichts mehr an das gefundene Kohle-Gestein-Gemisch.

Unser Gedächtnis ist gut und unsere Dokumentationen noch besser. Sollte es in diesem Bereich zu Störungen kommen, werden wir bei der Klärung gerne behilflich sein!

 

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Probleme der Regenwasserversickerung

 

Schon in der Vergangenheit konnte man beobachten, dass bei stärkeren Regenfällen das Wasser auf dem Acker schlecht versickerte und es dann gelegentlich in einem „Sturzbach“ über den ehemaligen Salinger Weg  und die Ewald-Görshop-Str. floss. Hier gelangen Sie zur Bildergalerie "Regenversickerung im Baugebiet Lü 148 - Steinsweg".

 

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Stadt Dortmund nicht unerhebliche Straßenbauergänzungsmaßnahmen im Bereich des südlichen Zipfels In der Oeverscheidt durchführen musste. Hier wurden in der Vergangenheit die Kellerräume und Gärten der Neubauten Ewald-Görshop-Str. von Schlammwasser geflutet.

 

Bei anhaltendem Regen kommt es zu einem Wasseranstieg in den südlichen Kellerräumen eines der Häuser des Altbestandes. Die Keller sind als Klima-Keller angelegt und sind daher nicht betoniert. Da die Kellerwände weder über Fenster noch Türen nach außen verfügen, kann das Wasser nur von unten hochsteigen. Nach den bergbaulichen Sanierungsarbeiten im Jahr 2004 steigt das Wasser häufiger und höher an und benötigt deutlich länger, um wieder zurückzugehen.

Bei weiterer Bebauung ist zu befürchten, dass der Grundwasserspiegel weiter ansteigt.

Andere Anwohner berichten von feuchten Kellermauern durch aufsteigende Feuchtigkeit. Zwischenzeitlich konnten wir nach Rücksprache mit einem Fachmann in Erfahrung bringen, dass es sich hierbei eventuell auch um Oberflächenwasser handelt, dass nicht ausreichend versickern kann.

 

Laut Begründung zum B-Plan, kann zur Vermeidung der Vernässung der erdberührenden Gebäudeteile die Gebäudesicherung durch Ausführung der unterirdischen Gebäudeteile in wasserdichter Bauweise erfolgen oder es sollte auf einen Keller verzichtet werden. In dem Gutachten von Stein+Partner heißt es auf S. 21: "Da die Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser mittels Ringdränagen lediglich die versickerten Oberflächenwässer dränieren würde und im Übrigen keine Anschlussmöglichkeiten für die Dränagen bestünde, kann die Gebäudesicherung nur durch Ausführung der  Keller als "Weiße Wanne " erfolgen. Alternativ wäre der Verzicht auf Unterkellerung möglich."

 

 

Diese Aussage, die schon jetzt bestehenden Probleme der Altbauten und die schlechte Regenversickerung auf der Ackerfläche sind wohl ein sicherer Beweis dafür, dass es sich hier um eine sehr kritische Baufläche handelt.

 

Nach fachlicher Auskunft handelt es sich bei dem geplanten Mulden-Rohr--Rigolen-System um ein technisch aufwendiges und relativ teures Verfahren. Die Kontrollmöglichkeiten der Rigole sind verhältnismäßig eingeschränkt. Die Rigole kann sich nicht selbst regenerieren. Sollte die Kiespackung verschlemmen, muss die ganze Rigole neu erstellt werden. Die Mulden müssen regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden, besonders bei Laubfall. Somit zieht dieses System auch später noch erhebliche Kosten nach sich.

Außerdem geht eine erhebliche Gefahr für Kleinkinder von diesen Mulden aus. Der Wasserstand ist ausreichend, damit ein Kleinkind hierin ertrinken kann. Jeder Gartenteichbesitzer ist verpflichtet, seinen Teich so zu sichern, dass niemand darin zu Schaden kommt!

 

Die Mulden aber sind frei zugänglich und haben zum Teil eine enorme Tiefe.

                               

 

 

In unmittelbarer Nähe des geplanten Kinderspielplatzes befinden sich ebenfalls Mulden mit größerer Tiefe. Eine grob fahrlässige Planung, sollten diese nicht eingezäunt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Bilder entstanden am 09.03.06 nach einem ganz normalen Regenfall.

                         

                                              

                         

                         

Das Wasser staute sich bedenklich in einigen Mulden, so dass es schon zu Überläufen in die darunter liegenden Drainagerohre kam. Wie man unschwer erkennen kann, handelt es sich um verschlammtes Regenwasser, das die Mulden verschlemmt. Bis zum Ende der Bauzeit funktioniert wahrscheinlich keine Mulde mehr.

Durch das Pflügen der Bauflächen wurde die momentane Versickerungsfähigkeit des Bodens zwar etwas verbessert. Heute kann das Wasser noch zum Teil auf den Freiflächen versickern, bei einer Bebauung bleiben nur noch geringfügige Freiflächen, so dass die Mulden-Rigolen das Regenwasser von den versiegelten Flächen und den Hausdächern aufnehmen müssen.

Beim Bau des Mulden-Rigolensystems entstanden durch das Ausspülen der Muldenböschungen schon erhebliche Probleme. Diese konnten durch weitere Abschrägung der Böschungen, zu Lasten der Grundstückstiefe, vermindert werden.

Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW hatte eine Klimastudie bei der Firma BRUECKE-Potsdam GbR in Auftrag gegeben. Es sollte ein Klimazenarium für den Zeitraum 2001 bis 2055 für NRW erstellt werden. Dieses lag im Dezember 2004 vor. Diese Studie sagt aus, dass die Tage mit starkem Niederschlag zunehmen werden. Von 1951 - 2000 kam es zu einer Niederschlagszunahme in der Jahressumme von z.T. über 100 mm. Dabei nahmen die Tage der Starkniederschläge bis zu 8 Tagen bezogen auf das Jahr zu. Ein deutlicher Rückgang der Tage ( bis zu 40 ) mit keinem oder schwachem Niederschlag war zu verzeichnen. Die Niederschlagszunahme, die zwischen 1951 u. 2000 beobachtet wurde, setzt sich bis in die Mitte des 21. Jahrhunderts fort, wenn auch etwas abgeschwächt.

Die Studie gibt speziell für Dortmund die Veränderungen des Niederschlags, Luftdrucks, Wasserdampfdrucks, der Luftfeuchte, Lufttemperatur, Sonnenscheindauer, Bedeckungsgrade, Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit in Diagrammen an.

Hier können Sie die den Bericht zum Werkvertrag Erstellung regionaler Klimazenarien für Nordrhein-Westfalen einsehen.           ( 13,2 MB ) - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Die Straßenentwässerung im Neubaugebiet erfolgt über Innodrain-Tiefenbeete, die aber erst in der Endausbaustufe der Straßen angelegt werden.

    

 

Bis dahin wird das Regenwasser der Straßen in die Mulden eingeleitet.

 

 

 

Lt. Gutachten ist der Abstand der Versickerungssysteme zu den unterkellerten Häusern bei Ausbildung der Keller als "weiße Wanne" unkritisch. Die Einhaltung des geforderten Mindestabstandes (2,0 m) der Versickerungssysteme von den Grundstücksgrenzen ist im vorliegenden Fall nicht möglich.

Gutachten zum B-Plan Lü 148 Koster & Kremke vom 16.10.2002 S. 20:

"Nach den vorliegenden Unterlagen beträgt der Abstand der vorgesehenen Versickerungsflächen zur vorhandenen Bebauung am „Salinger Weg“ bzw. zu der in der Straße „In der Oeverscheidt“ mindestens etwa 10 m. Eine Beeinträchtigung in Form von möglichen Gebäudevernässungen ist somit, eine entsprechende Abdichtung der Bestandsgebäude gegen nicht drückendes Wasser vorausgesetzt, nicht zu besorgen. Im Zweifelsfalle sollte die bauliche Ausführung der vorhandenen Gebäude zur Beweissicherung vorab überprüft werden. Für eine langfristige Kontrolle könnten im Oberhang der Bestandsgebäude gegebenenfalls auch entsprechende Kontrollpegel zur Erfassung von Schichtwasser errichtet werden."

Was ist mit dem Altbestand entlang der Ewald-Görshop-Str., der ebenfalls gegenüberliegend eine Versickerungsmulde hat?

Gutachten Stein & Partner März 2003 zum B-Plan Lü 148 S. 21:

"Über die bauliche Ausführung (Unterkellerung, Ringdränagen, weiße Wannen) der bestehenden Gebäude an den Straßen „In  der Oeverscheidt“ und Salinger Weg“ liegen keine Informationen vor. Der Abstand der Versickerungsanlagen von der bestehenden Bebauung beträgt bei beiden Straßen mehr als 10 m. Eine Beeinträchtigung kann aufgrund der möglichen Schichtenwasserproblematik nicht ausgeschlossen werden, sofern keine Abdichtung der Bestandsgebäude gegen nicht drückendes Wasser vorhanden ist. Hier sollte vor Baubeginn unbedingt eine Beweissicherung bezüglich der Bauausführung  der bestehenden Gebäude durchgeführt werden."

Im Vorfeld der Ratssitzung vom 18.12.03, in der die Satzung beschlossen werden sollte, hatten Eigentümer nochmals schriftlich (pdf-Datei) Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, die Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und des Bündnis 90/Die Grünen und ebenfalls die Ratsmitglieder der Bürgerliste, DVU, FDP, Linkes Bündnis und Herrn Münch auf das geplante Regenwasserbewirtschaftungskonzept des Lü 148 und dessen Folgen für die Altanlieger, hingewiesen. Leider ohne Reaktionen.

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Verwaltungsvorlage und Begründung zum B-Plan

Auf der Seite Schriftverkehr finden Sie unter den umfangreichen Schriftverkehr mit der Stadt Dortmund.  Die Anregungen und Bedenken der Bürgerinitiative zum B-Plan Lü 148 - Steinsweg können Sie hier einsehen. (Bitte haben Sie etwas Geduld. Das Schriftstück umfasst fünfzig Seiten.)

Die Verwaltungsvorlage und die Begründung zum B-Plan finden Sie unter der Ratssitzung vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03. (Wir empfehlen, die Vorlage herunter zuladen. Dies geht schneller, als sie zu öffnen.

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Gutachten

Zu dem Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg liegen folgende Gutachten aus:

·        Beratungs- und Umwelttechnik GmbH vom 17.10.2003: Gutachten zur Bodenuntersuchung "Halde Hummelbank" im Bereich des B-Plans Lü 148 in Dortmund-Oespel - Gefährdenabschätzung 

·        April 2000: Grabungsbericht zur archäologischen Sondierung auf der geplanten Wohnbaufläche "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        RWTÜV v. 11.06.03: Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und eine Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        RWTÜV v. 01.10.03: Ergänzung - Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        Planergruppe GmbH Oberhausen v. 22.05.03: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - Dortmund-Oespel

·        Deutsche Montantechnologie GmbH v. 12.11.99: Stellungnahme zu den bergbaulich-geotechnischen Gegebenheiten und zu möglichen Nachwirkungen tagesnaher Hohlräume und Verbruchzonen

·        Deutsche Montantechnologie GmbH v. 04.08.00: Abschlussbericht über die durchgeführten bergbaulich-geotechnischen Erkundungsmaßnahmen

·        energieagentur Lippe GmbH Juli 2000: Energiekonzept Steinsweg

·        Brilon Bondzio und Weiser Juni 2001: Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen Wohnbaugebietes "Steinsweg" in Dortmund

·        Brilon Bondzio Weiser Juni 2003: Ergänzende verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen  Wohngebietes "Steinsweg" in Dortmund

·        M. Kaiser v. 30.10.00: Gutachten zur Bestimmung der Infiltrationsfähigkeit der Böden für den Bebauungsplan "Ewald-Görshop-Str./Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        M. Kaiser v. 06.07.01: Regenbewirtschaftungskonzept Bebauungsplan "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        Koster&Kremke v.16.10.02: Gutachterliche Stellungnahme "Sichtung und Auswertung der vorliegenden Gutachten/Unterlagen zur Beurteilung der geohydrologischen Verhältnisse im B-Plan Lü 148 - Steinsweg - unter besonderer   Berücksichtigung des geplanten Regenwasserbewirtschaftungskonzept mit Empfehlung für weitere Maßnahmen/Untersuchungen"

·        Stein&Partner v. März 2003: "Nachhaltiges Bauen Steinsweg" Bebauungsplan Lü 148 - in Dortmund-Oespel Entwässerungsplanung

·        JT &S Beratung und Umwelttechnik GmbH, Dortmund, Oktober 2003: Gutachten zu Bodenuntersuchungen „Halde Hummelbank“

 

Jeder Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Anrecht darauf, Einsicht in die Gutachten zu erhalten oder Kopien anzufordern.

In der Vergangenheit konnte die Akteneinsicht bzw. die Anfertigung von Kopien erst nach Offenlegung des B-Plans erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage so geändert, dass fachliche Stellungnahmen oder Gutachten nicht mehr als entscheidungsvorbereitende Arbeiten angesehen werden, selbst wenn sie für einen konkreten Fall abgegeben oder dafür zur Akte genommen werden.

Auch ist es nicht von Belang, ob das Gutachten abgeschlossen ist oder nicht.

Einen Antrag nach IFG (Informationsfreiheitsgesetz) können Sie hier als Word-Dokument herunterladen. Den Antrag richten Sie an die Stadt Dortmund, Stadtplanungsamt, Amtsleiter, Burgwall 14, 44135 Dortmund.

Die Stadt Dortmund weist in der Verwaltungsvorlage und der Begründung zum B-Plan und im B-Plan selber auf die Problematiken dieses Baugebietes hin. Ebenfalls können die Gutachten eingesehen werden. Somit ist die Stadt aus der Haftung. Nach dem Prinzip: "Wer nicht liest, ist selber schuld."

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Die Politik und der Lü 148 - Steinsweg

Wir haben ein gutes Gedächtnis und erinnern uns genau wie alles begann.

In Erinnerung bleibt uns, welche Kehrtwendungen Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerliste vollbrachten. Zuerst haben die Grünen und die Bürgerliste mal für mal gegen den Bebauungsplan Steinsweg gestimmt. Als über den Satzungsbeschluss abgestimmt wurde, stimmten Bürgerliste und die Grünen im Rat und in der BV Lütgendortmund gegen den B-Plan. Zuvor hatten die Grünen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.03 noch für den B-Plan gestimmt.

Die Grünen im Rat stimmten nach dem Satzungsbeschluss im Werkausschuss gegen die verkehrsmäßige Erschließung des Baugebietes, da sie lt. Herrn Frebel grundsätzlich gegen die Bebauung Steinsweg sind. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) stimmten die Grünen nach Satzungsbeschluss gegen die Kostenerhöhung der Kanalbaumaßnahme Steinsweg, obwohl sie vor Satzungsbeschluss für den Kanalbau gestimmt hatten.

Im Haupt- und Finanzausschuss stimmten sie vor und nach Satzungsbeschluss für den Kanalbau.

Die Bürgerliste stimmte im AUSW nach Satzungsbeschluss gegen die Kostenerhöhung der Kanalbaumaßnahme Steinsweg.

Nachdem nach dem Gerichtsurteil über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg abgestimmt werden musste, stimmten die Grünen im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat für die erste Änderung des B-Plans, nachdem die Vorlage den Ausschuss für Umwelt-Stadtgestaltung und Wohnen ohne Beschluss durchlaufen hatte. 

Auch die Bürgerliste stimmte für die 1. Änderung.

In der Bezirksvertretung Lütgendortmund stimmten die Bürgerliste und die Grünen nach dem Satzungsbeschluss allen weiteren Vorlagen des Bebauungsplanes zu.

Einmal dagegen, immer dagegen! Oder?

Auch bleibt es uns im Gedächtnis haften, dass sich die SPD immer mit großem Einsatz  für den Bebauungsplan Steinsweg eingesetzt hat und bei einem Ortstermin  ihrer Ortsgruppe, ihre Mitglieder von der Notwendigkeit und den Vorzügen diese Baugebietes überzeugen wollte.  "Unterstützung findet bei der SPD-Fraktion das ökologische und nachhaltige Bauen am Steinsweg: eine Wohnbebauung an dieser Stelle ist ausdrücklich erwünscht, in der Bezirksvertretung ist sie einstimmig beschlossen worden.", heißt es in der Broschüre der SPD-Ratsfraktion "Arbeiten für das neue Dortmund" – Der Leistungsbericht der SPD-Ratsfraktion für die Wahlperiode 1999 - 2004 auf S. 44.

Dabei wurde die Vorlage der Verwaltung in der Bezirksvertretung Lütgendortmund bei 15 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion/CDU-Fraktion und Fraktionslose) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerliste) am 16.12.03 mehrheitlich beschlossen. Im Rat wurde die Vorlage am 18.12.03 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündis 90/Die Grünen, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Herrn Münch beschlossen.

