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  Straßenverzeichnis / Straßendatenbank / Straßenreinigung / Straßenreinigungsgebühren

     

Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen
Straßenkarte / Straßenverzeichnis

               Straßenreinigungsgebühren

Straßenreinigung

Umwidmung Ewald-Görshop-Straße, Steinsweg, Brennaborstraße, Hauert und Julius-Vogel-Straße

Straßendatenbank  

 

(Karte: Mit Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)

 

Straßenverzeichnis

A

B E G

H

I

 Ackerweg

 Borrussiastraße

 Eifelweg  Grummetweg

 Harzweg

 Im Weißen Feld
 Am Dorfplatz  Brennaborstraße  Ernteweg    Helenstraße  In der Oeverscheidt
 Am Oespeler            Brinksitzerweg  Ewald-Görshop-Str.    Hedwigstraße  
 Am Schultenhof        Heinrich-Munsbeck-Str.    
 Auf der Linnert        Heuerlingsweg  
         Hummelbank  

J

K L M

N

O

 Julius-Vogel-Straße  Keldermannweg  Landmannweg  Magdalenenstraße  Nasses Holz  Oespeler Dorfstraße
   Kleybredde    Malterweg    Overhoffstraße
   Kötterweg    Markenwaldweg    
       Marthastraße    
           
           

P

R S T

V

W

 Pfarrer-Barheine-Weg

 Rhönweg

 Sämannweg

 Taunusweg

 Veitstraße

 Wandweg

 Passmannweg  Ruthstraße  Schnitterweg  Tennenweg    Wendenweg
 Pestalozzistraße  

 Sebrathweg

 Tidbaldweg    Westerwaldweg
 Pruzzenweg    Sonnenwendstraße  Tospelliweg    Wulfshofstraße
     Sorbenweg      
     Steinsweg      

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Straßenreinigung

Straße Teilbereich bzw. von bis Verkehrsbe-deutung Anzahl Reinigung Winter-dienststufe Stadt
 Ackerweg              A  1  3  X
 Am Dorfplatz      A  1  3  X
 Am Oespeler Dorney      A  1  3  X
 Am Schultenhof      A  1  3  X
 Auf der Linnert      B  2   1   X
 Borussiastraße  Lütgendortmunder Hellweg  Steinsweg  C  2  1  X
 Borussiastraße  Steinsweg  Auf der Linnert  B  2   1   X
 Brennaborstraße  Borussiastraße  Overhoffstraße  B  2  1   X 
 Brennaborstraße  Overhoffstraße  Sorbenweg  B  1  1   X 
 Brinksitzerweg      A  1  3  X 
 Ernteweg      A  1  3  X
 Ewald-Görshop-Straße  Julius-Vogel-Straße  Hs.-Nr. 2 a  A   1   3  X
 Ewald-Görshop-Straße  Am Oespeler Dorney  Julius-Vogel-Straße  C  2  1  X
 Grummetweg      A  1  3  X 
 Hedwigstraße      A  1  3  X 
 Heuerlingsweg      A  1  3  X 
 Hummelbank      A  1  3  X
 In der Oeverscheidt  Keldermannweg  Ewald-Görshop-Straße  A  1  3  X
 Julius-Vogel-Straße  Ewald-Görshop-Straße  Im Weißen Feld  C  2  1  X
 Julius-Vogel-Straße  Stichstraße Hs.-Nr. 44   A 2 3 X
 Keldermannweg      A   1   3  X
 Kleybredde       B   2  1  X
 Kötterweg      A   1   3  X
 Landmannweg      A   1   3  X
 Malterweg      A   1   3  X
 Markenwaldweg      A   1   3  X
 Marthastraße      A   1   3  X
 Nasses Holz      A   1   3  X
 Oespeler Dorfstraße      A   1   3  X
 Overhoffstraße  Brennaborstraße  Borussiastraße  A   1   3  X
 Overhoffstraße  Alter Hellweg  einschl. Wendeanlage  A  1  2  X
 Passmannweg      A   1   3  X
 Pestalozzistraße      A   1   3  X
 Pfarrer-Barheine-Weg      A   1   3  X
 Pruzzenweg      A  2  2  X
 Ruthstraße      A   1   3  X
 Sämannweg      A   1   3  X
 Schnitterweg      A   1   3  X
 Sebrathweg      A   1   3  X
 Sonnenwendstraße      A   1   3  X
 Steinsweg  Borussiastraße Ende der Bebauung / Ortsausgangsschild  C  2  1  X
 Tennenweg      A   1   3  X
 Tospelliweg      A   1   3  X
 Veitstraße      A   1   3  X
 Wendenweg      A 1  2  X
 Westerwaldweg     A 1 3 X
 Wulfshofstraße  Pruzzenweg  Ende  A 2  2  X
 Wulfshofstraße  Wendenweg  Pruzzenweg  A 2  1  X

