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Lü 123 Ortskern Oespel - rechtskräftig seit dem 01.10.04 - Baugebiet Borussiastr./Wandweg

 

Das Baugebiet Borussiastr./Wandweg wird im Westen und Norden durch den Tennisplatz, den Indupark und einen Gewerbebetrieb begrenzt. Im Osten schließt sich die Wohnbebauung des Ortskerns an und im Süden grenzt das Plangebiet an die Borussiastraße.

 

 

Auch dieses Baugebiet gehört zum Sondervermögen der Stadt Dortmund. Die Fläche wurde 2003 aus dem städtischen Grundvermögen auf das Sondervermögen übertragen.

Wie man der Presse entnehmen konnte, muss die Stadt Dortmund die Flächen des Sondervermögens vermarkten, um den Haushalt auszugleichen. 

Die Realität sieht aber momentan anders aus:

Das Defizit des Sondervermögens beträgt für das Jahr 2007 2.030.893,16 € und erhöht somit den Verlustvortrag aus 2006 in Höhe von 9.849.079,00 € auf 11.879.972,16 €.

Der Verlustvortrag soll durch Grundstücksverkäufe in den Folgejahren ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden. (Ausführliche Erläuterungen zum Sondervermögen auf der Seite Lü 148 n - Steinsweg)

Somit erhöht sich der Druck immer mehr, die Flächen des Sondervermögens um jeden Preis vermarkten zu müssen.

Im Baugebiet Wandweg sind ca. 30 Wohneinheiten westlich und 10 Wohneinheiten östlich des Wandweges geplant.

Durch die Bebauung geht eine der letzten Freiflächen am westl. Ortsrand verloren. Diese Fläche trennte bisher den Indupark vom Oespeler Ortskern.

  

 

Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen
Bildergalerie    Bergbau - Hohlräume, Verfüllung
Verkehr - Lärm, Schadstoffe Bodendenkmale   
Umgebungslärmkarten Straßenverkehr 24h u. nachts - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

                    Niederschlagswasser

Erschließung Wandweg
          Umgebungslärmkarte Schiene 24h u. nachts - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Mobilfunkstandorte in der Umgebung
Gutachten
weitere Baumaßnahmen in der Umgebung Verwaltungsvorlage u. Begründung zum B-Plan
Methan       Verlosung Baugebiet Wandweg

 

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Verkehr - Lärm, Schadstoffe

Schon heute sind die Bewohner im Bereich Wandweg/Am Schultenhof/Overhoffstr. erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Starke Lärmbelastungen entstehen durch die B1, A 45 und die Borussiastr. Die Züge der DB Strecke Dortmund/Düsseldorf sind bei bestimmten Windbedingungen, trotz nahe gelegener Autobahnen, zu hören. Die S-Bahn S1 erzeugt lt. Messung der Anwohner Am Schultenhof, obwohl sie ca. 400 m entfernt ist, nachts einen Lärmpegel von 62 bis 68dB(A). Ebenfalls beklagen die Anwohner die Lärmbelastungen durch den westl.Gewerbebetrieb.

Die Karte  „Verkehrslärm Straße nachts“ des Umweltplanes der Stadt Dortmund gibt für den Bereich Wandweg einen Wert von 45-55 dB und die Karte „Verkehrslärm tags“ 50-60 dB an. Die Karten sind aus dem Jahr 2000, die Berechnungen erfolgten ebenfalls auf Grund der Verkehrszahlen 2000.

Die Richtwerte nach DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete betragen für tags 55 dB und für nachts 45dB.

Die Lärmwerte werden tags lt. Begründung des B-Plans weitestgehend eingehalten, lediglich an den drei südlichsten Baukörpern werden sie geringfügig überschritten. Nachts werden die Orientierungswerte im gesamten Bereich überschritten. Da die Verursacher verschiednen Ursprungs sind, ist kein aktiver Lärmschutz möglich. Der B-Plan schreibt passiven Lärmschutz vor, d.h. es sind Schallschutzfenster, Außentüren, Dächer, Wände usw. entsprechend der VDI-Richtlinie 2719 zu verwenden, sofern die Orientierungswerte nicht durch Grundrissanordnung und Baukörpergestaltung eingehalten werden können.

Bei den Lärmberechnungen wurden nicht der Neubau des Hellweg-Baumarktes und die Parkplatzerweiterung von Ikea mit 300 Parkplätzen berücksichtigt. Ausgegangen wurde von 38 Wohneinheiten und nicht von max. 76 Wohneinheiten und den davon ausgehenden Verkehr.

Das Gebiet Wandweg ist dem Freilandklima zugeordnet, mit Überlagerung von Gewerbeklima.