Um andere von einer Sache zu überzeugen, kann man schon einmal drei Nein-Stimmen übersehen!

 

Auch bleibt uns die CDU-Fraktion mit Äußerungen im AUSW im Gedächtnis haften. Man hätte die Bürger sehr umfangreich beteiligt und berücksichtigt. Über mangelnde Bürgerbeteiligung kann man sich eigentlich nicht beklagen, aber die Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken der Bürger war fast gleich Null. (Ratssitzung vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03). Die protestierenden Bürger würden nicht die Mehrheit von Oespel bilden, sondern nur im eigenen Interesse handeln. - 410 Unterschriften gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes, keine kleine Minderheit und schon gar nicht nur alleine aus dem Bereich Steinsweg. - Die Bürger, die gegen die Bebauung sind wären seinerzeit auch gegen die Brennaborstraße und gegen Ikea gewesen. Sie sind gegen den Verkehr über den Steinsweg und durch Oespel und sind Befürworter des Naturschutzgebietes Dorney.

 

Das mag durchaus sein, zeigt es doch, dass einige Bürger sehr kritisch die Entwicklung des Ortes vom Positiven zum Negativen beobachten.

 

 

 

Nachfolgend die Sitzungen der Bezirksvertretung, der Ausschüsse, des Umweltbeirates und des Rates:

Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Lütgendortmund am 14.12.1999 - TOP 7.5 B-Plan Lü 148, Steinsweg, D0-Kley - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Die Verwaltung soll die Planung für den Lü148 - Steinsweg vorstellen, so der Antrag des Bündnis 90/Die Grünen. In der Sitzung stellte Herr Schwingler - Bündnis 90/Die Grünen - fest, dass der Lü 148 - Steinsweg in Bearbeitung sei, aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Die neue Politik der Transparenz erfordert eine Information der Bezirksvertretung und der Bevölkerung. Um Einfluss zu nehmen, muss vorzeitig informiert werden und nicht die fertige Planung vorgestellt werden. Vorbehalte der Anwohner können so abgebaut werden, was zu einer zügigen Umsetzung mit breiter Akzeptanz führt. Die Verwaltung soll die Planung für den Lü148 - Steinsweg vorstellen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 15.02.00 - TOP 8.8 B-Plan Lü 148, Steinsweg - teilte Herr Rohr - Stadtplanungsamt - mit, dass noch keine Planung vorliegt. Zuerst müssen Untersuchungen nach oberflächennahen Bergbau und Bodendenkmale durchgeführt werden. Mit Ergebnissen rechnet man Ende März 2000. Danach würde ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren eingeleitet und eine Infovorlage erstellt werden. Die Mitteilung der Verwaltung wurde von der BV zur Kenntnis genommen.

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 16.05.00 - TOP 6.2 Modellprojekt nachhaltiges Bauen in Dortmund hier: Vorlage des Stadtplanungsamtes - lag dann die Vorlage des Stadtplanungsamtes "Modellprojekt nachhaltiges Bauen in Dortmund" vor. Die Vorlage der Verwaltung wurde einstimmig beschlossen. Zuvor in der Einwohnerfragestunde äußerten Anlieger ihre Bedenken gegen den B-Plan. Ein Argument war, dass die Frischluftschneise zugebaut würde. Daraufhin teilte Dr. Gillmeister - Bündnis 90/Die Grünen - mit, dass diese Fläche schon über Jahre als Wohnbaufläche vorgesehen sei. Eine regelmäßige Berichterstattung zu dem Vorhaben sei bei der Verwaltung eingefordert und von ihr zugesichert worden. Die Bürger müssten aber besser informiert werden. Herr Murawski - CDU-Fraktion -  bemerkte, dass die BV nur für die Rahmenplanung zuständig sei, die Detailplanung müsste aber immer vorgestellt werden. Herr Brankamp - SPD-Fraktion - erklärte die Sinnhaftigkeit des 5000-Programms. Ziel sei, bauwillige Bürger im Stadtgebiet zu halten. Herr Theyßen - SPD-Fraktion - war der Überzeugung, dass das Umweltamt bei der Planung Klima und Luftschneise berücksichtigen würden. Herr Schwingler - Bündnis 90/Die Grünen - bestätigte ebenfalls, dass die Fläche als Wohnbaufläche vorgesehen sei. Bauwillige Bürger würden erheblichen Druck ausüben. Gutsituierte Bürger müssten der Stadt erhalten bleiben. Er wies die Einwender daraufhin, dass ein Vorgehen gegen den B-Plan äußerst schwierig sei.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) am 17.05.2000 - TOP 4.5 Modellprojekt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund - Ausschussvorlage - hält Frau Lührs - SPD-Fraktion - die Planung für eine gute Darstellung der Lokalen Agenda. Man müsse die Käufer oder Mieter in die Planung einbeziehen. Herr Wilde - Stadtplanungsamt - äußerte, dass man beabsichtigt, das Ergebnis der Werkstatt mit den Bürgern zu diskutieren. Anregungen und Bedenken würden aufgenommen und umgesetzt. Eine übliche Bürgeranhörung würde es geben. Die Bewerber für die Grundstücke würden frühzeitig mit einbezogen. Frau Pohlmann-Rohr - Bündnis 90/Die Grünen - sieht die hohe Belastung des Standortes und hofft, dass zukünftige Standorte unbelastet sind. Herr Wilde entgegnete darauf, dass die Hochspannungsleitungen nicht unterbaut würden, auch Gärten würden sich nicht in diesem Bereich befinden. Um keine Hürden für den Verlauf aufzubauen schlug Herr Krüger - Bündnis 90/Die Grünen - vor, den letzten Satz ("Er beschließt weiterhin, dass die Grundstücke zum vollen Verkehrswert zur Verfügung gestellt werden.") nicht zu beschließen. Herr Jung - CDU-Fraktion - bemerkte, dass der Verkehrswert aus Angebot und Nachfrage entstehen würde. Herr Stadtrat Sierau machte klar, dass das Projekt unter Marktbedingungen durchgeführt werden sollte. Herr Berndsen - SPD-Fraktion - fragte, wer den geringen Energiebedarf bei der Baustoffherstellung kontrolliert und was flexible anpassungsfähige Hausgrundrisse sind. Herr Sierau erklärte daraufhin, dass die Grundrisse ausgewogen die Wohnung aufteilen. Durch den Wettbewerb erwartet er Lösungen und Innovationen. Herr Knieling - CDU-Fraktion - forderte für die CDU, dass der letzte Satz der Vorlage mit beschlossen werden sollte, um eine Gleichbehandlung der Investoren zu erhalten.

" Der AUSW lehnt mehrheitlich den Änderungsantrag, den ersten Satz des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen, ab. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Zielsetzung zur Entwicklung eines Modellprojektes mit dem Schwerpunkt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, einen ersten Baustein für das Modellprojekt am Steinsweg in Oespel vorzubereiten und einen studentischen Ideenwettbewerb an der Fachhochschule Bochum zur städtischen Qualifizierung zu begleiten. Er beschließt weiterhin, dass Grundstücke zum vollen Verkehrswert zur Verfügung gestellt werden." (Protokoll der Sitzung v.17.05.00)

 

In der Sitzung des AUSW am 25.10.00 - TOP 4.11 Bauleitplanung Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung - Ausschussvorlage - wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148 - Steinsweg gefasst, ebenfalls der Beschluss die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen. Herr Neumann - CDU-Fraktion - begrüßte die Planung und das Vorgehen bei diesem Bebauungsplan. Herr Stadtrat Sierau gab an, dass dem Wunsch von Frau Pohlmann-Rohr - Bündnis 90/Die Grünen - nach entsprechender Bürgerbeteiligung entsprochen wird. Seit Anfang Oktober ist eine Ausstellung des Wettbewerbs im Rathaus, so dass sich die Bürger informieren konnten. Die Einwendungen der Bürger wurden von der Verwaltung aufgegriffen und abgearbeitet.

"Der AUSW beschließt einstimmig folgendes: I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 - Steinweg - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen......III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148) zu beteiligen......" (Protokoll der Sitzung vom 25.10.00)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 14.11.00 - TOP 6.8 B-Plan Lü 148, Steinsweg hier: Vorlage des Planungsamtes - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148 - Steinsweg, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung - wurde die Vorlage mit einer Enthaltung (Bürgerliste) mit Mehrheit beschlossen.

 

Die Sitzung des AUSW vom 16.05.01 - TOP  3.7 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.04.2001 mit der Bezeichnung "Klimafunktionskarte und Luftwerte B-Plan Lü 148" - nahm die SPD zum Anlass, einen Antrag  mit der Bezeichnung       " Klimafunktionskarte und Luftwerte B-Plan Lü 148" zu stellen mit der Bitte um Stellungnahme. Anlass war sicherlich unser Schreiben an den OB und die Fraktionen  v. 06.03.01 mit der Bezeichnung "Klimafunktionskarte". Herr Drabig - SPD-Fraktion - erläuterte den Antrag und bat die Verwaltung um einen Bericht. Herr Dr. Mackenbach - Umweltamt - berichtete, dass dem Umweltamt Schreiben der Bi vorliegen, die auch beantwortet und in die Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan einfließen würden. Herr Dr. Mackenbach gab an, dass die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Ersteinschätzung zum Bebauungsplan Lü 148-Steinsweg zu dem Ergebnis kommt, dass die Fläche für die Freiluftentstehung und Freiluftversorgung grundsätzlich von Bedeutung ist. In der Ersteinschätzung hat das Umweltamt Empfehlungen für eine verträgliche Bebauung gegeben. Hierunter versteht das Umweltamt kleinere Gebäudegruppen oder längere Gebäudeachsen die optimal ausgerichtet werden müssten. Über unversiegelte Grünverbindungen sollen sich die Luftströme in Turbulenzen bewegen können. Innovative Energieversorgungskonzepte sollen für den B-Plan entwickelt werden. Bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist eine Bebauung dieser Fläche aus Sicht des Umweltamtes klimaverträglich. Die Klimafunktionskarte wird zurzeit aktualisiert und erste Ergebnisse werden in die Planung einfließen. Weitere Klimauntersuchungen sind aus Sicht des Umweltamtes nicht notwendig.  Herr Neumann - CDU-Fraktion - befürchtete, dass durch den Antrag der SPD der B-Plan wieder in Frage gestellt würde.

 

In der Sitzung des Umweltbeirates am 20.06.01 - TOP 4 Wohnbebauung im Rahmen des Bebauungsplans "Lü 148 Steinsweg" - erläuterte Herr Höing - Umweltamt - die UVP-Stellungnahme des Umweltamtes. Der Bereich östlich von Oespel ist grundsätzlich baulich erweiterbar. Dem Umweltamt ist die ökologische und besonders klimatologische Bedeutung dieser Freifläche durchaus bewusst. Der Landschaftsplan Mitte sieht für diesen Bereich keine Festsetzung vor, nur die Schutzpflanzung entlang der A 45. Deshalb wurde in der Ersteinschätzung keine definitive Baulinie festgelegt. Herr Dr. Grote - Leiter des Umweltamtes - verwies auf den Schriftverkehr mit der Bi. Herr Dr. Gelmroth betonte, dass der Beirat in seiner Stellungnahme vom 14.03.00 eine Bebauung dieser Fläche wegen Zerstörung des Freiraumes  abgelehnt hat. Frau Zimmermann erläuterte den Standpunkt der Bi nochmals. Der Beirat bekräftige seinen Beschluss vom 14.03.00 einstimmig.

 

In der Sitzung des AUSW am 28.11.01 - TOP 4.8  Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO des Herrn RM Münch (Bürgerliste) mit der Bezeichnung "Methanbelastung und Bergsenkungen im B-Plangebiet Steinsweg" - hatte Herr Münch - Bürgerliste - darum gebeten, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt "Methanbelastung und Bergsenkungen im B-Plangebiet Steinsweg" zu erweitern. Hierzu lag ein Schreiben vom 26.11.01 von Herrn Stadtrat Sierau vor. Herr Münch erläuterte seine Bitte um Stellungnahme. Herr Grote - Leiter des Umweltamtes - erklärte, dass das Umweltamt an der Bürgerversammlung der Bi am 14.11.01 nicht teilgenommen hat bzw. nicht eingeladen war. Der Bebauungsplanbereich liegt in der Methan-Ausgangsstufe 2. Das Umweltamt spricht demnach eine Empfehlung aus. Herr Grote konnte nicht bestätigen, dass das Umweltamt die Aussage getroffen haben soll, dass die Verdrängung des Methangases zu einer Gefährdung der Nachbarschaft führen würde. Herr Grote geht davon aus, dass Herrn Münchs Bitte um Stellungnahme mit dem Schreiben von Herrn Sierau erledigt ist. Herr Sierau betonte, dass die Zusammenarbeit mit der DMT gut ist.

"Der AUSW nimmt die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 26.11.2001 zur Kenntnis." (Protokoll der Sitzung vom 28.11.01)

 

In der Sitzung des AUSW am 11.09.02 - TOP 12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Lütgendortmund - in dem das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept Lütgendortmund behandelt wurde, verwies Herr Quittek - Vorsitzender des Umweltbeirates - darauf, dass ein Teil der Fläche Steinsweg als kritisch eingestuft wird.

 

In der Sitzung des AUSW am 11.12.02 - TOP 8.3 Kanalbau Steinsweg - Lü 148 - stimmte der Ausschuss über den Kanalbau Steinsweg ab.

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Steinsweg im Geltungsbereich des B-Plans Lü 148 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 585.900.-- Euro. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7 000 9511 0888 wie folgt vorgesehen: Ausgaben 2003 380.900,-- Euro, Ausgaben 2004 205.000,-- Euro. Die Abweichungen gegenüber dem Hpl. Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht." (Protokoll der Sitzung vom 11.12.02)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 17.12.02 - TOP 7.3 Kanalbau Steinsweg hier: Vorlage StA 66 - wurde der Kanalbau Steinsweg einstimmig beschlossen.

 

In der Sitzung des Haupt und Finanzausschuss am 23.01.03 - TOP  2.1.2 Kanalbau Steinsweg - Lü 148 - fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:

"Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Steinsweg im Geltungsbereich des B-Plans Lü 148 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 585.900.-- Euro. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7 000 9511 0888 wie folgt vorgesehen: Ausgaben 2003 380.900,-- Euro, Ausgaben 2004 205.000,-- Euro. Die Abweichungen gegenüber dem Hpl. Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht." (Protokoll der Sitzung vom 23.01.03)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 17.06.03 - TOP 5.1 Bauleitplanung Bebauungsplan Lü 148/Steinsweg - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Vorlage von StA 61 - stellte das Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag zur Bauleitplanung B-Plan Lü 148 - Steinsweg: Verzicht auf die Erweiterung des Planbereichs um 20 m - ortsnahe Ausgleichs- und Ersatzflächen - nachhaltige Bauweise im gesamten Plangebiet mit Verpflichtung für alle Häuser - ein Katalog sollte erstellt werden - Umweltverträglichkeitsprüfung wurde runtergeplant, bei Änderung in späteren Jahren Umgehung der UVP.

"Der Änderungsantrag wurde bei 3 Ja-Stimmen (B90/Grüne und Bürgerliste) gegen 15 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion) mehrheitlich abgelehnt. Die Vorlage der Verwaltung wurde bei 15 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion), gegen 3 Nein-Stimmen (B90/Grüne und Bürgerliste) mehrheitlich beschlossen." (Protokoll der Sitzung vom 17.06.03)

 

In der Sitzung des AUSW am 18.06.03 - TOP 3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte - hatte der Ausschuss über das Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und über die Empfehlung an das Beschlussgremium, die Erweiterung des Planbereiches, die Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, den Offenlegungsbeschluss und die Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte zu beschließen. Herr Münch - beratendes Mitglied - verwies auf die Bürgerproteste gegen den B-Plan und die Wohnbebauung. Er befürchtete, dass der dörfliche Charakter Oespels zerstört wird. Frau Schilling - SPD-Fraktion - stimmte im Namen der Fraktion der Vorlage zu. Die Verwaltung solle prüfen, ob im Zuge der Herabstufung der Ewald-Görshop-Straße von der Landstraße zur Gemeindestraße, die Ewald-Görshop-Straße hinter dem Wohnbaugebiet abgebunden werden kann, so dass nur noch die Busse passieren können. Sie will damit die Schleichverkehre von Witten zum Indupark unterbinden. Der Verkehr aus Witten soll dann den Weg über den Hauert und die Brennaborstraße nehmen. Herr Neumann - CDU-Fraktion - gab an, dass die protestierenden Bürger nicht die Mehrheit in Oespel bilden, sondern nur im eigenen Interesse handeln. Frau Reuter lehnte im Namen des Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab.