 

Legende

 Verkehrsbedeutung

 

 Verkehrsbedeutung der Straße
 A = Anlieger
 B = innerörtliche Straße
 C = überörtliche Straße
 Anzahl Reinigung  Anzahl der wöchentlichen Reinigungen
 Winterdienststufe

 Winterdienststufe der Straße
 1 = wichtige Verkehrsstraße   

 2 = weniger wichtige Verkehrsstraße 

 3 = sonstige Straße  

 Stadt  Reinigung durch Stadt

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Straßenreinigungsgebühren 2014

Straßenreinigung jährlich je Frontmeter

 

A. dem Anliegerverkehr 5,84 €

B. dem innerörtlichen Verkehr 5,11 €

C. dem überörtlichen Verkehr 4,75 €

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr
entsprechend.

 

Gebühr für den Winterdienst jährlich je Frontmeter

 

 

A. in der Winterdienststufe I (W I) 1,49 €

B. in der Winterdienststufe II (W II) 1,21 €

Die Sondergebühr für die Winterdienststufe III (W III) beträgt bei Winterdiensteinsatz  0,13 €

Die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 20.12.13 entnehmen Sie bitte dem Sonderdruck der Dortmunder Bekanntmachungen: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sowie Straßenverzeichnis

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Straßendatenbank -  Auflistung der Straßen im Bereich Oespel mit der Note "mangelhaft" und "ungenügend"

Beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund steht nach jahrelanger Aufarbeitung eine Straßendatenbank zur Verfügung. Sie dient zukünftig als Grundlage für ein strategisches Erhaltungsmanagement der Dortmunder Straßen.

Zuerst wurden die rund 1.600 Straßenkilometer, die vom Tiefbauamt zu unterhalten sind, in etwa 19.000 Straßenabschnitte unterteilt, deren Zustand von den Verkehrssicherheitskontrolleuren erfasst wurde. Die Bewertung der Straßenzustände nach Funktionsbereichen erfolgte mit Schulnoten von 1 - 6. Dies geschah nach Vorgabe der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Rund 1.490 Straßenkilometer erhielten die Bewertung "sehr gut" bis "ausreichend" und 125 Kilometer erhielten die Note "mangelhaft" und "ungenügend".

Die Straßenzustände werden weiter fortgeschrieben. Gleichzeitig werden die anfallenden Kosten für den jeweiligen Straßenabschnitt erfasst.

Die Straßendatenbank ist die Grundlage für ein mittelfristiges Erhaltungsprogramm kommunaler Straßen. Verkehrsbedeutung und Zustandsnote der Funktionsfläche und die anfallenden Unterhaltungskosten ergeben die Reihenfolge der Dringlichkeit. Nachdem die Dringlichkeitsreihung intern beraten und die Abstimmung der internen Prioritätenlisten mit der Planung der Stadtentwässerung und den Versorgungsträgern erfolgt ist, kann die Beschlussfassung der politischen Gremien erfolgen.

Durch die Abstimmung der Straßenerneuerungsmaßnahmen mit der Stadtentwässerung und den Versorgungsträgern können gemeinsame Baumaßnahmen geplant werden. Das führt zur Entlastung der kommunalabgabengesetzpflichtigen Beitragszahler, da die Straße nur einmal wiederhergestellt werden muss. Ebenfalls wird der städtische Straßenbauetat entlastet, da der Eigenanteil der Stadt durch die einmalige Wiederherstellung geringer ist.