Der Umweltplan sagt zum Gewerbeklima aus, dass sich in diesen Gebieten mit hoher Versieglung im Sommer die Flächen stark aufheizen. Schadstoffemissionen treten in diesen Gebieten verstärkt auf. Da diese Gebiete über einen geringen Grünanteil verfügen, kann auch nur wenig Feuchtigkeit an die Atmosphäre abgegeben werden. Von der Lage innerhalb des Siedlungsbereiches, sowie das Niveau der umliegenden bebauten Bereiche hängt das thermische Niveau ab. Das Windfeld ist stark verändert.

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag – Stadt Dortmund Februar 2003 sagt auf S. 7 aus:

"Durch die zusätzlichen Wohnbau- und Verkehrsflächen ist eine Verschlechterung der bioklimatischen Gegebenheiten im Plangebiet zu erwarten. Gründe hierfür sind das Überbauen von Freiflächen, eine höhere Versieglung und damit einhergehende Tendenzen zunehmender Überhitzung. Durch die Verringerung der Freiflächen wird das Frischluftproduktionsgebiet (Freilandklima) reduziert."

Die Freifläche Wandweg hatte bisher eine klimatische Ausgleichsfunktion. Sie ist eine Restfreifläche mit Kaltluftentstehungs- und Frischluftregenerationspotenzial. Durch ein Zusammenwachsen des Ortsteils Oespel mit dem Indupark werden das ungünstige Klima und die Luftbelastungen des Induparks auf Oespel übergehen.

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Umgebungslärmkarten Straßenverkehr 24h und nachts 2013

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Straßenverkehr 24h

 

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW )

 

Straßenverkehr nachts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW )

 

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Umgebungslärmkarten Schienenverkehr 24h und nachts 2014

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Schienenverkehr 24h

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW )

 

Schienenverkehr nachts

 

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW )

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Weitere Baumaßnahmen in der Umgebung

Südlich der Borussiastr. wurde im Mai 2009 der Hellweg-Baumarkt mit 330 Parkplätzen eröffnet. Im März 2011 wurde mit dem Bau des Hellweg-Bürogebäudes mit weiteren 120 Parkplätzen begonnen.

Weiterhin wurde Ikea erweitert und hat zusätzlich 300 Parkplätze geschaffen.

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Methan

Das Baugebiet liegt in der Methangasstufe 3, Methangasaustritte sehr wahrscheinlich. Die Gebäude müssen mit einer Gasflächendrainage oder einem vergleichbaren Sicherungssystem versehen werden.

Da wir nicht davon überzeugt sind, dass die Methangasvorkommen in Oespel ungefährlich sind, hatten einige angrenzende Eigentümer der Baugebiete Lü 123 und Lü 148 - Steinsweg eine Methangasmessung in ihren Kellerräumen beim Fresenius Institut in Auftrag gegeben. Somit haben sie, falls nach einer Bebauung in ihren Häusern Methangas auftreten sollte, der Beweissicherungspflicht genüge getan.

Im Falle des Auftretens von Methangas oder Schäden am Eigentum und Personen werden sie die Stadt Dortmund dafür regresspflichtig machen.

Im gesamten Plangebiet des Lü 123, also auch in der Stufe 2,  ist die Einrichtung von Grundwasserbrunnen, Wärmepumpenanlagen etc., wegen der möglichen Schaffung von Gaswegsamkeiten, grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen müssen mit dem Umweltamt bzw. den Bergbehörden abgestimmt werde

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Bergbau - Hohlräume, Verfüllung

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen und Bezirksregierung Arnsberg

 Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Verbreitung geologisch oder bergbaulich bedingter Untergrundgefährdungen, die bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen sind.

Die Bergwerksfelder, die in diesem Bereich liegen, befinden sich im Eigentum der Harpener AG und der VEBA AG.

Im Plangebiet des B-Plans Lü 123 - Ortskern Oespel befinden sich im nordwestlichen Bereich die Flöze Sonnenschein, Dickebank, Luise-Karoline, Helene und Präsident. Sie befinden sich unter einer relativ gering mächtigen Mergelüberdeckung an der Karbonoberfläche. Der tagesnahe Bergbau hat sich der Oberfläche auf ca. 26 m genähert.

Eine Tagesöffnung befindet sich nördlich der Borussiastr. neben der Tennisanlage. Hierfür wurde der Schutzbereich unter Berücksichtigung einer möglichen Lageungenauigkeit berechnet und im B-Plan gekennzeichnet. Der Schutzbereiche ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Um die Füllsäule beobachten zu können und für eventuelle Nachfüllungen, ist die Tagesöffnungen zugänglich zu lassen.

Weiterhin können die Bergwerksnachfolger keine Aussage über die Standfestigkeit der Tagesoberfläche treffen. Es lässt sich nicht ausschließen, dass im Laufe der Zeit die Füllsäule ab- oder nachsackt oder die Tagesöffnung einstürzt. Mit Methangasaustritten muss im Bereich der verfüllten Schächte erfahrungsgemäß grundsätzlich gerechnet werden.