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse: II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung dazu auf zu prüfen, ob es aufgrund der geplanten Herabstufung der L 609 zur Gemeindestraße möglich ist, hinter dem neuen Bebauungsfeld die Straße abzubinden, und beschließt den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - um die nachfolgenden Bereiche zu erweitern: - Erweiterung um einen 20 m breiten Streifen nach Süden, zwischen Ewald-Görshop-Straße und Salinger Weg, - Erweiterung um die Ausgleichflächen in Dortmund-Persebeck an der BAB A 44, Flurstücke 289 und 292 tlw. (Gemarkung Persebeck, Flur 2). Der veränderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.....III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (Einwohnerversammlung) geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.....IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 148 - Steinsweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 23.05.2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.....V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Landschaftsschutzgebiet Nr.25 - Marten-Oespel -" mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 148 tlw. außer Kraft treten (siehe Ziffer 5 dieser Vorlage)." (Protokoll der Sitzung vom 18.06.03)

 

In der Sitzung des Umweltbeirates am 25.06.03 - TOP Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Lütgendortmund und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, Offenlegungsbeschluss und Änderung des Landschaftplanes Dortmund-Mitte - wurden von den Mitgliedern des Umweltbeirates verschiedene Fragen an Herrn Kampert - Stadtplanungsamt - gestellt, nachdem er die Vorlage erläutert hatte und die er wie folgt beantwortete: Der vorhandene Waldbereich im Südwesten wurde als Wohnbaufläche ausgewiesen, da ein Verzicht hierauf 10 Wohneinheiten betreffen würde. - Die Aufforstung ist 10 Jahre als und wurde teilweise mit Landesmitteln finanziert. - Die Ausgleichs- und Ersatzflächen befinden sich nördlich der A 44 in Salingen/Persebeck. - Es wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorkehrungen getroffen, um die Ausgleichsflächen vor Vandalismus und Müllablagerungen zu schützen. - Eine Vernetzung des Grünzuges mit dem Waldgebiet, die vom Planungsamt als sinnvoll erachtet wird, kann es nicht geben, da hierfür keine Grundstücke zur Verfügung stehen. Die Grundstücke im Baugebiet werden 250 und 400 qm groß sein.

"Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis. Unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 14.03.2000 lehnt er eine Bebauung bis auf eine Randbebauung entlang der Ewald Görshop Straße ab. Insbesondere wird die Bebauung im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans (bestehender Wald) abgelehnt." (Protokoll der Sitzung v.  25.06.03)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 14.10.03 - TOP 8.1 Bebauungsvorhaben Wandweg/Ewald-Görshop-Straße - Anfrage der CDU-Fraktion - stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung, wie weit die Bebauungspläne Lü 123 - Ortkern Oespel und Lü 148 - Steinsweg fortgeschritten seien. Die Anfrage wurde ohne Diskussion an die Verwaltung weitergeleitet. Zuvor hatte ein Bürger in der Bürgerfragestunde die Frage nach der Rechtskraft des Lü 148 - Steinsweg gestellt, da der Bauträger schon mit der Vermarktung begonnen habe. Herr Theyßen - SPD-Fraktion - erklärte das der B-Plan bereits rechtskräftig sei. Welch Irrtum, der Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg wurde erst am 30.01.2004 rechtskräftig!

 

In der Sitzung des AUSW am 10.12.03 - TOP 3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148 - hatte der Ausschuss die Entscheidung über Anregungen, die Beifügung einer Begründung und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie über den Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148 zu beschließen. Herr Münch - beratendes Mitglied - verwies nochmals auf die vielen Anregungen der Oespeler Bürger. Seiner Meinung nach ist das Problem der Entwässerung nicht gelöst worden. Sollte die Bebauung so realisiert werden, könnte es zu Problemen beim Altbestand aber auch bei den Neubauten kommen. Man hätte mehr auf die Anregungen der Bürger eingehen sollen. Herr Neumann - CDU-Fraktion - ist der Meinung, dass man die Bürger sehr umfangreich beteiligt und berücksichtigt hätte. Die Bürger die gegen die Bebauung sind, wären seinerzeit auch gegen Ikea und die Brennaborstraße gewesen. Sie sind gegen den Verkehr über den Steinsweg und durch Oespel und für das Naturschutzgebiet Dorney.

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - geprüft und beschließt, a) den Anregungen unter Punkt 15.1 bis 15.4 und 15.6 bis 15.9 gänzlich sowie den Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen; b) die Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen; c) sowie die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.....V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.05.2003 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 15.5 und 16 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.11.2003 dem Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - beizufügen.....VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - einschließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.....VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148....." (Protokoll der Sitzung v. 10.12.03)

 

 

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.03 - TOP 3.8 Bauleitplanung Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148 - "Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - geprüft und beschließt, a) den Anregungen unter Punkt 15.1 bis 15.4 und 15.6 bis 15.9 gänzlich sowie den Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen; b) die Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen; c) sowie die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.....Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.05.2003 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 15.5 und 16 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.11.2003 dem Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg – beizufügen.....Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg – einschließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.....Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148....."
(Protokoll der Sitzung v. 11.12.03)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 16.12.03 - TOP  6.1 Bauleitplanung B-Plan Lü 148/Steinsweg hier: Entscheidung über Anregungen, Begründung und Satzungsbeschluss - hatte die BV die Entscheidung über Anregungen, die Begründung und über den Satzungsbeschluss zu beschließen.

"Die Vorlage der Verwaltung wurde bei 15 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion/CDU-Fraktion und Fraktionslose) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerliste) mehrheitlich beschlossen." (Protokoll der Sitzung v. 16.12.03)

 

In der Sitzung des Umweltbeirates am 17.12.03 - TOP 2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148 - lehnte der Umweltbeirat den Bebauungsplan in der vorliegenden Form weiterhin ab und nimmt die Vorlage lediglich zur Kenntnis.

 

In der Sitzung des Rates am 18.12.03 - TOP 3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148 - brachte Frau Kröger-Brenner - Bündnis 90/Die Grünen - zum Ausdruck , dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage, so wie sie jetzt vorliegt, nicht zustimmen kann. Bereits im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hatte man die Gründe ausführlich dargelegt. Allein aus ökologischen Gründen würden sie die Vorlage ablehnen. Herr Münch - Ratsmitglied - stellte nochmals klar, dass er gegen den Bebauungsplan Steinsweg sei. Die von den Bürgern vorgetragenen nicht unerheblichen Bedenken haben ihm deutlich gemacht, dass eine Bebauung in diesem Ausmaß von den Bürgern vor Ort abgelehnt würde. Herr Harnisch - SPD-Fraktion - und Herr Neumann - CDU-Fraktion - sprachen sich für den Bebauungsplan aus, da sie der Meinung sind, dass es sich um ein attraktives Baugebiet handelt. Die Planungsverwaltung habe sich Mühe gegeben, auf viele Bürgeranregungen einzugehen.

"Unter Einbeziehung der Ergänzung der Verwaltungsvorlage vom 17.12.03 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss: IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - geprüft und beschließt, a) den Anregungen unter Punkt 15.1 bis 15.4 und 15.6 bis 15.9 gänzlich sowie den Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen; b) die Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen; c) sowie die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern. V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.05.2003 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 15.5 und 16 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.11.2003 dem Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - beizufügen. VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - einschließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung..... VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148....." (Protokoll der Sitzung v. 18.12.03 )

 

In der Sitzung des Werksausschusses am 09.06.04  - TOP 2.5 Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 148 - Steinsweg - wies Herr Frebel - Bündnis 90/Die Grünen - darauf hin, dass er die Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da seine Fraktion grundsätzlich gegen die Bebauung Steinsweg sei und daher auch die Erschließung ablehne.
"Der Werksausschuss fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgen Beschluss: Der Werksausschuss - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund - stimmt der Finanzierung aus dem Sondervermögen zu und empfiehlt der Bezirksvertretung Lütgendortmund folgendem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschließt den Ausbau der Straßen im Erschließungsgebiet Lü 148 - Steinsweg - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.600.000,-- Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund". Es ist folgende Kassenwirksamkeit vorgesehen: Ausgaben 2004 50.000,-- Euro, Ausgaben 2005 910.000,-- Euro, Ausgaben 2006 0,-- Euro, Ausgaben 2007 0,-- Euro, Ausgaben 2008 200.000,-- Euro,
Ausgaben 2009ff 440.000,-- Euro."
(Protokoll der Sitzung vom 09.06.04)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 15.06.04 - TOP 5.1 Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 148- Steinsweg - fasste die Bezirksvertretung einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Werksausschuss - Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund - stimmt der Finanzierung aus dem Sondervermögen zu und empfiehlt der Bezirksvertretung Lütgendortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschließt den Ausbau der Straßen im Erschließungsgebiet Lü 148 - Steinsweg - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.600.000,-- Euro."
(Protokoll der Sitzung v. 15.06.04)
 

In der Sitzung des Umweltbeirates am 16.06.04  - TOP 2.10 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund - regte der Umweltbeirat an, eine Reduzierung der Wohnbaufläche Steinsweg vorzunehmen, so dass der Bebauungsplan an den Gebietsentwicklungsplan angepasst wird.


In der
Sitzung des AUSW am  07.07.04 - TOP 8.4 Kanalbau Steinsweg Lü 148 - fasste der AUSW folgenden Beschluss:
"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Für die Kanalbaumaßnahme Steinsweg beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 464.100 Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten in Höhe von 585.900 Euro ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1.050.000. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0888 wie folgt vorgesehen: Ausgaben 2004 669.100,-- Euro, Ausgaben 2005 380.900,-- Euro. Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht." (Protokoll der Sitzung v. 07.07.04)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 13.07.04 - TOP 11.2 Kanalbau Steinsweg - Lü 148 - wurde die Vorlage der Verwaltung einstimmig beschlossen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.04 - TOP 2.1.1 Kanalbau Steinsweg - Lü 148 - fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:

"Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Für die Kanalbaumaßnahme Steinsweg beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kosten-erhöhung um 464.100 Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten in Höhe von 585.900 Euro ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1.050.000 Euro. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0888 wie folgt vorgesehen: Ausgaben 2004 669.100,-- Euro, Ausgaben 2005 380.900,-- Euro. Die zusätzliche Mittelbereitstellung gegenüber der Veranschlagung wird im Rahmen der gegen-seitigen Deckungsfähigkeit kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht." (Protokoll der Sitzung v. 18.11.04)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 18.01.05 - TOP 12.10 Baubeginnanzeige/Erschließung Steinsweg - wurde die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

Sitzung der BV Lütgendortmund am 15.02.05 - TOP 11.6 Benennung von Straßen in Do-Oespel , 1. Neubenennung von Straßen (1063. - 1067. projektierte Straße), 2. Aufhebung bzw. Umbenennung eines Teilbereiches der Straße "Salinger Weg" - Frau Zimmermann hatte in der Einwohnerfragestunde darauf hingewiesen, dass die Straßenbezeichnungsvorschläge des StA 66 keinen Bezug zu Dortmund oder zu Oespel hätten. Sie übergab dem Bezirksvorsteher eine Liste verdienter Oespeler Bürger und schlug vor, den Straßen im Neubaugebiet "Steinsweg" Namen Oespeler Bürger zu geben. In der anschließenden Diskussion neigte man zunächst dazu, den TOP 11.6 zu vertagen (Herr Dr. Gillmeister - Bündnis 90/Die Grünen). Man begrüßte allseits das Engagement von Frau Zimmermann (Herr Murawski - CDU-Fraktion), warnte aber vor der langen Dauer der Namensüberprüfung durch die Verwaltung (Herr Gallen - Fraktion FDP/Bürgerliste). Herr Murawski schlug abschließend vor, der Verwaltung die Liste zur Überprüfung zu übergeben, damit die Namensvorschläge von Frau Zimmermann bei anderen Straßenbauprojekten verwendet werden können.

Die BV fasste folgenden Beschluss:

"Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschließt einstimmig, bei 1 Enthaltung (DVU) nachfolgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die 1063. projektierte Straße erhält den Namen „Eifelweg“
Die 1064. projektierte Straße erhält den Namen „Harzweg“
Die 1065. projektierte Straße erhält den Namen „Rhönweg“
Die 1066. projektierte Straße erhält den Namen „Taunusweg“
Die 1067. projektierte Straße erhält den Namen „Westerwaldweg“
Der Straßenname „Salinger Weg“ - zwischen den Straßen „Ewald-Görshop-Straße“ und „Universitätsstraße“ - wird aufgehoben. Die Adressen „Salinger Weg 8 und 10“ werden der 1065. projekt. Straße zugeordnet.

Protokollnotiz:
Die CDU-Fraktion beantragte mündl. vorab, die von Frau Zimmermann übergebene Namensliste vermeintlich verdienstvoller Oespeler Bürger an StA 66 weiterzuleiten. StA 66 wird gebeten, diese Personenvorschläge zu prüfen und ggf. bei künftigen Straßenbenennung zu berücksichtigen.
Diesem Antrag wurde bei 1 Nein-Stimme (DVU) mehrheitlich zugestimmt."
(Protokoll der Sitzung vom 15.02.05)

 

Sitzung der BV Lütgendortmund am 15.03.05 - TOP 4.1 Um- und Neubenennung von Straßen in Oespel, Eingabe aus der Bürgerschaft -

"Die SPD-Fraktion schlug vor, die Eingabe (von Fr. Zimmermann aus der Sitzung vom 15.02.05) an die Tiefbauverwaltung weiter zu leiten - verbunden mit der Bitte, die Namensvorschläge bei künftigen Straßenbenennungen in Do-Oespel zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig die Weitergabe mit obigem Zusatz." (Protokoll der Sitzung v. 15.03.05)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 21.06.05 -TOP 11.4 Benennung von Straßen in Do-Oespel, Neubenennung von Straßen (1063. - 1067. projektierte Straße), 2. Aufhebung bzw. Umbenennung eines Teilbereiches der Straße "Salinger Weg", Mitteilung  des Tiefbauamtes - fasste die BV folgenden Beschluss:

"Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschließt mehrheitlich, bei 16 Ja-Stimmen: SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B90/Die Grünen und Fraktion FDP/Bürgerliste und einer Nein-Stimme: DVU ihren Beschluss vom 15.02.05 zu bestätigen und die Verwaltung anzuweisen, die Widersprüche zurückzuweisen." (Protokoll der Sitzung v. 21.06.05)

 

Und nach dem Gerichtsurteil am 16.12.2005 folgten weitere Sitzungen der Ausschüsse und des Rates, die sich mit dem Lü 148 - Steinsweg befassen mussten:

 

In der Sitzung des AUSW am 08.02.06 - TOP 3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - hier Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss - fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter." (Protokoll der Sitzung v. 08.02.06)

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  am 09.02.06 - TOP 3.18 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - hier Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss - fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:

"Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1)......II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen......III. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 17.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 – Steinsweg – beizufügen......IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung......" (Protokoll der Sitzung vom 09.02.06)
 

Sitzung der BV Lütgendortmund am 14.02.06 - TOP 11.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - hier Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss - Mitteilung zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Lü 148 (Dez7) - Die Mitteilung wurde von der BV zur Kenntnis genommen.