Die Straßen des Stadtgebietes mit den Noten "mangelhaft" und "ungenügend" werden vom Tiefbauamt Abteilung Straßenplanung zurzeit dahingehend überprüft, ob und inwieweit eine grundsätzliche Überplanung notwendig ist. Weiterhin wird unter Einbeziehung der Listen der Straßenentwässerung und der Versorgungsträger geprüft, ob gemeinsame Baumaßnahmen mit der Stadtentwässerung und den Versorgungsträgern möglich sind.

Das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses sind die Vorschlagslisten, die den Bezirksvertretungen zugehen und die ihnen als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung der jährlichen zu erstellenden Straßeninstandsetzungsprogramme dienen.

Durch das umfangreiche Datenmaterial können Fehler bei der Bewertung nicht ausgeschlossen werden. Diese Bewertung wird aber laufend durch das Tiefbauamt  überprüft und erkannte Fehler korrigiert.

Ausführliche Informationen und die komplette Liste für Stadtbezirk Lütgendortmund entnehmen Sie bitte der  Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 12.06.07 Punkt 12.1 Drucksache 05350-06-E1.

 

Nachfolgend die Liste der Straßen, bewertet mit "mangelhaft" und "ungenügend", für den Bereich Oespel:

 

Abschnitt Straße Von Anschluss Nach Anschluss Klasse Länge Fläche Note
70008 Ackerweg Am Dorfplatz Sämannweg Anliegerstraße 115,86 347 6
70008 Ackerweg Sämannweg Landmannweg Anliegerstraße 100,53 301 6
70008 Ackerweg Landmannweg Hedwigstraße Anliegerstraße 86,05 258 6
70093 Am Dorfplatz Sonnenwendstraße Ackerweg Anliegerstraße 101,1 404 6
70093 Am Dorfplatz Ackerweg Schnitterweg Anliegerstraße 28,74 114 6
70093 Am Dorfplatz Sonnenwendstraße Schnitterweg Anliegerstraße 100,26 200 5
70188 Am Oespeler Dorney Ernteweg Tospelliweg Anliegerstraße 32,38 161 5
70188 Am Oespeler Dorney Tospelliweg Schnitterweg Anliegerstraße 258,02 1290 5
70188 Am Oespeler Dorney Schnitterweg Tospelliweg Anliegerstraße 25,93 129 5
70188 Am Oespeler Dorney Sämannweg Hedwigstraße Anliegerstraße 436,63 3056 5
70188 Am Oespeler Dorney Sämannweg Ende Straße private Außerortsstraße 92,73 649 5
70228 Am Schultenhof   Overhoffstraße Anliegerstraße 108,35 541 6
70228 Am Schultenhof Overhoffstraße Wandweg Anliegerstraße 128,22 591 6
70404 Auf der Linnert Ewald-Görshop-Straße Ewald-Görshop-Straße Sammelstraße 69,35 485 6
70404 Auf der Linnert Ewald-Görshop-Straße   Sammelstraße 68,12 476 6
70616 Borussiastraße Anfang Straße   Hauptverkehrsstraße 49,37 592 5
70616 Borussiastraße Wandweg Kämpchenstraße Hauptverkehrsstraße 510,2 3061 5
70616 Borussiastraße Brennaborstraße Kleyer Weg Hauptverkehrsstraße 417,4 5008 5
76059 Brennaborstraße Borussiastraße Wulfshofstraße Verkehrsstraße 302,3 5139 5
76059 Brennaborstraße Wulfshofstraße Overhoffstraße Verkehrsstraße 375,88 6389 5
70664 Brinksitzerweg Malterweg Kötterweg Anliegerstraße 78,33 391 5
70980 Ernteweg Am Oespeler Dorney Sonnenwendstraße Anliegerstraße 240,71 481 6
76115 Ewald-Görshop-Straße Am Schultenhof Oespeler Dorfstraße Anliegerstraße 109,85 549 5
76115 Ewald-Görshop-Straße Oespeler Dorfstraße Julius-Vogel-Straße Anliegerstraße 68,52 342 5