TOP 11.2 - Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg - hier Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss - empfahl die Bezirksvertretung  einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

"I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1)......II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen......III. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 17.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 – Steinsweg – beizufügen......IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung......" (Protokoll der Sitzung vom 14.02.06)

 

Sitzung des Rates am 16.02.06 - TOP 3.18 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 Steinsweg - hier Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss - In der Sitzung gab RM Münch zu Protokoll, dass er es bedauere, dass die FDP im zuständigen Fachausschuss die Vorlage nicht behandeln wollte, so dass sie nur in den Rat durchgelaufen ist. Im AUSW hätte man Gelegenheit gehabt, die Vorlage ausführlich zu diskutieren. Jetzt zu später Stunde im Rat, wäre eine Diskussion wohl nicht mehr erwünscht. Die FDP möge sich künftig genau überlegen, wenn sie etwas durchlaufen oder schieben wolle. Der AUSW wäre der richtige Ausschuss für eine Diskussion gewesen. Das Projekt Steinsweg stehe bis zum Schluss unter einem schlechten Stern. Nachdem der B-Plan gekippt worden ist, waren die Informationen der zuständigen Dezernenten mangelhaft. Lediglich die Ratsfraktionen wären informiert worden. Dies steht nicht im Einklang mit den verbrieften Rechten des Rates bzw. der Ratsmitglieder. Im Januar hätte er in der Sitzung des AUSW schon beantragt, dass die Mitglieder über den Sachstand Steinsweg unterrichtet würden, damit der Ausschuss noch darauf Einfluss nehmen könnte, wie das Verfahren rechtlich weitergehen soll. Aber das war wieder nicht erwünscht. Alle Abnicker-Fraktionen hätten seinem Antrag nicht zugestimmt. Im Januar hätte man noch entscheiden können, ob in Revision gegangen wird oder ob der B-Plan noch einmal von vorne angefangen wird. Er bedauere es, dass die großen Fraktionen kein Interesse daran hatten, das Thema zeitnah zu behandeln. Der Bebauungsplan Steinsweg ist ein Musterbeispiel dafür, was passieren kann, wenn die berechtigten Interessen der Anlieger sträflich vernachlässigt werden, wie hier geschehen. Der Rat der Stadt Dortmund ist aufgefordert, zukünftig die Interessen und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen. Der Bürger akzeptiert heute nicht mehr einfach alles, sondern schaltet gleich die Verwaltungsgerichte ein. Es ist Aufgabe der Politik, bürgerfreundliche B-Pläne zu schaffen, damit so etwas in der Zukunft nicht mehr erforderlich ist. "Bei der Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1)......II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen......III. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 17.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 – Steinsweg – beizufügen......IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung......"
(Protokoll der Sitzung vom 16.02.06)

 

Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.03.06 - TOP 2.2 Grundstückserwerb im Baugebiet Lü 148 "Steinsweg" - Dortmund Oespel - (Diese Vorlage lässt sich aus datenschutzrechlichen nicht öffnen.) - In einem Schreiben an den Ausschuss beklagten Bürger, die ein Grundstück im November 2004 von dem im Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg tätigen Bauträger gekauft und auch hierfür schon Grunderwerbssteuer gezahlt hatten, die mangelnde Informationspolitik der Stadt Dortmund. Die Interessenten wurden in keinem Schreiben durch die Stadt Dortmund auf die aktuelle Rechtslage und die möglichen Auswirkungen einer Klage hingewiesen. Im August 2005 wurden die Interessenten der städtischen Grundstücke vom Liegenschaftsamt über die im Herbst geplante Vermarktung unterrichtet und gleichzeitig auf das anstehende Normenkontrollverfahren hingewiesen. Mit dem Schreiben des Liegenschaftsamtes vom 14.11.05 wurden den Interessenten der Verlosungstermin 15.12.05 angekündigt, gleichzeitig erfolgte der Hinweise, dass die Erschließung in der ersten Ausbaustufe abgeschlossen sei und die Grundstücke sofort bebaut werden könnten. Auf das bevorstehende Normenkontrollverfahren, das den Bebauungsplan für unwirksam erklären könnte, wurde nicht mehr hingewiesen, so die Beschwerdeführer. Von dem Gerichtsurteil erfuhren sie erst durch die örtliche Presse, die auch zum damaligen Zeitpunkt darüber berichtete, dass keine Baugenehmigungen mehr erteilt würden. Anfang Januar waren die Beschwerdeführer noch nicht von der Stadt über den Rechtsstreit unterrichtet worden, weder persönlich noch durch die Medien. Zu diesem Zeitpunkt war der Bebauungsplan Steinsweg immer noch auf der Internetseite des Liegenschaftsamtes der Stadt Dortmund. - Den Beschwerdeführern stellten sich verschiedene Fragen, auf die sie eine Antwort von der Stadt haben wollten. Gleichzeitig regten sie an, dass die Stadt eine Stellungnahme in der örtlichen Presse abgeben möchte.

In einem Schreiben an den Ausschuss nahm Herr Stadtdirektor Fehlemann Stellung zu der Beschwerde. Die Teilnehmer an dem am 15.12.05 durchgeführten Losverfahren wurden selbstverständlich über die mündliche Verhandlung vor dem OVG Münster am 16.12.05 unterrichtet. Alle Interessenten wurden nach dem 16.12.05 an den folgenden Arbeitstagen über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet, ebenso darüber wie ihre Grundstücksreservierungen weiter behandelt würden. Nach der Bearbeitung der Urteilsbegründung, wurden die Grundstücksangebote aus dem Internet genommen. Es handelt sich um ein "schwebendes" Verfahren. Die Information der Öffentlichkeit könnte erst erfolgen, wenn die Revisionsbegründung durch das Rechtsamt erstellt ist und das weitere Vorgehen verwaltungsintern und ggf. mit dem Rat und der Bezirksregierung abgestimmt ist.

In der Sitzung des Ausschusses bemerkte der stellvertretende Leiter des Liegenschaftsamtes Bodo Schneider, dass noch keine Kaufverträge, zu den beim Losverfahren reservierten Grundstücken, unterschrieben wurden. Bezüglich der Sicherung der Eigenheimzulage habe man die Verlosung noch im Jahr 2005 durchgeführt. Man habe auf die rechtliche Situation hingewiesen und empfohlen keine Verpflichtungen einzugehen. - Die Erwerber aus dem 1. Bauabschnitt seien der Stadt nicht bekannt, da sie die Kaufverträge mit dem Bauträger abgeschlossen haben. Die Kaufverträge erhalten, soweit sie nicht mit einer aufschiebenden Wirkung versehen sind, Rechtskraft. Daraus resultiert das dann auch Grunderwerbssteuer gezahlt werden müsste. Da die Käufer der Stadt nicht namentlich bekannt sind, konnten sie auch über den Verfahrensstand und den Ausgang des Verfahrens nicht unterrichtet werden. Sollte der Kaufvertrag in den ersten zwei Jahren rückabgewickelt werden, erfolgt eine Erstattung der Grunderwerbssteuer durch die Finanzbehörde. 

Auch Herr Radke - CDU-Fraktion - wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragspartner der Bauträger und nicht die Stadt Dortmund sei.

"Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis." (Protokoll der Sitzung vom 09.03.06)

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.05.07 - TOP 4.26 Information bei Gerichtsverfahren und Bauvorhaben hier: Steinsweg - mündlicher Bericht - (Diese Vorlage lässt sich aus datenschutzrechlichen Gründen nicht öffnen.) - Dem Ausschuss lag ein Schreiben von Herrn StD Sierau vom 15.05.07 zur Wohnbauflächenentwicklung Steinsweg - Normenkontrolle und Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig - vor. Die Urteilsbegründung war als Anhang beigefügt. Auf eine mündliche Berichterstattung hat man aus Zeitmangel verzichtet. Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StD Sierau vom 15.05.2007 zur Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund-Oespel zur Kenntnis." (Protokoll der Sitzung vom 23.05.07)
 

Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 12.06.07 - TOP 12.2 Wohnbauflächenentwicklung - Steinsweg, Do- Oespel, Bebauungsplan Lü 148 - Mitteilung (63) - "Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen." (Protokoll der Sitzung vom 12.06.07)

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Das Baugebiet Steinsweg im Sondervermögen der Stadt Dortmund 

Das geplante Baugebiet Steinsweg befindet sich im Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund".

Das Sondervermögen ist ein Schattenhaushalt.

Im Jahr 1998 beschloss der Rat das Modell "Sondervermögen".

Dies sollte bis zum 31.12.2003 befristet werden. In dieser Zeit sollten 5000 Grundstücke (jährlich 1000 Grundstücke) entwickelt werden! 1999 und 2000 konnten lediglich 148 Grundstücke (!) entwickelt werden. Im Jahr 2001 wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, das Sondervermögen unbefristet weiter laufen zu lassen. Es ist dem Rat möglich, auch ein unbefristetes Sondervermögen jederzeit aufzulösen und das Vermögen sowie die Schulden an den städtischen Haushalt zu übertragen. Im November 2001 wurde vom Rat beschlossen, das Sondervermögen unbefristet weiterlaufen zu lassen.

Um die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken abzudecken, sollen städtische Flächen für den Eigenheimbau vermarktet werden. Wie man der Presse entnehmen konnte, muss die Stadt Dortmund die Flächen des Sondervermögens vermarkten, um den Haushalt auszugleichen. 

Das "Sondervermögen" ist aus dem Haushalt ausgekoppelt und hat folgende Aufgaben:

  • Erwerb, Veräußerung und Finanzierung von Grundstücken und damit im Zusammenhang stehenden Geschäften

  • Städtische Gebäude zu errichten, umzubauen und zu bewirtschaften

  • Sicherstellung der finanztechnischen Abwicklung  

  • Bereitstellung von Mitteln an die Fachabteilungen der Verwaltung, die im Rahmen der Umsetzung des Wohnbauprogramms Aufgaben übernehmen

Das Sondervermögen beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Die Aufgaben, die mit der Planung und Vermarktung zusammenhängen, werden von der Verwaltung übernommen. Das Liegenschaftsamt kauft und vermarktet die Grundstücke, das Planungsamt betreibt das Bauleitverfahren und das Tiefbauamt die Erschließung. Mit den Fachbereichen werden Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen. Die Kosten trägt das Sondervermögen.

Mit dem Sondervermögen wird z.B. der Umbau des Stadthauses einschließlich neuer Büromöbel und der Verwaltungsneubau der Bezirksverwaltungsstelle Innenstadt-West in der Hospitalstraße finanziert, im Gegenzug zahlt die Stadt aus dem Haushalt hierfür Miete.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" -  Wirtschaftsjahre 1998 - 2001:

Die Jahren 1998 und 1999 schloss das Sondervermögen mit einem Verlust in Höhe von 326.657,99 DM (167.017,57 €) ab. 2000 erwirtschaftete das Sondervermögen einen Gewinn von 183.543,51 DM (93.844,31 €) und 2001 einen Gewinn von 1.185.301, 23 DM (606.034,87 €).

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2002:

Der Jahresverlust 2002 des Sondervermögens beträgt 10.814.498,03 € und wird mit dem Gewinnvortrag iHv. 532.861,61 € verrechnet. Der Verlustvortrag iHv. 10.281.632,42  € muss in den Folgejahren durch Gewinne ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren (2002 in 2008) durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Zinsaufwendungen für die entwicklungsfähigen Grundstücke wurden bis einschließlich 2001 auf den Grundstückswert gerechnet. Wenn mit einer schnellen Entwicklung und Vermarktung gerechnet werden kann, ist dies zulässig. Da sich aber in den Jahren 2001/2002 abzeichnete, dass bei den Grundstücken des Sondevermögens mit einer längeren Entwicklungs- und Vermarktungszeit zu rechnen ist, konnte diese Methode nicht mehr angewandt werden. Das Jahresergebnis wird mit über 2 Mio. € aufwandwirksamer Schuldzinsen belastet.

Der Jahresverlust beinhaltet Abschreibungen auf Baugebiete iHv. 8.522.646 €. Eine erhebliche Wertberichtigung iHv. 5,9 Mio. € musste für die Baugebiet Sölder Waldstraße vorgenommen werden, da die Entwicklungsperspektiven eingeschränkt waren. Das Baugebiet war 1999 mit über 9 Mio. € ins Sondervermögen eingelegt worden. Seinerzeit ging man davon aus, dass es komplett vermarktet werden könnte. Da es aber zu massiven Widerständen aus der Bevölkerung und der Politik kam, wurde die Entwicklung des Vorortes Sölderholz neu überdacht, so dass nur mit einer Baulandausweisung von max. 40 - 50 % der städtischen Fläche statt der geplanten 70 - 80 % zu rechnen war. Die Entwicklung des Gebietes wurde auf 2006 bis 2007 verschoben.

Die Flächeneinlage des Baugebietes Steinsweg erfolgte mit Beschluss des Rates vom August 1999. Die bergbaulichen Hinterlassenschaften wurden erheblich unterschätzt. Nach Einschätzung der Lage ging man von Verfüllkosten in Höhe von 1,75 Mio. € aus, um eine Standsicherheit des Geländes zu erreichen. Dazu veranschlagte man noch die Kosten für die archäologischen Untersuchungen in Höhe von 100.000 €.

Dies führte dazu, dass für das Baugebiet Steinsweg eine Wertberichtigung iHv. 2.130.000 € vorgenommen  werden musste. Die verlustfreie Bewertung führte zu einem niedrigeren beizulegenden Wert von 3.832.000 €.

Der beizulegende Wert errechnet sich aus den zu erwartenden Verkaufserlösen ./. noch anfallende Grundstücksentwicklungskosten ./. noch anfallende Vertriebskosten ./. noch anfallende Kapital-/Finanzierungskosten.

Im Jahr 2002 wurden Grundstücke mit einem Vertragswert in Höhe von 3,8 Mio. € verkauft. Der Vertragswert ist somit gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dazu hat die weit hinter den Planungen zurückgebliebene Flächenentwicklung beigetragen.

Bereits Ende 2001 zeichnete es sich ab, dass das Ziel des Sondervermögens 5.000 Einfamilienhausgrundstücke in fünf Jahren zu entwickeln nicht zu erreichen ist.                                                                                                                                              Die Nachfrage nach Grundstücken des Sondervermögens lag 2002 nicht unter 800 und war somit unverändert hoch. Sie verteilte sich über das gesamte Stadtgebiet. 2002 wurden aber lediglich 77 Grundstücke des Sondervermögens verkauft, davon die meisten an Bauträger. Nach einer Umfrage kamen 70 % der Grundstückskäufer aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugebietes, 12 % der Käufer der städtischen Grundstücke kamen von außerhalb Dortmunds.

Die Plandaten, die im Lagebericht 2001 dargestellt wurden, waren nach den Erkenntnissen von 2002 nicht realisierbar. In Zusammenarbeit mit der Planungsverwaltung wurde eine neue Liste erstellt.

Für den Bereich Steinsweg werden 140 Wohneinheiten vorgegeben. Der Satzungsbeschluss soll im 4. Quartal 2003 erfolgen. Eine Umlegung im Bebauungsplanbereich ist nicht erforderlich. Beginn der Erschließung und Vermarktung ist für das 4. Quartal 2004  vorgesehen.

Aufgrund der neuen Planungen und des Verkaufs über mehrere Jahre in den Baugebieten Erdbeerfeld (Mengede) und Nierstefeldstraße (Derne) geht man davon aus, dass ab 2003/2004 jährlich 250 bis 300 Einfamilienhausgrundstücke angeboten werden können. Diese Zahl ist nach den Erkenntnissen von 2002 auch vermarktbar.

Laut dem Masterplan Wohnen des Amtes für Wohnungswesen wurden 1998 - 742, 1999 - 826, 2000 - 874, 2001 - 997 und 2002 - 793 Wohnungen im Ein- und Zweifamilienhausbau fertig gestellt. Diese Zahlen beinhalten auch alle privaten Bauten, nicht nur das Sondervermögen. Die Errichtung von über 1000 Ein- und Zweifamilienhäuser auf städtischen und privaten Grundstücken pro Jahr kann somit nie erreicht werden.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2002 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates v. 16.12.04 Top 10.3 Drucksache Nr. 00501-04.      

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2003:

Der Jahresverlust 2003 des Sondervermögens beträgt 1.935.805,71 € und erhöht den Verlustvortrag iHv. 10.281.636,42 €. Der Verlustvortrag iHv. 12.217.442, 13 € muss in den Folgejahren durch Gewinne ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren (2003 in 2009) durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Den größten Anteil an dem Jahresverlust haben die Schuldzinsen iHv. rd. 1.622.000 €, die bis zum Jahr 2001 auf den Grundstückswert gerechnet wurden. Dies ist zulässig, wenn mit einer schnellen Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke zu rechnen ist. Da sich aber in den Jahren 2001/2002 abzeichnete, dass die Grundstücke des Sondervermögens eine längere Entwicklungs- und Vermarktungszeit benötigen, werden die Schuldzinsen dem Jahresergebnis zugerechnet.

Die Umsatzerlöse und auch die Anzahl der Kaufverträge haben sich gegenüber 2003 deutlich erhöht. Zum Teil werden die Kaufverträge erst im Jahr 2004 erfolgswirksam. Die Umsatzerlöse stiegen um 94 % von 3,8 Mio. € auf 7,38 Mio. €. Grund hierfür ist das verbesserte Angebot an Grundstücken. Insgesamt wurden 125 Grundstücke vermarktet.

Die Vermarktung des  Baugebietes „Erdbeerfeld“ in Mengede lief zögerlicher an als erwartet. Dies ist auf das erste große Baugebiet „Schlossstraße“ in Bodelschwingh und das Baugebiet „Wenemarstraße“ in  Westerfilde  zurückzuführen. Alle drei Baugebiete liegen im gleichen Stadtbezirk. Dadurch entsteht ein Sättigungsgrad, da Umfragen und eingehende statistische Untersuchungen ergeben haben, das 2/3 der Käufer aus dem entsprechenden oder einem angrenzenden Stadtbezirk kommen.

Durch die verzögerte Entwicklung und Vermarktung blieben die die Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen aber weiterhin weit hinter den Erwartungen zurück. Trotzdem bleibt das Sondervermögen bei der Annahme, dass eine Vermarktung von 250 - 350 Grundstücken jährlich möglich ist. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn es zu keiner Verzögerung im Planverfahren durch politische Einflüsse kommt. Das Baugebiet „Tulpenstraße“ in Sölde im Jahr 2002 zeigt, wie politische Einflüsse die Planungen verändern können.