76115 Ewald-Görshop-Straße Auf der Linnert   Hauptverkehrsstraße 56 392 5
76115 Ewald-Görshop-Straße     Hauptverkehrsstraße 18,67 130 5
76115 Ewald-Görshop-Straße Heinrich-Munsbeck-Str. Steinsweg Hauptverkehrsstraße 184,49 737 5
76115 Ewald-Görshop-Straße Steinsweg Brinksitzerweg Hauptverkehrsstraße 43,35 303 5
76115 Ewald-Görshop-Straße Brinksitzerweg In der Oeverscheidt Hauptverkehrsstraße 84,64 592 5
76115 Ewald-Görshop-Straße In der Oeverscheidt Passmannweg Hauptverkehrsstraße 81,44 651 5
76115 Ewald-Görshop-Straße Passmannweg   Hauptverkehrsstraße 69,21 553 5
71358 Hedwigstraße Steinsweg   Anliegerstraße 39,17 156 5
71358 Hedwigstraße   Pfarrer-Barheine-Weg Anliegerstraße 11,32 79 5
71358 Hedwigstraße Pfarrer-Barheine-Weg Pfarrer-Barheine-Weg Anliegerstraße 81,12 405 5
71358 Hedwigstraße Pfarrer-Barheine-Weg Pfarrer-Barheine-Weg Anliegerstraße 115,56 577 5
71358 Hedwigstraße Pfarrer-Barheine-Weg Markenwaldweg Anliegerstraße 14,3 71 5
71358 Hedwigstraße Markenwaldweg Ackerweg Anliegerstraße 131,13 655 5
71637 In der Oeverscheidt Im Weißen Feld Ende der Straße Anliegerstraße 22,51 90 6
71637 In der Oeverscheidt   Keldermannweg Anliegerstraße 234,89 704 6
76988 Julius-Vogel-Straße   Im Weißen Feld Anliegerstraße 274,58 1647 5
72090 Magdalenenstraße Im Weißen Feld Ende Straße Anliegerstraße 86,73 346 5
72103 Malterweg Brinksitzerweg Kötterweg Anliegerstraße 113,36 453 5
72103 Malterweg Kötterweg Ende der Straße Anliegerstraße 51,29 205 5
72117 Markenwaldweg Grummetweg Tennenweg Anliegerstraße 92,48 369 5
72117 Markenwaldweg Tennenweg Grummetweg Anliegerstraße 205,52 1027 5
72328 Oespeler Dorfstraße Ewald-Görshop-Straße Pestalozzistraße Anliegerstraße 248,71 1243 5
72386 Overhoffstraße Pestalozzistraße Helenenstraße Verkehrsstraße 52,49 314 5
72386 Overhoffstraße Helenenstraße   Verkehrsstraße 18,3 109 5
72386 Overhoffstraße   Borussiastraße Verkehrsstraße 123,72 742 5
72416 Pestalozzistraße Anfang Straße Oespeler Dorfstraße Anliegerstraße 78,12 312 5
72416 Pestalozzistraße Oespeler Dorfstraße Ruthstraße Anliegerstraße 51,43 308 6
72416 Pestalozzistraße Ruthstraße Overhoffstraße Anliegerstraße 142,97 714 6
72746 Schnitterweg Ernteweg Am Oespeler Dorney Anliegerstraße 50,24 200 5
72880 Sonnenwendstraße Steinsweg Am Dorfplatz Anliegerstraße 229,99 919 5
72880 Sonnenwendstraße Am Dorfplatz Am Dorfplatz Anliegerstraße 30,24 120 6
72880 Sonnenwendstraße Am Dorfplatz Heuerlingsweg Anliegerstraße 146,28 585 5
72942 Steinsweg In der Oeverscheidt   Hauptverkehrsstraße 319,67 2237 5
76468 Tospelliweg     Anliegerstraße 281,35 1125 5
76468 Tospelliweg   Am Oespeler Dorney Anliegerstraße 51,92 259 5
73213 Wandweg Borussiastraße Helenenstraße Anliegerstraße 11,59 81 6
76505 Wendenweg   Ende Straße Anliegerstraße 110,84 775 5
76505 Wendenweg   Ende Straße Anliegerstraße 172,18 1205 5

Bei allen Forderungen nach besseren Straßen sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass eine Straßenerneuerung nicht unerhebliche Kosten für die Anlieger nach sich ziehen kann!      

Ein Fall aus Oespel:

Die untere Ewald-Görshop-Straße wurde im Zuge verschiedener Baumaßnahmen immer wieder aufgerissen und ausgeflickt. Ein Bauarbeiter sprach mit einem Anlieger und berichtete, dass die Straße doch demnächst neu instand gesetzt würde. Mit Baumscheiben, Parkbuchten und allem was dazugehört. Der Anlieger sah die hohen Kosten auf sich und seine Nachbarn zukommen und pochte auf eine Anliegerversammlung mit der Stadt Dortmund. Nach ausführlicher Diskussion und nachdem keiner Bereit war, die anfallenden Kosten anteilmäßig zu tragen, einigte man sich darauf, alles so zu lassen wie es ist. Der Flickenteppich der unteren Ewald-Görshop-Straße ist sicherlich nicht schön anzusehen, aber darüber können die Anlieger hinwegsehen, wenn sie daran denken wie viel Unkosten ihnen erspart geblieben sind.

Auch jedes neue Baugebiet verursacht Straßenbaukosten bei den Altanliegern, möglicherweise auch Kosten für Straßen, die sie gar nicht benutzen, wenn es sich z.B. um ein Eckgrundstück handelt.

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Umwidmung Ewald-Görshop-Straße, Steinsweg, Brennaborstraße, Hauert und Julius-Vogel-Straße

14.02.2014 - Umwidmung Ewald-Görshop-Straße und Steinsweg noch nicht entschieden

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hatte in der Dezember-Sitzung auf Antrag der SPD einstimmig beschlossen, die Vorlage "Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde" (Drucksache Nr.: 10071-13) in die nächste Sitzung zu verschieben.

Die Straßen, die in den Besitz der Stadt Dortmund übergehen sollen - hier Ewald-Görshop-Straße u. Steinsweg - befinden sich augenscheinlich in einem schlechteren Zustand als die Straßen, die das Land übernehmen soll. Die Bezirksvertretung hatte deshalb die Verwaltung um Überprüfung gebeten.
Kreuzung Ewald-Görshop-Straße/Steinsweg

In der Januar-Sitzung stand die Vorlage nochmals auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung.

Stadtrat Lürwer hatte mit seinem Schreiben vom 20.12.13 Stellung genommen:
Nach der Beauftragung durch den Rat würde zuerst eine Übernahmevereinbarung getroffen.
Angestrebt wird eine Lösung ohne finanzielle Ausgleichszahlung.

Er sieht in die Umstufung der Landesstraßen sogar als einen Erfolg. Die Straßen müssten vor Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden.

Der Hauert zwischen S-Bahnlinie und Universitätsstraße und die Universitätsstraße zwischen "Hauert" und Steinsweg befinden sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand. Für den "Hauert" waren
800 000 € für die Sanierung angedacht.


Die Brennaborstraße sei dagegen in einem einwandfreien Zustand.
Die Ewald-Görshop-Straße zwischen Universitätsstraße und "Am Oespeler Dorney" und der Sebrathweg zwischen "Im weißen Feld" und Brennaborstraße weisen nur wenige Fahrspurrillen und Risse auf.

Insgesamt gehen 199 960 qm an städtischer Verkehrsfläche - auch Straßenabschnitte nördlich der A40 sind von der Umstufung betroffen - an das Land über, die Stadt erhält dafür 11 088 qm. Diese Flächen liegen alle südl. der A40, wohingegen es südl. 59 011 qm an Abgängen gibt. Insgesamt

                                                                                                                Brennaborstraße

seien für die komplette Umstufung einen Entlastung bei der jährlichen Straßenunterhaltung zu erwarten.

"Für die Ortsdurchfahrten von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollen, wie bsw. der Steinsweg, findet kein Eigentumswechsel statt, da für diese Straßen die Stadt Dortmund bereits Straßenbaulastträger ist." so Lürwer.
                                                                                                               
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW habe im Vorfeld signalisiert, dass sie dem vorgeschriebenen Wechsel zustimmen werden, trotz dass die Flächen, die von ihnen übernommen werden, größer seien.

Stadtrat Lürwer bat um Zustimmung der Vorlage, um das Verwaltungsverfahren einleiten zu können.

Das Schreiben räumte keinesfalls die Befürchtung aus, dass die Anlieger von Steinsweg und Ewald-Görshop-Straße nicht für die Sanierung der Straßen aufkommen müssen.

Auch wird sich noch herausstellen, ob die geschätzten 800 000.00 € für die Instandsetzung des "Hauerts" der Stadt von Straßen NRW bei den allgemeinen Sparmaßnahmen erlassen werden.