In den letzten Jahren bestand eine Nachfrage zwischen 700 und 1000 Grundstücken, die aber auf Grund der verzögerten Entwicklung nicht befriedigt werden konnten. Im Jahr 2003 lag die Nachfrage nicht unter 800.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2003 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates v. 16.12.04 TOP 10.3 a Drucksache Nr. 00502-04.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004:

Das Defizit des Sondervermögens beträgt für das Jahr 2004 2,96 Mio. € und ist somit 1 Mio. € höher als der Verlust des Vorjahres. Die Umsatzerlöse von 34,2 Mio. € beinhalten den An- und Verkauf von Phoenix Ost in Höhe von 23,3 Mio. €. Die Umsatzerlöse Grundstücksverkäufe betragen lediglich 6,4 Mio. €, der Rest von 4,5 Mio. € stammt aus Mieten, Pachten und sonstigen Erlösen.

Der aufgelaufene Verlust per 2004 beträgt 15,2 Mio. € und muss in den Folgejahren durch Gewinne ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme von Rücklagen oder aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden (z.B. 2004 im Jahr 2010). Somit erhöht sich der Druck immer mehr, die Flächen des Sondervermögens um jeden Preis vermarkten zu müssen.

Laut der Stadt lag die Anfrage nach Grundstücken aus dem Sondervermögen im Jahr 2004 über 800, verkauft aber haben sie lediglich 134 Grundstücke! Die Grundstücksverkäufe lagen weit unter den ursprünglichen Zielsetzungen. Die verzögerte Flächenentwicklung wird als Grund für die geringe Anzahl der verkauften Grundstücke genannt.

Für das Jahr 2005 geht man davon aus, dass eine Vermarktung von 200 Grundstücken möglich sein wird, da neue Baugebiete erschlossen werden. Nach drei Jahren mit Verlusten rechnet man 2005 mit einem Gewinn.

Rechtskräftige und baureife Grundstücke gibt es genug. 850 Grundstücke, reine Schönfärberei, die schon über Jahre durch die Presse geistert. Hohe Arbeitslosigkeit, unsichere Arbeitsplätze und Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes sind die wahren Gründe für die Kaufzurückhaltung.

Für das Jahr 2004 wurden für das Baugebiet Steinsweg Umsatzerlöse durch Grundstücksverkäufe an einen Bauträger in Höhe von 209.901,00 € für geschätzte 12 Wohneinheiten erzielt. Bei einer Größe von 216 qm je Grundstück entspricht dies einem Quadratmeterpreis von ca. 81 €, ob mit oder ohne Erschließung ist der Verwaltungsvorlage nicht zu entnehmen. Weiterhin wurden für das Jahr 2005 Verkaufsverträge mit einem Bauträger in Höhe von 75.000.00 € einschließlich Erschließungskostenanteile für 4 Wohneinheiten geschlossen, mit Zahlungsfälligkeit und wirtschaftlichen Nutzen- und Lastenübertrag im Jahr 2005. Geht man von einem Erschließungsbetrag von ca. 50 € aus, beträgt der reine Erlös ca. 37 €/qm.

Gleichzeitig hatte das Liegenschaftsamt auf seiner Internetseite im Juli 2005 Grundstücke für Bauträger zur Doppelhausbebauung für 190 €/qm ohne Erschließung angeboten. Das Exposé, das die Stadt auf der Immobilienmesse 2005 verteilt hatte, gibt für den Bürger ebenfalls einen Quadratmeterpreis von ca. 190 € ohne Erschließung an. Wie kommen solche Grundstückspreise zustande?

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2004 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 30.06.05 TOP 10.5 Nr. 02221-05.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2005:

Der Jahresgewinn 2005 des Sondervermögens beträgt 586.230, 81 €. Der Gewinn, der ausschließlich verbesserten Grundstücksgeschäften in verschiedenen  Baugebieten z.B. Leierweg, Apolloweg, Schöner Pfad und Fillkuhle zuzuschreiben ist, wird mit den Verlusten der Jahre 2002 - 2004 iHv. 15.182.344,35 € verrechnet und vermindert somit den Verlustvortrag auf 14.596.113,54  €.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Umsatzerlöse um ca. 20,1 Mio. auf 14,1 Mio. € gesunken. Grund des Rückgangs ist alleine der An- und Verkauf des Phoenix-Ost-Geländes im Jahr 2004. Somit ergibt sich letztendlich eine Gewinnsteigerung von ca. 3,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. In 2005 konnten die Erlöse aus Grundstücksveräußerungen gegenüber dem Vorjahr um ca. 31 % von 6,4 Mio. € auf 9,18 Mio. € gesteigert werden. Einschließlich der geschlossenen, aber noch nicht realisierten Verträge, konnten Baugrundstücke in Höhe von über 10 Mio. € verkauft werden. Erstmalig gibt es im Jahresabschluss 2005 den Posten "Umsatzerlöse aus Erschließungsflächen", in dem die Entschädigungen für die von den Käufern erworbenen Erschließungsflächen ausgewiesen werden, wenn sie denn vorher im "Eigentum" des Sondervermögens standen. In diesem Posten sind neben den Erlösen aus 2005 die Umsatzerlöse aus den Vorjahren enthalten.

Für das Jahr 2004 werden für das Baugebiet Steinsweg 210.000,00 € und für das Jahr 2005 76.000,00 € als Erlöse aus Grundstücksverkäufe ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Verkäufe an einen Bauträger. Unter sonstige Umsatzerlöse (Grundstückesverkäufe) werden für den Steinsweg 1.000,00 € ausgewiesen.

Die Nachfrage nach Grundstücken war 2005 unverändert hoch, zwischen 700 und 800 Interessenten hatten sich registrieren lassen. Das Interesse an Grundstücken ohne Bauträger- und Architektenbindung ist weiterhin hoch. Man geht von einer Vermarktung von 200 - 250 Grundstücken pro Jahr aus.

Die Grundstücksverkäufe lagen aber 2005 weiter unter den Erwartungen. Die Erschließungsarbeiten der Baugebiete Steinsweg und Apolloweg konnten witterungsbedingt nicht in der geplanten Bauzeit beendet werden. Ebenfalls hat die ungewisse Situation im Baugebiet Steinsweg dazu beigetragen.

Gegen den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg wurde ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster angestrebt. Über das Klageverfahren wurde vor der Gerichtsentscheidung in der Presse berichtet. Dies hat zu starker Verunsicherung potenzieller Käufer geführt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit seinem Urteil vom 16.12.2005 den Bebauungsplan Steinsweg für unwirksam erklärt. Die Stadt Dortmund vertritt die Auffassung, dass der Bebauungsplan weiter rechtskräftig bleibt, will aber vor Abschluss weiterer Kaufverträge ergänzende Gutachten einholen, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Eine erneute Vermessung des Baugebietes hat eine größere Nettobaufläche ergeben als bisher geplant war.            (Merkwürdig, durch weiteres Abschrägen der Böschungen der Mulden wurden die Grundstücke kleiner!) Dies hätte zu einer Aufwertung, im Gegensatz zu der Abwertung in der Vergangenheit, des Grundstückes führen können und somit zu einem außerordentlichen Ertrag in Höhe von 500.000,00 - 600.000,00 €. Dieser Mehrerlös wurde aber in Hinblick auf das laufende Klageverfahren für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

Für das Baugebiet Steinsweg gibt es lt. dem Jahresabschluss Sondervermögen zahlreiche Interessenten. Bei der Versteigerung im Dezember 2005 waren nach unseren Informationen jedoch nur 16-18 Interessenten. Durch das Klageverfahren konnten im Jahr 2005 keine Einnahmen aus dem Baugebiet erzielt werden, sondern es mussten weitere erhebliche Kosten kalkuliert werden.

2006 beginnt die Vermarktung des Baugebietes "Stadtgärtnerei" in Brackel und die Erschließungsplanungen für das Baugebiet "Brechtener Heide" werden konkretisiert. Im Jahr 2007 sind für eine Reihe von Baugebieten die Beschlussfassungen zu den Bebauungsplänen vorgesehen. Durch das Klageverfahren Steinsweg wird es im Geschäftsjahr 2006 zu einem temporären Einbruch kommen, den man in den Folgejahren aber durch verstärkte Vermarktung wieder auszugleichen hofft. Man geht davon aus, dass bis 2007 auch eine Entscheidung zum Baugebiet Steinsweg vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig getroffen worden ist.

Ab 2007 strebt man wieder 200 Grundstücksverkäufe an, die nur erreicht werden können, wenn es durch die Politik nicht zu Verzögerungen im Planverfahren kommt.

Die aufgelaufenen Jahresverluste, die voraussichtlich auch in 2006 nicht ausgeglichen werden können, sollen in den Folgejahren durch erhöhte Grundstücksverkäufe ausgeglichen werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Rücklagen ausgeglichen werden. Wenn auch dies nicht möglich sein sollte, wird der Verlust durch Haushaltsmittel der Stadt Dortmund gedeckt.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2005 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 08.06.06 TOP 10.6 Drucksache 05298-06.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2006:

Der Jahresgewinn 2006 des Sondervermögens, der hauptsächlich aus der Werthochschreibung der „Sölder Waldstraße“ ehemals „Tulpenstraße“ in Höhe von 4.500.00,00 € resultiert, beträgt 4.747.034,54 €. Eine Verrechnung der Jahresgewinns 2006 erfolgt mit den Verlustvorträgen aus den Vorjahren 2002 - 2004 iHv 14.596.113,54 €. Somit wird der Verlustvortrag auf 9.849.079,00 € verringert.

Der Verlustvortrag soll durch Grundstücksverkäufe in den Folgejahren ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Den Rat hatte im Dezember 2006 beschlossen, den Ankauf der Hörder Burg und des Stiftsforums über das Sondervermögen zu finanzieren. Die Zahlung und der Eigentumsübergang der Hörder Burg erfolgten noch in 2006. Anfang 2007 wurde das Stiftsforum erworben. Der Haushalt hat das Sondervermögen für Ankauf und Sanierung, die über 3 Mio. € kostet, mit entsprechendem Eigenkapital ausgestattet.

Ebenfalls hat der Rat beschlossen, das Gelände der ehemaligen Union-Brauerei durch das Sondervermögen zu erwerben.

Das Sondervermögen hatte in 2006 Flächen an den Haupthaushalt zurückgegeben. Dadurch entstand eine Forderung gegenüber dem Haupthaushalt von 9.976.094 €. Durch Grundstückneueinlagen in das Sondervermögen verringerte sich die Forderung auf      4.368.422 €, die durch Grundstückseinlagen in 2007 weiter verringert werden kann.

Von 2005 auf 2006 sind die Umsatzerlöse um ca. 2,22 Mio. € auf 11,9 Mio. € gesunken. Das Ergebnis resultiert allein aus den verringerten Grundstücksverkäufen.

Wie in den Jahren zuvor, lag die Anzahl der Grundstücksverkäufe unter den ursprünglichen Zielsetzungen. Die Erschließung des Baugebietes „Stadtgärtnerei“ in Brackel konnte nicht in der geplanten Zeit fertig gestellt werden.

Die Erlöse aus Grundstücksveräußerungen sind im Vergleich zu 2005 zurückgegangen. 2005 wurden Einnahmen aus Grundstücksgeschäften in Höhe von 9,18 Mio. € erzielt, 2006 waren es dagegen nur 6,95 Mio. €. Ausschlaggebend für die geringe Anzahl der abgeschlossenen Verträge war insbesondere die rechtliche Situation des Baugebietes „Steinsweg“.

Im Baugebiet Steinsweg konnten wegen des schwebenden Verfahrens keine Einzelverkäufe getätigt werden. Die Stadt Dortmund hatte gegen das Urteil des OVG Münster vom 16.12.2005 Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegt. Die Stadt vertrat die Auffassung, dass der Bebauungsplan durch Einlegung der Revision weiter rechtskräftig bleibt. Vor Abschluss weiterer Kaufverträge wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg ergänzende Lärmschutzgutachten zu jedem einzelnen Grundstück erstellt. Somit konnten weitere Kaufverträge, mit dem im nördlichen Bereich des Baugebietes tätigen Bauträger, geschlossen werden. Für die städtischen Grundstücke im südlichen Bereich konnten keine Einzelkaufverträge geschlossen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 22.03.07 die Revision zurückgewiesen.

Der Bebauungsplan ist endgültig aufgehoben!

Die Stadt beabsichtigt schnellstmöglich einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, in dem die Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden. Eine genaue Urteilsanalyse ist hierzu erforderlich, die aber bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage am 30.04.07 noch nicht vorlag.

Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes ist erst im Jahr 2008 zu rechnen.

Wie im Jahr zuvor enthält der Jahresabschluss wieder den Hinweis, dass eine erneute Vermessung des Baugebietes eine größere Nettobaufläche ergeben hat als bisher geplant war. (Merkwürdig, durch weiteres Abschrägen der Böschungen der Mulden wurden die Grundstücke kleiner!) Dies hätte zu einer Aufwertung, im Gegensatz zu der Abwertung in der Vergangenheit, des Grundstückes führen können und somit zu einem außerordentlichen Ertrag. Dieser Mehrerlös wurde aber in Hinblick auf das laufende Klageverfahren für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

Für das Baugebiet Steinsweg werden für das Jahr 2006 138.000 € als Erlöse aus Grundstücksverkäufen ausgewiesen, der Vertragswert beträgt 139.841 €. Der Vertragswert beinhaltet Erlöse aus Ablösungsverträgen für die Erschließungskosten. Die Erschließungskosten setzen sich aus den Kosten für den technischen Ausbau der Erschließungsanlage und aus der Entschädigung für die in Anspruch genommene Fläche zusammen. Im Jahr 2006 wurden außerdem 53.280 € für Grundstücksverkäufe gezahlt, deren Besitz- und Lastenübergang im Jahr 2007 erfolgt. Bei den Erlösen in 2006 und für 2007 handelt es sich wie in den Vorjahren um Verkäufe an einen Bauträger.

Wie immer (!) war die Nachfrage nach städtischen Grundstücken des Sondervermögens lt. der Stadt Dortmund unverändert hoch. Sie lag bei über 500 registrierten Interessenten, ist aber gegenüber dem Vorjahr (700 - 800 Interessenten) leicht (!) gesunken. Als Grund werden der Wegfall der Eigenheimzulage und die Mehrwertsteuererhöhung genannt. Durch das Internetangebot, Zeitungswerbung und Immobilienbörse und durch das verbesserte Angebot kann in der Zukunft möglicherweise eine langfristige Registrierung als unnötig angesehen werden.

Die Nachfrage nach Grundstücken verteilt sich über das gesamte Stadtgebiet, folglich muss in der Zukunft ein entsprechendes Angebot stadtweit zur Verfügung stehen. Weiterhin bleibt die Erkenntnis bestehen, dass 2/3 der Bauwilligen aus der unmittelbaren Nachbarschaft der jeweiligen Baugebiete stammen.

Die Umsatzerlöse aus Vermietungen betragen für 2006 4.872.876 €. Der größte Posten bei den Umsatzerlösen 2006 sind wie im Jahr zuvor die Mieterlöse Stadthaus mit 4.660.800 €.

Für den Umbau des Stadthauses (2.Bauabschnitt) wurden in 2006 4.220.863,66 € gezahlt.

Das Baugebiet Steinsweg wird ausschlaggebend für das Wirtschaftsjahr 2007 sein, da der B-Plan wahrscheinlich neu aufgestellt wird.

Weiterhin werden die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Stadtgärtnerei in Brackel abgeschlossen sein. Die Erschließung der Baugebiete Wellinghofen, Godekindstraße und Brechtener Heide werden in 2007 beginnen. Weiterhin kann für das Baugebiet Winkelstraße in Huckarde die Erschließungsplanung und Auftragsvergabe in 2007 erfolgen. Weitere Planverfahren werden abgeschlossen.

Für das Jahr 2008 steht somit ein sehr gutes Angebot an Baugrundstücken bereit. Die ab 2008 wieder angestrebte Vermarktungszahl von 200 Grundstücken pro Jahr kann nur erreicht werden, wenn keine politischen Einflüsse die Planverfahren verzögern.

Die Satzung des Sondervermögens wurde mit Ratsbeschluss im Februar 2006 geändert. Die Werkleitung wurde durch die Betriebsleitung abgelöst, die ebenfalls aus dem/der Infrastrukturdezernenten/in und dem/der Stadtkämmerer/in besteht.

Bis zum 30.06.2006 waren Herr Stadtdirektor Fehlemann (Infrastrukturdezernent) und Herr Guntram Pehlke (Stadtkämmerer) die Betriebsleiter des Sondervermögens. Herr Guntram Pehlke war zum 30.06.2006 aus dem Dienst der Stadt Dortmund ausgeschieden. Ab 01.07.2006 ist Frau Christiane Uttermann die neue Stadtkämmerin und somit auch die neue Betriebsleiterin des Sondervermögens.

Herr Ullrich Sierau hat als neuer Infrastrukturdezernent mit Wirkung zum 15.02.2007 Herrn Klaus Fehlemann, der am 31.01.2007 in den Altersruhestand getreten ist, als Betriebsleiter des Sondervermögens abgelöst.