Hier ist im Übrigen schon ein Widerspruch in der Verwaltungsvorlage auf S.2 zu S.3. Kosten für den Hauert müssen nicht aufgebracht werden, aber die Straßen müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Außerdem ist der Eigentümer der ortsdurchführenden Landesstraßen das Land und nicht die Stadt. Nur die Straßenbaulast geht bei Gemeinden über 80 000 Einwohner an die Gemeinde über. (§ 44 (1) Straßen- und Wegegesetz NRW)

Nach telefonischer Rücksprache mit Straßen NRW in Bochum - Frau Anstütz - trifft die Aussage des Pressesprechers von Straßen NRW Herrn Hausendorf, dass die Straßen, die abgestuft werden, in einem guten Zustand sein müssen, nur auf die freien Strecken der Landesstraßen zu.

Der Vorteil der Umklassifizierung der Straßen besteht nur darin, dass sich die Flächen verringern, für die die Stadt die Unterhaltung trägt.

Bei den ortsdurchführenden Strecken der L-Straßen ist die Baulast bei der Stadt Dortmund. Folglich muss die Stadt Dortmund auch ihre Straßen in Ordnung halten oder auch eben nicht.

Die Bezirksvertretung beschloss in der Januar-Sitzung, dass Stadtrat Lürwer in der Sitzung am 18.02. zu dem Thema Rede und Antwort stehen soll, da auch sie befürchtet, dass die Anlieger die Straßenbaukosten tragen müssen.

Stadtrat Lürwer wird deutlicher

Kurz vor der Sitzung erreichte ein Schreiben vom 07.02.14 von Stadtrat Lürwer die Bezirksvertretung.

Laut Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW, haben die Beitragspflichtigen grundsätzlich bei allen Hauptverkehrsstraßen 25 % des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, für den Radweg und für die Beleuchtung zu tragen. Für den Parkstreifen, für den Gehweg und für die Grünanlagen sind 70 % des Aufwandes zu übernehmen.

In diesem Fall trifft eine Ausnahme zu, die ebenfalls im KAG geregelt ist: Wenn die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) breiter als die anschließende freie Strecke ist, ist nur die "Mehrbreite" der Fahrbahn plus Seitenbereich beitragsfähig und die Anlieger können hierfür herangezogen werden.

Ist die Straße zum Zeitpunkt der Instandsetzung schon zur Gemeindestraße herabgestuft, wird sie wie jede andere Straße z.B. Hauptstraße oder Anliegerstraße der Gemeinde behandelt. Die Beitragspflichtigen haben sich an der kompletten Fahrbahnbreite plus Seitenbereich zu beteiligen.

Nach der Umstufung sind die Ewald-Görshop-Straße und der Steinsweg Hauptverkehrsstraßen und die Beteiligung der Anlieger würde nach der KAG-Satzung 25 %/70 % betragen.

Momentan käme in Oespel bei den Hauptverkehrsstraßen nur die Erneuerung der Ewald-Görshop-Straße von "In der Oeverscheidt" bis zu südl. Ortsausgang in Betracht.

Der Ausbau der Ewald-Görshop-Straße ist im Zuge des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg vorgesehen, wird aber erst nach der Fertigstellung des Baugebietes erfolgen. Ein beidseitige 2,50 m breiter Bürgersteig, das Anbringen von Parkbuchten auf der östl. Seite und eine 7 m breite Fahrbahn sind vorgesehen.

Die Ewald-Görshop-Straße südlich des Steinswegs wurde bisher nicht erschließungsbeitragsrechtlich abgerechnet. Ob Gemeindestraße oder Landstraße, bei der erstmaligen Herstellung müssen Erschließungsbeiträge von 90 % der Kosten lt. Baugesetzbuch erhoben werden.
Die Ermittlung des Aufwandes erfolgt wie bei den KAG-Beiträgen.

Somit kommen auf die Anlieger, auch auf die, die nur mit ihrem Garten an die Ewald-Görshop-Straße grenzen, erhebliche Straßenbaukosten zu. Genau wie wir und die SPD es befürchtet haben.