Herr Bodo Schneider ist als nebenamtlicher kaufmännischer Leiter für die laufenden Geschäfte des Sondervermögens im November 2002 vom Rat bestellt worden.

Die Betriebsleiter vertreten das Sondervermögen alleine, der kaufmännische Leiter darf das Sondervermögen in einem, in der Geschäftsanweisung festgelegten Rahmen, vertreten.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2006 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 14.06.06 TOP 10.2 Drucksache Nr. 08586-07.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2007:

Das Defizit des Sondervermögens beträgt für das Jahr 2007 2.030.893,16 € und erhöht somit den Verlustvortrag aus 2006 in Höhe von 9.849.079,00 € auf 11.879.972,16 €.

Der Verlustvortrag soll durch Grundstücksverkäufe in den Folgejahren ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Der Jahresfehlbetrag resultiert aus den weit hinter den Erwartungen zurückliegenden Grundstücksverkäufen. Von 2006 auf 2007 sind die Erlöse aus Grundstücksveräußerungen um ca. 1,43 Mio. € auf 5,52 Mio. € gesunken und sind somit im Vergleich zu den Vorjahren weiter zurückgegangen.

Ein weiterer Grund ist, dass der gestiegene Zinsaufwand für die Vorhaltung der Grundstücke auch in 2007 nicht aktiviert wurde, so dass er sich in vollem Umfang belastend auf das Ergebnis ausgewirkt hat.

Der Fremdkapitaleinsatz stieg von 2006 auf 2007 um 40,79 Mio. € auf 135,75 Mio. €. Dies bewirkte einen Anstieg des Zinsaufwandes gegenüber 2006 um 1,8 Mio. €.

Anfang 2007 war die Nachfrage nach Grundstücken des Sondervermögens stark zurückgegangen. Als Grund werden der Wegfall der Eigenheimzulage, die Steigung der Baukosten und die Erhöhung der Mehrwertsteuer genannt. 

Die Verkäufe lagen weit unter der Zielsetzung für 2007 (lt. Jahresabschluss Sondervermögen 2006: 200 Grundstücke). Die Talsohle ist durchschritten und es kommt wieder zu einem Anstieg der Interessenten. Waren es 2007 noch knapp unter 400, waren es bis Feb. 2008 schon knapp über 400. Interessieren und kaufen sind zwei Paar verschiedene Schuhe, das sollte die Stadt Dortmund inzwischen gemerkt haben.

Gegenüber 2006 sind die Umsatzerlöse um 0,194 Mio. € auf 12,069 Mio. € gestiegen. Dies ist auf die gesteigerten Mieterlöse zurückzuführen, die aber den Rückgang der Erlöse aus Grundstücksverkäufen nicht vollständig ausgleichen konnten.

Die Einnahmen aus Mieten beliefen sich auf 6,535 Mio. €, aus Grundstücksverkäufen und Ablöseverträgen zu Erschließungskosten lediglich auf 5,534 Mio. €. 

Steinsweg:

Die Stadt Dortmund legte gegen das Urteil des Oberwaltungsgerichtes Münster vom 16.12.05 Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein. Die Revision wurde nach der mündlichen Verhandlung am 22.03.07 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig zurückgewiesen.  

                                             Somit ist der Bebauungsplan endgütig aufgehoben.

Die Stadt Dortmund beabsichtigt, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der den Vorgaben des Urteils entspricht. Nach Auffassung der Stadt Dortmund war der Bebauungsplan durch Einlegung der Revision weiter rechtskräftig. Dadurch wurden in Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg auf Basis von Lärmgutachten für einzelne Grundstücke Baugenehmigungen erteilt und Verkäufe getätigt. Somit konnte ein großer Teil der Baufläche am Steinsweg an einen Bauträger veräußert werden. 

Zwischenzeitlich wurde das Planverfahren neu beschlossen. Lärmgutachten wurden in Auftrag gegeben, die insbesondere die Lärmeinwirkung der Autobahn untersuchen.

Bis zum Verfahrensabschluss werden keine Verkäufe der städtischen Grundstücke getätigt werden. Einzig einzelne Baugrundstücke des Bauträgers, für die Baugenehmigungen erteilt wurden, können noch vermarktet werden.

Im Jahr 2007 wurden Grundstücke mit einem Vertragswert in Höhe von € 474.776,00 an den Bauträger veräußert. Der Vertragswert beinhaltet auch Erlöse aus Ablösungsverträgen für die Erschließungskosten.

Frühestens Anfang 2009 wird mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes gerechnet.

Wie im Jahr zuvor enthält der Jahresabschluss wieder den Hinweis, dass eine erneute Vermessung des Baugebietes eine größere Nettobaufläche ergeben hat als bisher geplant war. (Merkwürdig, durch weiteres Abschrägen der Böschungen der Mulden wurden die Grundstücke kleiner!) Dies hätte zu einer Aufwertung, im Gegensatz zu der Abwertung in der Vergangenheit, des Grundstückes führen können und somit zu einem außerordentlichen Ertrag. Da aber mit erhöhten Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen zu rechnen ist, wird der Bewertungsansatz vorsichtshalber nicht geändert.

Der Rat stimmte am 14.06.2007 der Einlage zahlreicher neuer Flächen ins Sondervermögen zu. Das Sondervermögen hatte am 31.12.2006 Forderungen an den Haushalt in Höhe von 4.368.422 €. Durch die Einlage der neuen Flächen ins Sondervermögen konnte diese Forderung ausgeglichen werden. Folgende Flächen wurden in Sondervermögen neu eingelegt:

  • Asseln / Wickede, Stemmering

  • Berghofen, Ostkirchstraße

  • Brünninghausen, Rombergpark (Hotel, Fachschule, Betriebshof) - Abbruch der alten Bausubstanz und Entwicklung im Rahmen einen noch aufzustellenden Bebauungsplanes -

  • Eving, Hessische Straße

  • Hostedde, Reinwardtstraße

  • Hostedde, Schleipweg

  • Huckarde, Fuchteystraße

  • Lütgendortmund, Auf dem Toren

  • Lütgendortmund, Grevendicksfeld

  • Mengede/Nette, Mengeder Straße

  • Mengede, Wodanstraße

  • Sölde, ehem. Emschertalgrundschule

Am 13.12.07 hat der Rat einzelne Flächen des Baugebietes Grevel, die nicht entwicklungsfähig sind, in das Allgemeine Grundvermögen zurückgeführt und dafür andere Flächen in das Sondervermögen eingelegt. Dieser Beschluss entsprach nicht vollständig dem Vorschlag der Betriebsleitung. Da sich diese Rückführung negativ auf den Haushalt ausgewirkt hat, wurde sie mit Beschluss vom 14.02.08 wieder aufgehoben. Bis Mitte 2008 soll ein neuer Beschluss zur Flächenkorrektur des Baugebietes „Grevel“ gefasst werden.

Den Rat hatte im Dezember 2006 beschlossen, den Ankauf der Hörder Burg und des Stiftsforums über das Sondervermögen zu finanzieren. Die Zahlung und der Eigentumsübergang der Hörder Burg erfolgten noch in 2006. Anfang 2007 wurde das Stiftsforum erworben.

Weiterhin hatte der Rat die Sanierung der Hörder Burg mit einer Gesamtsumme von bis zu Mio. 3,88 (netto) beschlossen. Die Kosten konnten durch ein neues Sanierungskonzept auf 1,4 Mio. € (netto) gesenkt werden und werden über das Sondervermögen finanziert.

Nachdem die Planungen zur Gestaltung des Phoenix-Sees mit seinen Uferbereichen und der Anbindung zur Hörder Innenstadt nahezu abgeschlossen sind, hat sich herausgestellt, dass erworbene und vermietete Gebäudeteile möglicherweise abgerissen werden müssen. Die Hauptburg muss teilweise entmietet und saniert werden, um sie dann mit einem veränderten Konzept wieder zu verkaufen.

Das Union-Gelände mit dem unter Denkmalschutz stehenden U-Turm wurde mit Besitz- und Eigentumsübergang zum 01.07.2007 vom Sondervermögen erworben, das Bürohaus, das seinerzeit Brau und Brunnen errichtet hatte, ebenfalls. Die Freiflächen werden anderen Nutzungen zugeführt. Die Sanierung des U-Turms erfolgt mit Mitteln des Landes und der EU.

Im Wirtschaftsjahr 2006 hat der Stadthausumbau mit dem 2. Bauabschnitt begonnen. Dazu wurden die Diensträume 2006 in ein Gebäude an der Löwenstraße verlagert. Für Juni 2008 wurde die Fertigstellung der Gebäudeteile Olpe und Kleppingstraße vorgesehen. Für das Bürgeramt für ausländische Mitbürger wurde die Inbetriebnahme ebenfalls für Juni 2008 vorgesehen. Danach wird der Gebäudeflügel Friedensplatz saniert. Die Arbeiten werden ein Jahr andauern. Im Jahr 2007 wurde für den Stadthausumbau im 2. Bauabschnitt 7.744.910,27 € gezahlt. Im Finanzplan 2006 - 2010 sind für den Stadthausumbau Gesamtkosten in Höhe von 21,582 Mio. € ausgewiesen.

Für das Jahr 2008 weist der Wirtschaftplan einen Fehlbetrag von 1,96 Mio. € aus, der im Bereich der Grundstücksentwicklung entsteht.

Hauptsächlich ist das auf die Situation am Steinsweg zurückzuführen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes kann hier nur ein kleiner Teil an Grundstücken im Bereich des Bauträgers veräußert werden. Ein weiterer Grund ist, dass durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitarbeiter der Verwaltung gebunden werden, die ansonsten an der Entwicklung anderer Bebauungspläne gearbeitet hätten. (Um Ausreden nicht verlegen!)

Nachdem im Jahr 2007 die Nachfrage nach Grundstücken gegenüber 2006 um über die Hälfte zurückgegangen war, wird für das Jahr 2008 wesentlich vorsichtiger kalkuliert.

Das Ziel der Stadt Dortmund ist, jungen Bürgern die Möglichkeit zu bieten, in dieser Stadt zu leben und Eigentum zu bilden.

Wie im Jahr zuvor verteilt sich die Nachfrage über das gesamte Stadtgebiet, 2/3 der Bauwilligen kommen aus der näheren Umgebung. Daher ist es erforderlich, das Angebot für Bauland über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen.

Für das Wirtschaftsjahr 2008 ist die wahrscheinliche Neuaufstellung des Bebauungsplanes Steinsweg von besonderer Bedeutung.

Im Baugebiet Brechtener Heide, dass das größte Baugebiet mit allein 350 - 400 Grundstücken des Sondervermögens ist, haben die Erschließungsarbeiten begonnen. Mit der Vermarktung ist Ende 2008 zu rechnen. Da das Baugebiet besonders groß ist, wird mit einer längeren Erschließungs- und Vermarktungszeit gerechnet. Auch im Baugebiet Winkelstraße in Huckarde, mit 30 - 35 Grundstücken des Sondervermögens, wurde mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Da hier eine rege Nachfrage besteht, rechnet man mit einer kurzen Vermarktungszeit.

In Mengede - Erdbeerfeld - wird mit der Vermarktung des 3. Bauabschnittes begonnen. In Brackel - Stadtgärtnerei - hier sind lt. der Internetseite der Stadt Dortmund erst die Hälfte der 85 Grundstücke reserviert, stehen ebenfalls Grundstücke zur Verfügung, weiterhin Restgrundstücke in diversen Baugebieten. Das Baugebiet Zillestraße und Kahle Hege in Asseln stehen kurz vor dem Abschluss. So gibt es für das Jahr 2008/2009 wieder ein gutes Angebot an Grundstücken des Sondervermögens.

Die Planung der einzelnen Baugebiete, aber auch die politischen Entscheidungen beeinflussen die Entwicklung der Baugebiete und werden somit zu Risiken, die nicht auszuschließen sind.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2007 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 19.06.2008 TOP 10.1. Drucksache 11624-08.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2008:

Die in 2002 bis 2004 entstandenen Verlust in Höhe von € 9.849.979,00 konnten erstmals nicht bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen werden, so dass sie mit den Rücklagen, die  62.874.315,11 €  betragen, verrechnet wurden.

Auch im Jahr 2008 konnte nicht die Höhe der Grundstücksverkäufe von 2004-2006 erreicht werden. Allerdings blieben sie im Vergleich zu 2007 nahezu konstant.

Anfang 2008 war noch ein deutlicher Aufschwung zu verzeichnen, der sich in der zweiten Jahreshälfte aber merklich abschwächte. Die niedrigen Grundstücksverkäufe sind auf die gestiegenen Baukosten, die Kaufzurückhaltung bei großen Anschaffungen, die aufgetretene Wirtschaftskrise Mitte 2008 und die fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten für junge, kinderreiche Familien zurückzuführen.

Durch die niedrigen Hypothekenzinsen ist die eigene Wohnimmobilie gut nachgefragt. 2/3 aller erwerbstätigen Mittdreißiger mit Kind wohnen nach Aussagen der Landesbausparkasse im Wohneigentum. Die Hälfte der kinderlosen Paare und der Singles erwerben vor dem 40. Lebensjahr Wohneigentum. Innerhalb der letzten Jahrzehnte ist hier ein starkes Wachstum zu verzeichnen.

Die Nachfrage nach Wohnbauland verteilt sich über das gesamte Stadtgebiet. 2/3 der Grundstückskäufer stammen wie die Jahre zuvor aus unmittelbarer Nachbarschaft des jeweiligen Baugebietes.

Die Anzahl der abgeschlossenen Verträge bleibt weiterhin hinter den Erwartungen zurück.

Im Jahr 2008 wurden Erlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 3,8 Mio. € erzielt. Im Jahr 2007 betrugen sie noch  5,5 Mio. €. Somit sind die Erträge aus Grundstücksverkäufen weiter zurückgegangen. Außerdem hat das Sondervermögen noch Verträge in Höhe von  0,6 Mio. € für Grundstücksverkäufe, deren Eigentumsübergang erst 2009 stattfindet, abgeschlossen. Diese sind in den 3,8 Mio. € nicht enthalten.

Im Baugebiet Steinsweg wurden Grundstücke im Wert von  237.000,00 € an den Bauträger veräußert. Diese Summe beinhaltet Erlöse aus Ablösungsverträgen zu Erschließungskosten, die sich auf den Wert der Erschließungsflächen beziehen.

Das Baugebiet Steinsweg und Tulpenstraße nahmen auch im Jahr 2008 wieder eine Sonderrolle ein. Das Baugebiet Steinsweg war im März 2007 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für unwirksam erklärt worden, da der Lärmschutz mangelhaft ist. Für die im Losverfahren vergebenen Grundstücke wurden keine Kaufverträge erstellt. Die Grundstücke des Bauträgers im nördl. Bereich sind nicht unzulässig hoch vom Lärm betroffen. So konnten noch vor dem Urteil des BVerwG über 40 Grundstücke an den Bauträger verkauft werden (Grundstücke wurden nach und nach verkauft! Auch nach dem Urteil!!!!). 2/3 der Häuser sind inzwischen fertig gestellt. 2008 wurde ein neues Planverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Rechtskraft in der 2. Jahreshälfte 2009 zu erlangen. Da die Erschließungsanlagen fertig gestellt sind, kann dann umgehend mit der Vermarktung begonnen werden.

Der Bebauungsplan Ap 162 - Tulpenstraße wurde vom Oberverwaltungsgericht im Dez. 2008 für unwirksam erklärt, ebenfalls auf Grund mangelhaften Lärmschutzes. Die Neuaufstellung soll kurzfristig beginnen, so dass mit einer Vermarktung 2011 zu rechnen ist.

Ein Grundstück in Prinz-Friedrich-Karl-Straße wurde neu in das Sondervermögen eingelegt.

Die Dach- und Fachsanierung der Hörder Burg, die mit einer Gesamtsumme von  3,9 Mio. € beschlossen wurde, belief sich lediglich auf ca. 2,1 Mio. €. Für den Verkauf der Hörder Burg interessieren sich bereits Interessenten aus dem Hotelsektor, die aber noch die Flutung des Phoenix-Sees abwarten wollen. Im Jahr 2010 stehen noch Verlängerungen der Mietverträge für das Stiftsforum aus. Frühestens danach soll das Stiftsforum verkauft werden. Das dazugehörige Parkhaus mit 200 Baulasten zu Gunsten des Stiftsforums soll abgerissen werden. Dazu müssen neue Stellplätze geschaffen werden, damit die Baulasten verlagert werden können.

Für die Sanierung des U-Turmes wurden von der Landesregierung  32,1 Mio. € Fördermittel zugesagt. Die Kosten der Gesamtsanierung betragen 45,8 Mio. €. Das Sondervermögen trägt somit 13,7 Mio. €. Auf die Dach- und Fachsanierung entfallen 4,9 Mio. €.

Die unbebauten Flächen des Union Brauerei-Geländes sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Eine Fläche südl. des U-Turms konnte bereits veräußert werden. Das von der Alteneigentümerin - Brau und Brunnen AG - errichtete Bürohaus wurde von der Stadt Dortmund mit übernommen und ist komplett vermietet. Dieses Gebäude soll aber weiter veräußert werden, was sich im Herbst 2008 und später wegen der Finanzkrise als schwierig erwies.

Für die Freistellung des Bereiches der neuen Brinkhoffstraße wurde dem Sondervermögen im Zusammenhang mit dem Ankauf der ehemaligen Union-Brauerei 3,3 Mio. € zugesagt, die hauptsächlich aus GVFG-Fördermitteln (80%) fließen sollten. Das Tiefbauamt sollte mit 3,3 Mio. € in Vorleistung gehen. Der Förderbescheid vom Nov. 2008 bescheinigt nur eine Summe von 398.625,00 €. Die offenen 2.901.375.0,00 € sind aus Haushaltsmitteln an das Sondervermögen zu erstatten.

Die Entwicklungsfläche Rombergpark soll weiter vermarktet werden, nachdem die ehemalige Wirtschaftsschule (WIHOGA), das Rombergparkhotel und der Betriebshof der Stadt Dortmund abgerissen wurden.

Im Zuge des 1. Bauabschnitts des Stadthausumbaus wird in der 9. und 10. Etage ein Krisenzentrum eingerichtet. Die daraus entstehenden jährlichen Mehrkosten werden an den Nutzer in Form höherer Mieten weitergegeben. Ein Verwaltungsgebäude an der Hospitalstraße wird vermietet.

Der Stadthausumbau 2. Bauabschnitt wurde fortgesetzt. Mit dem Umbau des Gebäudeflügels "Friedensplatz" im Jahr 2009  ist der 2. Bauabschnitt abgeschlossen. Bis Ende 2009 werden 18,3 Mio. € verbaut. 6,3 Mio. davon in 2008.

Im Jahr 2008 wurde der Neubau der Vincke Grundschule an der Burgholzstraße dem Sondervermögen übertragen. Die 4500 qm große Fläche wurde dem Sondervermögen im Jan. 2009 übertragen. Nach Fertigstellung wird der Haushalt die Grundschule anmieten.

Die Einnahmen aus Mieten und Pachten betrugen 2008 7.358 Mio. €.

Das Jahresergebnis beträgt insgesamt - 3,6 Mio. €, im Jahr 2007 waren es - 2,0 Mio. €. Gegenüber 2007 sind die Umsatzerlöse von um 0,9 Mio. €  auf 11,2 Mio. € zurückgegangen. Ursache sind die weiter zurückgegangenen Grundstücksverkäufe, ebenfalls das Bürogebäude Brinkhoffstraße, das wegen der Finanzkrise nicht verkauft werden konnte. Die Einnahmen aus Mieten konnten den Verlust nicht ausgleichen. Durch die Aufnahme zusätzlicher Darlehne hat sich das Zinsergebnis des Sondervermögens auf      - 7,1 Mio. € vermindert.

Es wurden Darlehen in Höhe von 27,5 Mio. € aufgenommen, so dass sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf insgesamt 168,3 Mio. € erhöht haben.

Durch den Jahresfehlbetrag hat sich das Eigenkapital auf 57,8 Mio. € vermindert. Die Eigenkapitalsquote ist von 26,4 % im Vorjahr auf 23,28 % in 2008 gesunken. Es muss darauf geachtet werden, dass die Quote wieder gesteigert wird, um mögliche Risiken ausgleichen zu können.

Für das Jahr 2009 wird ein Fehlbetrag von - 2,8 Mio. € ausgewiesen, der im Bereich der Grundstücksentwicklung entsteht. Die Grundstücksverkäufe werden vorsichtig eingeschätzt, da der Finanzmarkt weiterhin unsicher sein wird und die Grundstückskäufer darauf mit einer Kaufzurückhaltung reagieren werden.

Beklagte Bebauungspläne wie Steinsweg und Tulpenstraße ermöglichen nur teilweise Erlöse, da sie geändert werden müssen. Hierfür wird Personal benötigt, das sonst neue Bebauungspläne entwickeln könnte. Dadurch dass die Bebauungspläne nicht zeitnah vermarktet werden können, steigen die Vorhaltezinsen.

Im Jahr 2009 rechnet man mit der gleichen Zahl der Interessenten wie 2008. Weiterhin wird das Jahr 2009 durch die gezielte Entwicklung des Bauflächenbestandes, durch weitere Baumaßnahmen im U-Turm-Areal, durch den Abschluss der Bauarbeiten der Hörder Burg bezüglich der Dach- und Fachsanierung und des Stadthauses 2. Bauabschnitt gekennzeichnet sein.

Die Vermarktung des Baugebietes Brechtener Heide hat begonnen mit allein 350 - 400 Baugrundstücken des Sondervermögens. Durch die Größenordnung ist mit einer längeren Vermarktungszeit zu rechnen.

30-35 Grundstücke des Sondervermögens werden in Baugebiet Winkelstraße in Huckarde angeboten, die wegen der regen Nachfrage schnell vermarktet sein werden. Insgesamt wird das Baugebiet 100-120 Wohneinheiten umfassen. Der größte Teil befindet sich in Privatbesitz.

Weitere Grundstücke gibt es in Mengede im 3. Bauabschnitt des Erdbeerfeldes, im Baugebiet Stadtgärtnerei in Brackel und Restgrundstücke in einigen anderen Baugebieten.

Der Bebauungsplan Zillestraße (HPH-Gelände) wurde 2008 rechtskräftig. Die Erschließungsarbeiten konnten noch bis Ende 2008 abgeschlossen werden, so dass wegen der starken Nachrage in diesem Stadtbezirk die 12 Grundstücke voraussichtlich schnell vermarktet werden können.

Weiterhin kann im Baugebiet Kahle Hege ein Asseln Anfang 2009 mit der Vermarktung begonnen werden. Die Zugriffsrechte der Grundstücke sollen verlost werden.

15-20 Grundstücke stehen in Sölde auf einem Grundstück zur Verfügung, auf dem eine Schule und ein Übergangswohnheim abgerissen wurden. Mit der Vermarktung kann noch 2009 begonnen werden.

Durch politische Entscheidungen, rechtliche Hindernisse und ein rückläufiges Interesse an Baugrundstücken kann es zur Verzögerungen bei der Vermarktung kommen. Trotzdem wird die Folgejahre erwartet, dass die aufgelaufenen Verluste der Vergangenheit durch vermehrte Grundstücksverkäufe ausgeglichen werden können.

Die Betriebsleitung hat beschlossen, eine Umfrage nach den Wohnwünschen der Bürger durchzuführen.

Im Jahr 2009 wird der Stadthausumbau vollständig abgeschlossen. Für 2006-2009 sind im Finanzplan 21,6 Mio. € für den Gesamtumbau ausgewiesen.                                                                                                                                               Die Umnutzung des U-Turms wird ebenfalls im Jahr 2009 erfolgen. Die Fördermittel sollen nicht überschritten werden. Das Bürogebäude Brinkhoffstraße soll weiterhin verkauft werden, aber es ist nicht ratsam den Verkauf zu diesem Zeitpunkt wegen der Finanzkrise anzustreben.                                                                                                                                                   Auch die Sanierung der Hörder Burg wird 2009 abgeschlossen, so dass mit dem Burgplatz begonnen werden kann. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der Hörder Burg soll diese verkauft werden, aber erst wenn sich das Umfeld umgestaltet ist. Über das Stiftsforum wird erst mittelfristig entschieden im Zusammenhang mit der Hörder Burg und dem Phönix-See. Zuerst müssen noch die angebauten Teile abgerissen und eine Lösung für die Parkplätze der Parkgarage gefunden werden. Auch muss noch vor einem möglichen Verkauf die Grundstücksgrenze arrondiert werden.      

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2008 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 25.06.2009 TOP 10.4. Drucksache 15105-09.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2009:

Das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" schloss zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 287.047.615,65 € und einem Jahresfehlbetrag von 2.402.196,68 € ab. Aus der Vermietung von Gebäuden und aus den Grundstücksverkäufen konnte ein positives Ergebnis erzielt werden, das aber durch Zinsaufwendungen in Höhe von 7,6 Mio. € belastet wird. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht somit den vorhandenen Verlustvortrag auf 8.003.077,96 €.

Die Rücklagen betragen 63.595.590, 92 €.

Im Jahr 2009 hat die Nachfrage nach Grundstücken im Vergleich zu den Vorjahren wieder leicht angezogen. Die Interessenten müssen durch die gestiegenen Baukosten der vergangenen Jahre und die fehlende Finanzierungsmöglichkeit für junge, kinderreiche Familien finanzielle Hürde überwinden. Durch die im Jahr 2008 aufgetretene Finanzkrise kamen auch große Unternehmen in Schwierigkeiten und wurden insolvent. Das führte zu einer weiteren Zurückhaltung der Interessenten.

Somit bleib die Anzahl der Verkäufe auch in 2009 wieder wie in den Vorjahren hinter den Erwartungen zurück.

Die Nachfrage ist stabil, liegt aber 1/3 hinter den Spitzenwerten von 2004 und 2005 zurück. Im ersten Quartal 2010 liegt die Zahl der Interessenten bei 600. (Anmerkung: Interessenten sind noch lange kein Grundstückskäufer!!!!)

Die Verkaufserlöse für Grundstücksverkäufe betrugen im Jahr 2009 10,4 Mio. €. In diesem Betrag ist der geplante und erzielte Verkaufserlös aus einer Teilfläche an der Rheinischen Straße (U-Areal) in Höhe von 4,8 Mio. € enthalten. Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen an Bauträgern und Enderwerbern hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder erholt und 2007 übertroffen. Im Jahr 2007 wurden Grundstücke im Wert von 5,5 Mio. €  und im Jahr 2008 von 3,8 Mio. €  veräußert. Die Erlöse von 2009 betragen 5,6 Mio. €. Hierin sind auch die Erlöse aus Ablöseverträgen zu Erschließungskosten, die sich auf den Wert der Erschließungsflächen beziehen, enthalten.

Im Jahr 2009 konnte die Anzahl der geschlossenen Verträge wieder gesteigert werden

Im Baugebiet Steinsweg wurden Grundstücke im Wert von 102.000,00 € an den Bauträger verkauft.

Weiterhin wurden vom Sondervermögen Verträge in Höhe von rd. 0,6 Mio. € abgeschossen, für die der Eigentumsübergang erst in 2010 stattfindet und Verträge in Höhe von 0,6 Mio. €, bei denen der Eigentumsübergang erst in 2011 stattfindet. Diese sind in den Grundstückserlösen von 2009 nicht enthalten.

Das Jahr 2009 war auch durch Besonderheiten bei den Baugebieten Steinsweg und Tulpenstraße gekennzeichnet. Der Bebauungsplan Steinsweg wurde 2007 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig für unwirksam erklärt, da der Lärmschutz unzureichend ist. Für die bei der Verlosung vergebenen Grundstücke wurden keine Kaufverträge abgeschlossen. Die Grundstücke im nördl. Gebiet sind nicht in unzulässigem Maß (nach Meinung der Stadt) von den Lärmeinwirkungen betroffen, so dass über 40 Grundstücke noch vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes an einen Bauträger verkauft wurden. (Die Grundstücke wurden nach und nach an den Bauträger verkauft, auch nach dem Urteil!!!!!) Im Jahr 2008 wurde ein neues Planverfahren eingeleitet. Im Jahr 2009 konnte der B-Plan aber nicht zur Rechtskraft gebracht werden und verschiebt sich somit in 2010. Da die Erschließungsanlagen in der 1. Ausbaustufe fertig gestellt sind, kann nach Erlangen der Rechtskraft umgehend mit der Vermarktung begonnen werden.

Der Bebauungsplan Tulpenstraße wurde im Jahr 2008 vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt, ebenfalls auf Grund weiterer Lärmschutzanforderungen. Eine Neuaufstellung wird kurzfristig angestrebt. Mit der Vermarktung kann voraussichtlich 2011 begonnen werden.

Eine Fläche an der Kaubomstraße und Am Grimmelsiepen wurden vom Sondervermögen angekauft bzw. in das Sondervermögen eingelegt. Weiterhin wurde eine Fläche in Westerfilde Am Luftschacht durch das Sondervermögen im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben.

Nachdem die Hörder Burg im Jahr 2006 und das Stiftsforum im Jahr 2007 erworben wurden, wurde die Dach- und Fachsanierung der Hörder Burg bis zu einer Gesamtsumme von netto 3,9 Mio. € beschlossen. Trotz unvorhergesehener Kosten, konnten die Kosten durch ein neues Sanierungskonzept auf 2,1 Mio. € gesenkt werden. Interessenten aus dem Hotelsektor haben inzwischen Interesse bekundet, wollen aber die Flutung Phoenix-Sees abwarten.

Das Sondervermögen will das Stiftsforum langfristig nicht mehr weiter vermieten und die Bewirtschaftung mittelfristig einstellen. Das Fernsehstudio wird das Stiftsforum verlassen, dem Fitness-Studio wurde wegen schleppenden Mietzahlungen gekündigt und der Betreiberin der Kletterhalle wegen Insolvenz der Vertrag aufgelöst. Mit Beginn des Jahres 2010 wird hierdurch und durch weitere auslaufende Mietverträge, die nicht verlängert werden, das Stiftsforum nach und nach entmietet. Die restlichen Mieter können vorübergehend in der Hörder Burg untergebracht werden. Es ist sinnvoll, das Stiftsforum nach kompletter Entmietung abzureißen, da die Investitionskosten aufgrund der Gebäudesubstanz zu hoch sind. Dadurch entfällt auch der Bau eines neuen Parkhauses und das alte Parkhaus kann abgerissen werden.

Im Jahr 2007 wurde das Gelände der ehemaligen Union Brauerei einschließlich des U-Turms erworben. Die Grundstücke um den Turm sind zur Vermarktung vorgesehen. Durch eine Dach- und Fachsanierung, die nicht gefördert wird, muss zuerst die Bausubstanz und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden. Der weitere Umbau des Turms zu einem Zentrum für Kunst und Kreativität wird vorm Land NRW und der EU gefördert. Die Zusage dazu erging im November 2008. 32,1 Mio. € werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 wurde mit der Dach- und Fachsanierung begonnen.

Die aktuelle Kostenentwicklung wurde dem Rat im Feb. 2010 mitgeteilt. Die Kosten für die Dach- und Fachsanierung belaufen sich auf 10 Mio. €. Die Um- und Ausbaukosten werden voraussichtlich 49 Mio. € betragen. Weitere Kosten sind nicht auszuschließen.

Mit dem Ankauf des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei wurde dem Sondervermögen ein Betrag von 3,3 Mio. € für die Freistellung der neuen Brinkhoffstraßenführung zugesagt. Dieser Betrag sollte vom Tiefbauamt unter Berücksichtigung der GVFG- Fördermitteln (80 %) erstattet werden.

Auf dem U-Gelände befindet sich ebenfalls ein Bürohaus, das von der Alteigentümerin errichtet und nicht mehr benötigt wurde. Das Bürohaus wurde mit Veräußerungsabsicht vom Sondervermögen mit erworben. Durch die bauliche und nutzungsbezogene Verknüpfung mit dem U-Turm ist es derzeit nicht ratsam, das Bürogebäude zu verkaufen. Dies soll erst realisiert werden, wenn alle Funktionen des U-Turms in Betrieb genommen worden sind. Durch die rege Bautätigkeit am U-Turm und am benachbarten Kölbl-Kruse-Bau wird auch ein höherer Verkaufswert erwartet.

Für die Nordfläche des U-Turms läuft eine europaweite Ausschreibung für eine Tiefgarage, Berufskollegs und ein privatwirtschaftlich betriebenes kreativwirtschaftliches Zentrum.

Auf der Entwicklungsfläche im Rombergpark wurden mit dem Abriss der Gebäude der ehemaligen Wirtschaftsfachschule, des Romberpark-Hotels und des ehemaligen Betriebshofes der Stadt Dortmund im Jahr 2008 begonnen. Im August 2009 wurde der Grundstückskaufvertrag mit einem Bieter abgeschlossen. Eine Eigentumsübertragung erfolgte jedoch noch nicht, weil einige aufschiebende Bedingungen noch nicht erfüllt sind. Ob noch einzelne Gebäude in das Konzept des neuen Eigentümers übernommen werden können, wird sich noch herausstellen. Das endgültige Planrecht wird für die erste Jahreshälfte 2011 erwartet.

Der Neubau der Vincke Grundschule wurde dem Sondervermögen im Dezember 2008 übertragen Das 4 500 m² große Grundstück wurde dem Sondervermögen als Eigenkapitalverstärkung zu einem Buchwert von 208 T€  im Jan. 2009 übertragen. Die Baumaßnahmen werden in den Herbstferien 2010 abgeschlossen sein. Danach wird der Haushalt das Gebäude vom Sondervermögen anmieten.