 

06.03.2014 - Umwidmung von Ewald-Görshop-Straße und Steinsweg von Landesstraße zu Gemeindestraße hat die erste Hürde genommen

War etwas anderes zu erwarten?

In der Februar-Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund war die Vorlage "Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde" erneut auf der Tagesordnung, nachdem Stadtrat Lürwer hierzu noch einmal Stellung genommen hatte.

Wie nicht anders zu erwarten, gab die Bezirksvertretung mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU und Enthaltung der Grünen - die Empfehlung zur Umstufung.

Es ist Wahlkampf! Die SPD h
at wieder einmal nur Bürgernähe vorgetäuscht.



Somit kommen gerade auf die Anlieger der Ewald-Görshop-Straße südlich des Steinswegs erhebliche Straßenbaukosten zu, da die Straße bisher nicht erschließungsbeitragsrechtlich abgerechnet wurde.
Das heißt, die Anlieger tragen 90% der Kosten für Fahrbahn,
Radweg, Beleuchtung, Parkstreifen, Gehweg und die Grünanlagen, wenn die Straße im Zuge des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg ausgebaut wird.


Ewald-Görshop-Str.


Das trifft nicht nur die, die direkt an die Ewald-Görshop-Straße grenzen, sondern auch die, die nur mit ihrem Garten angrenzen.

Allerdings ist der Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg Grundlage für die Erschließungskosten so Frau Kappler (Tiefbauamt).

Kein Bebauungsplan, keine Erschließungskosten!


Wäre die Ewald-Görshop-Straße allerdings weiterhin Landstraße, müssen die Anwohner nicht für die normale Fahrbahnbreite aufkommen, nur für Parkstreifen, Gehweg und Grünanlagen mit 90%.

Man kann sich nur wundern, wie wenige Anlieger sich dafür interessieren, was unmittelbar vor ihrer Haustür passiert.

Die Kosten betragen nicht nur ein paar Euro, sondern tausende!

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bereits in der Dezember-Sitzung am 04.12.13 das Thema "Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde" unter Tagesordnungspunkt 4.8 behandelt und abgeschlossen, bevor die Bezirksvertretung Lütgendortmund eine Empfehlung ausgesprochen hatte:


"RM Neumann-Lieven möchte zu den zurückgestuften Straßen wissen, wie zum einen die Angelegenheit verhandelt werde, um das Beste für den Bürger herauszubekommen und zum anderen, wer die Kosten hierfür zu tragen habe.

RM Kowalewski weist darauf hin, dass ihn eine Eingabe der Bürgerinitiative „Oespeler Lebensraum „ erreicht habe und bittet die Verwaltung darum, zu der hierin aufgeworfenen Problematik (Kreuzung Brennaboerstr./B1) entsprechend Stellung zu nehmen.

RM Brunsing macht darauf aufmerksam , dass seine Fraktion diese Eingabe auch erhalten, man sich aber hierzu darauf geeinigt habe, die hierin aufgeworfenen Problematik heute nicht im Zusammenhang mit der Vorlage zu thematisieren, sondern man noch mal gesondert darauf eingehen werde.

Man einigt sich im Gremium darauf, diese Problematik heute nicht im Zusammenhang mit der Vorlage zu thematisieren.

Zu der o.a. Frage von RM Neumann-Lieven teilt Herr Wilde mit, dass die Verwaltung im weiteren Verlauf des Verfahrens im Ausschuss über das Ergebnis der Verhandlungen berichten werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das zur Neuordnung des klassifizierten Straßennetzes in Oespel, Dorstfeld und Huckarde erforderliche Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des ausgearbeiteten Klassifizierungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde durchzuführen." (Protokoll der Sitzung des AUSWI vom 04.12.13)

Der Rat verschob den Tagesordnungspunkt 3.8 "Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde" in seiner Sitzung am 12.12.13 in die nächste Sitzung.

In der Sitzung des Rates am 13.02.14 wurde der Tagesordnungspunkt nochmals in die nächste Sitzung verschoben.

In der Sitzung am 10.04.14 fasste der Rat dann unter Tagesordnungspunkt 3.7 folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das zur Neuordnung des klassifizierten Straßennetzes in Oespel, Dorstfeld und Huckarde erforderliche Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des ausgearbeiteten Klassifizierungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde durchzuführen." (Protokoll der Sitzung des Rates vom 10.04.14)

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