Am Phoenix-Gymnasium in Hörde soll vom Sondervermögen eine Sporthalle errichtet werden. Der Verein Do-Sport übernahm ursprünglich die Planung als Bauherr. Dieses wurde vom Rat abgelehnt. Das benötigte Grundstück und der Bau der Sporthalle wurden durch Beschluss des Rates auf das Sondervermögen übertragen. Die Sporthalle wird dann durch den Haushalt angemietet. Mit Do-Sport werden Verhandlungen geführt, damit die bereits vorangetriebenen Planungen übernommen werden können.

Beim Stadthausumbau im 1. Bauabschnitt wurden 2009 noch die letzen Arbeiten vorgenommen und in der 9. und 10. Etage ist das Krisenzentrum entstanden. Die dadurch entstehenden jährlichen Mehrkosten werden mit höheren Mieten an den Nutzer weitergegeben.

Der 2. Bauabschnitt des Stadthauses wurde 2009 vollständig abgeschlossen. Bis Ende 2009 wurden 20,5 Mio. € in den Umbau investiert. Nach den abgeschlossen Arbeiten wurden die Mieten für den gesamten Stadthauskomplex einer Neukalkulation unterzogen.

Insgesamt wurden Mieten und Pachten in Höhe von 7.289 T € eingenommen, auf das Stadthaus entfallen hiervon 4.661 T €.

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Mio. € auf 17,7 Mio. € gestiegen. Die resultiert einerseits aus den gestiegenen Erlösen aus Grundstücksverkäufen, anderseits konnte der Verkauf einer ersten Teilfläche am Dortmunder U mit einem Erlös von 4,8 Mio. € an Kölbl-Kruse realisiert werden.

Die Bilanzsumme wurde weiter erhöht, gleichzeitig ging das Eigenkapital leicht zurück. Das Anlagevermögen stieg auf 132,1 Mio. €.

Es wurden zusätzliche Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € zur Finanzierung des zusätzlichen Anlage- und Umlaufvermögens aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen auf 181,7 Mio. €.

Durch den Jahresfehlbetrag hat sich das Eigenkapital auf 56,1 Mio. € vermindert. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens ist die Eigenkapitalsquote auf 24,6 % (2008 - 23,3 %) gestiegen.

Um mögliche Risiken ausgleichen zu können, ist zusätzlich zu beantragten Ausgleichsmaßnahmen durch den Haushalt bei zukünftigen Einlagen darauf zu achten, dass die Eigenkapitalsquote gesteigert wird.

Im Jahr 2009 beschäftigte das Sondervermögen keine Arbeitnehmer. Die Betriebsleiter des Sondervermögens waren Herr Ullrich Sierau (Infrastrukturdezernent; bis 21.10.09 und ab 19.01.2010), Frau Dr. Christiane Uthemann (Stadtkämmerin; bis 29.10.2009), Herr Jörg Stüdemann (Kulturdezernent / Stadtkämmerer; ab 29.10.2009) und Herr Wilhelm Steitz (Rechtsdezernent; ab 29.10.2009 bis 19.01.2010).

Die laufenden Geschäfte des Sondervermögens führt Herr Bodo Schneider als nebenamtlicher kaufmännischer Leiter.

Der Wirtschaftsplan 2010 weist einen Fehlbetrag von 2,2 Mio. € aus, der hauptsächlich im Bereich der Vermietung von Immobilien entsteht. Grund sind Instandsetzungsaufwendungen sowie Finanzierungskosten für getätigte Investitionen, denen aber noch keine Einnahmen in voller Höhe gegenüberstehen. Als Beispiel sei hier die Hörder Burg genannt, deren Kosten der Dach- und Fachsanierung erst bei dem Verkauf refinanziert werden können.

Die Vermarktung von Baugrundstücken kann bei stabiler Konjunkturentwicklung wieder erfolgversprechender verlaufen.

Die Bereitstellung von Baugrundstücken in Huckarde, Winkelstraße, in Oespel und in der Brechtener Heide könnte die Nachfrage fördern, gleichzeitig die Rechtskraft der Bebauungspläne für die Baugebiete Steinsweg und Sölderholz.

Die Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet Brechtener Heide - 350 - 400  Grundstücke auf Sondervermögensfläche - hat begonnen. Wegen der Größe des Baugebietes ist mit einer längeren Vermarktungszeit zu rechnen. Durch Mieteigenheimbau wird das Baugebiet nach längerer Anlaufphase jetzt zufriedenstellend nachgefragt. Inzwischen wurde mit der Vermarktung des II. Bauabschnitts begonnen.

Die Grundstücksvermarktung in Huckarde an der Winkelstraße soll auch 2010 fortgesetzt werden. Von den 24 Grundstücken des Sondervermögens sind bereits 14 vermarktet, weitere Reservierungen liegen vor. Insgesamt umfasst das Baugebiet 100 Wohneinheiten, ca. 3/4 der Baugrundstücke werden durch Privateigentümer vermarktet.

Auch für die Baugebiete Brackel - Stadtgärtnerei und Mengede - Erdbeerfeld wir ein kontinuierlicher Fortgang erwartet.

Für das Baugebiet Kahle Hege in Asseln lief die Vermarktung der bauträger- und architektenfreien Baugrundstücke 2009 zufriedenstellend an.

Im Sölde - ehemalige Emschertalgrundschule - sollen 15 -20 Wohneinheiten entstehen. Mit einer Vermarktung wird mittelfristig gerechnet.

2010 kann das Sondervermögen wie die Jahre zuvor wieder unterschiedliche Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass es durch politische Entscheidungen, rechtliche Hindernisse oder mangelndes Käuferinteresse zu einer Verzögerung der Veräußerung der Grundstücke kommt.

Der  U-Turm wird 2010 weiter umgebaut. Das Museum am Ostwall wird in den U-Turm umziehen. Weitere Ankermieter werden die Technische Hochschule und die Fachhochschule Dortmund sein. Durch den Umfang der Baumaßnahmen kam es zur Diskussion, ob wegen der Höhe der Ausgaben ein EU-Großprojekt vorliegt, so dass einen Notfinanzierung bei der Europäischen Union erforderlich ist. Die Betriebsleitung des Sondervermögens geht momentan davon aus, dass die Grenze für ein EU-Großprojekt nicht überschritten ist. Die Auflagen aus dem Förderbescheid können somit eingehalten werden. Es bestehen keine Anzeichen, dass bereits abgerufene oder noch abzurufende Fördermittel zurückzuzahlen seien.

Für die nächsten Jahre werden Erlöse aus Grundstücksverkäufen erwartet, die die aufgelaufenen Verluste der Vorjahre ausgleichen können. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein Verlustvortrag nach fünf Jahren durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden. Wenn die Eigenkapitalausstattung dies nicht zulässt, muss der Verlust aus Haushaltsmitteln der Stadt Dortmund ausgeglichen werden.

Die Entwicklung der Ertragslage des Sondervermögens wird auch, bedingt durch die aufgenommenen Darlehen, durch das Zinsergebnis und die Zinssätze bestimmt. Durch die Entwicklung auf den Finanzmärkten ist es nicht ausgeschlossen, dass Darlehen an Einrichtungen der öffentlichen Hand nur noch mit Zinsaufschlägen vergeben werden. Diese hatte das Sondervermögen bisher nicht tragen müssen, würden aber dann die Ertragslage belasten.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2009 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 08.07.2010 TOP 10.3. Drucksache 01361-10.

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Welche Kosten entstehen durch das Baugebiet Lü 148 Steinsweg und wie werden sie gedeckt?

Kostenverursacher

Kosten

Finanzierung

Quelle

Bergbauliche Sicherung

900 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Bergbauliche Sicherung 

ca. 1 750 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.04 Punkt 10.3 Drucksache 00501-04

Bergbauliche Sicherung

ca. 1 800 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.04 Punkt 10.2 Drucksache 00194-04

Bergbauliche Sicherung

2 000 000.00 €

Sondervermögen

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Bodendenkmale

mind. 100 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.04 Punkt 10.3 Drucksache 00501-04

Kanalbau (Schmutzwasser, Straßenentwässerung, Regenwasser) 1. Planung

585 900.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 17.12.02 Punkt 7.3 Drucksache 03540-02

Kanalbau (Schmutzwasser, Straßenentwässerung, Regenwasser)

1 050 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 13.07.04 Punkt 11.2 Drucksache 06547-04

Kanalbau

950 000.00 €

Gebührenhaushalt

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Kanalbau (Schmutzwasser)

591 198.00 €

Gebührenhaushalt

lt. Gutachten Stein+Partner

Kanalbau

590 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Regenwasser -  Mulden-Rigolensystem, Straßenentwässerung

1 125 061,37 €

Gebührenhaushalt

lt. Gutachten Stein+Partner

Regenwasser - Mulden-Rigolensystem, Straßenentwässerung

1 120 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Gutachten Entwässerung*3

7 800.00 €

Gebührenhaushalt?

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

340 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

öffentlicher Spielplatz und Grünflächen

40 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Straßenbegrünung

70 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Waldersatz

120 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Straßenbau*1

1 360 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Straßenbau*1

1 600 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung BV Lütgendortmund 15.06.04 Punkt 5.1 Drucksache 06489-04

Straßenbau 1. Ausbaustufe*1

181 771,45 €

Sondervermögen

Sitzung BV Lütgendortmund 21.06.05 Punkt 12.7 Drucksache 02495-05

Straßenbau 1. Ausbaustufe*1

150 000.00 €

Sondervermögen

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Straßenbau Sachfolgekosten*1

1. - 25. Jahr

840 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 15.06.04 Punkt 5.1 Drucksache 06489-04

Straßenbau Personalfolgekosten*1

1. - 25. Jahr

64 900.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 15.06.04 Punkt 5.1 Drucksache 06489-04

Mindererlöse aus dem Verkauf von Grundstücken*2

ca. 475 419.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 23.06.05 Punkt 10.5 Drucksache Nr. 02221-05

Ingenieurkosten

ca.80 000.00 €

Sondervermögen

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

 

*1 Die Erschließungsbeiträge für die inneren Straßen werden als Ablösung im Rahmen der Kaufverträge erhoben. Die Straßen In der Oeverscheidt, Ewald-Görshop-Straße und Salinger Weg werden nach BauGB separat abgerechnet. Die Erstellung des Gehweges am Steinsweg erfolgt durch den Bauträger.

Sachfolgekosten = Folgekosten für die Unterhaltung der Straßenfläche, Beleuchtung (einschl. Stromkosten), Beschilderung, Markierung, des Straßenbegleitgrüns und Entwässerungskosten der Straßenoberfläche

*2 Der Baulandpreis beträgt 220.00 € - 265.00 €. Bei der Errechnung wurde von 220.00 € ausgegangen. Die Berechnung erfolgte von uns. In der Verwaltungsvorlage ist lediglich der erzielte Erlös zu ersehen.

*3 Diese Kosten halten wir für zu gering, da es sich um insgesamt fünf Gutachten handelt.

Anhand der Aufstellung kann man unschwer erkennen, dass es zum Teil erhebliche Differenzen in den verschiedenen Verwaltungsvorlagen gibt.

 

Dazu kommen noch weitere Kosten:

  • Grundstückseinlage ins Sondervermögen
  • aufgelaufene Zinsen
  • Die Erstellung der übrigen 10 Gutachten dürfte ebenfalls eine nicht unerhebliche Summe verschluckt haben, über die man leider nirgends Angaben findet.
  • Ebenfalls findet man keine Angaben zu den Kosten der Rodung der Aufforstungsfläche.
  • Mussten Landesmittel zurückgezahlt werden, da die Aufforstungsfläche mit Landesmitteln bezuschusst wurde?
  • Ankauf eines Privatgrundstückes
  • Anfallende Personalkosten in der Verwaltung
  • Möglicherweise entstehen jetzt weitere Kosten durch den aktiven Lärmschutz und die dadurch verlorenen Baugrundstücke - geschätzte Kosten 2,45 Mio. € (Begründung B-Plan Ratssitzung vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03 und Seite Lü 148 - Steinsweg - Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet?

 

Die Verfüllkosten, die Kosten der archäologischen Grabungen sowie des Kanalbaus und der Niederschlagswasserbeseitigung bleiben bei der Stadt Dortmund. Aus welchem Topf sie letztendlich bezahlt werden, spielt dabei keine Rolle.

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Das Baugebiet Steinsweg rechnet sich schon lange nicht mehr!

Wie die Erfahrung zeigt, sind die geschätzten Kosten meistens nicht ausreichend.

 

 

geschätzte Erlöse aus dem Verkauf der städtischen und der Bauträgergrundstücke*1

 

  ca. 8 919 831.00 €

 

 

Bergbausicherung

 

      - 2 000 000.00 €
 

 

Bodendenkmale

 

      -   100 000 .00 €
 

 

Regenwasserbewirtschaftung

 

      - 1 120 000.00 €

 

 

Kanalbau Schmutzwasser

 

      -    950 000.00 €

 

 

Waldersatz

 

 

      -    120 000.00 €

 

 

Straßenbau (ohne Personal- und Sachfolgekosten)

 

 

      - 1 600 000.00 €
Gutachten Entwässerung*3       -       7 800.00 €
Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen       -    340 000.00 €
Spielplatz       -      40 000.00 €
Straßenbegrünung       -      70 000.00 €
Ingenieurkosten       -      80 000.00 €
  =      2 492 031.00 €

 

 

Grundstückseinlage ins Sondervermögen (lt. unseren Informationen)

 

 

       - 5 106 469.00 €
Verlust        - 2 614 438.00 €
Kosten für das 3. Lärmgutachten ?
event. durchzuführende Lärmschutzmaßnahmen*4  - 1 540 000.00 €
event. Veränderungen des Kanal- und Mulden-Rigolensystems aufgrund der Lärmschutzmaßnahmen                - ? €
Verlust         - 4 154 438.00 €
aufgelaufene Zinsen  - ? €
10 Gutachten*2 - ? €
3. Lärmschutzgutachten - ? €

 

 

event. Rückzahlung der Landesmittel der Aufforstungsfläche

 

- ? €

 

 

Rodung Aufforstungsfläche

 

 

- ? €
Ankauf eines Privatgrundstücks - ? €
Personalkosten Verwaltung - ? €
Kosten Rechtsstreit -? €

Ein Baugebiet zu Lasten der Steuerzahler!

Die Klage gegen den Bebauungsplan wurde schon im März 2004 eingereicht. Im April wurde mit den bergbaulichen Bohrungen begonnen, danach erfolgten die Verfüllarbeiten. Im Anschluss wurden die Baustraßen gebaut, die archäologischen Grabungen durchgeführt und sofort danach mit Kanal- und Straßenbau begonnen. Gleichzeitig lief der Mulden- und Rigolenbau.

Verschwendung pur!

Keiner stoppte diese Steuermittelverschwendung!

*1 Hochgerechnet aus den Angaben des Exposés, den Verwaltungsvorlagen Sondervermögen Rates vom 30.06.05 Punkt 10.5 Nr. 02221-05 und Sitzung des Rates vom 08.06.06 Punkt 10.6 Drucksache 05298-06 und den geschätzten Erlösen aus dem Verkauf der Bauträgergrundstücke und der noch nicht vermessenen Stadtgrundstücke.

*2 Gutachten:

·         Beratungs- und Umwelttechnik GmbH vom 17.10.2003: Gutachten zur Bodenuntersuchung "Halde Hummelbank" im Bereich des B-Plans Lü 148 in Dortmund-Oespel - Gefährdenabschätzung 

·         April 2000: Grabungsbericht zur archäologischen Sondierung auf der geplanten Wohnbaufläche "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·         RWTÜV v. 11.06.03: Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und eine Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·         RWTÜV v. 01.10.03: Ergänzung - Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·         Planergruppe GmbH Oberhausen v. 22.05.03: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - Dortmund-Oespel

·         Deutsche Montantechnologie GmbH v. 12.11.99: Stellungnahme zu den bergbaulich-geotechnischen Gegebenheiten und zu möglichen Nachwirkungen tagesnaher Hohlräume und Verbruchzonen

·         Deutsche Montantechnologie GmbH v. 04.08.00: Abschlussbericht über die durchgeführten bergbaulich-geotechnischen Erkundungsmaßnahmen

·          energieagentur Lippe GmbH Juli 2000: Energiekonzept Steinsweg

·         Brilon Bondzio und Weiser Juni 2001: Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen Wohnbaugebietes "Steinsweg" in Dortmund

·         Brilon Bondzio Weiser Juni 2003: Ergänzende verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen  Wohngebietes "Steinsweg" in Dortmund

*3 Diese Kosten halten wir für zu gering, da es sich um insgesamt fünf Gutachten handelt.

*4 Begründung B-Plan Ratssitzung vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03 und Seite Lü 148 - Steinsweg - Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet?

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