Der oberflächennahe Bergbau kann zu Absenkungen und / oder zu Einbrüchen führen. Die Bereiche wurden im B-Plan gemäß § 9 Abs. 5 BauGB gekennzeichnet.

Es wird empfohlen vor Baubeginn beim Landesoberbergamt NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Einsicht in die Grubenbilder zu beantragen. Mit dem Bergwerkseigentümer sind eventuell notwendig werdende Sicherungsmaßnahmen abzustimmen.

 

23.04.2009 - Verfüllarbeiten am Wandweg

Bereits am 09.04.2009 wurden wir auf den Betonsilo am Wandweg aufmerksam. Da auf der zukünftigen Baufläche schon Bohrungen nach bergbaulichen Hohlräumen stattgefunden hatten, nahmen wir an, dass die Verfüllarbeiten beginnen würden.

Da die SPD und Grünen die Bebauung Wandweg stoppen wollen, haben wir uns vor Ort vergewissert, welche Arbeiten dort ausgeführt werden.

Die Verfüllarbeiten betreffen nicht die Baufläche, sondern den Altbestand am Wandweg. Die Grundstücke wurden um die Häuser

angebohrt und werden jetzt verfüllt.                                                                         

Es ist anzunehmen, dass im Zuge der Bohrungen auf der zukünftigen Baufläche der Stollenverlauf verlängert wurde und somit auch die Probebohrungen auf den Grundstücken durchgeführt wurden.

Erschreckend ist aber die Tatsache, dass vor Baubeginn der Häuser wahrscheinlich niemand nach bergbaulichen Hohlräumen geforscht hat.

Die Arbeiten wurden in der 20. Woche beendet.

 

 

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Bodendenkmale

In dem Gebiet westl. des Wandweges ist verstärkt mit dem Auftreten von Bodendenkmalen zu rechnen. Diese Fläche wurde im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet.

Zu Bodendenkmalen gehören Funde von Gegenständen oder Teile von Gegenständen, Reste baulicher Anlagen, Knochen oder Knochensplitter, Hohlräume, Veränderungen und Verfärbungen der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Abdrücke tierischen oder pflanzlichen Lebens.

 

Werden Bodendenkmale bei Bauarbeiten entdeckt, kann deren Ausgrabung zu Verzögerungen einer laufenden Baumaßnahme führen. Diese Unterbrechungen sind vom Bauherren hinzunehmen.

Verzögerungen können vermieden werden, indem lange genug vor Baubeginn der Oberboden einschließlich neuzeitlicher Auffüllungen abgetragen wird. Somit können frühzeitig in den fundführenden Schichten archäologische Sondierungen, ggf. Ausgrabungen und Dokumentationen vorgenommen werden. Im Baugenehmigungsverfahren oder auf Anfrage wird durch die Untere Denkmalbehörde der dafür notwendige Zeitraum vorgegeben. Der Zeitpunkt den Bodenabtrages muss vom Bauherren der Denkmalbehörde rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sie den Vorgang des Abtragens fachlich begleiten kann.

Da der Bodenabtrag unter Einsatz von schwerem Gerät erfolgt, muss er so vorgenommen werden, dass das Gerät sich vor dem Abtrag her bewegt, damit die fundführende Schicht nicht mehr berührt wird.

Laut Rechtssprechung gehen die Kosten, die durch den Mehraufwand an Planung, Bauzeit und technischem Einsatz sowie ggf. nachfolgende Ausgrabungen entstehen, zu Lasten des Bauherren bzw. Bauträgers.

Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplan enthält auch noch weitere Hinweise zu der Meldepflicht von Bodenfunden.

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Niederschlagswasser

§ 51 a Landeswassergesetz : "1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen."

Koster&Kremke erstellte 1998 ein geohydrologisches Gutachten für das Gebiet westl. und östl des Wandweges. Das Gutachten sagt aus, dass eine Versickerung in diesem Bereich möglich ist.

Das anfallende Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen soll auf dem eigenen Grundstück mit geeigneten Maßnahmen zur Versickerung gebracht werden.

Das Niederschlagswasser der öffentlichen Straßen wird oberflächlich zu den Versickerungsflächen nordwestlich des Baugebietes geleitet und dort zur Versickerung gebracht.

Es bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde der Stadt Dortmund.

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22.08.2011 - Erschließung Wandweg

 

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss in ihrer Sitzung am 19.07.11 mit der Verwaltungsvorlage 02994-10 einstimmig mit Enthaltung der Stimmen der Grünen die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Wandweg im Rahmen des Bebauungsplanes Lü 123 - Ortskern Oespel.

 

 

Die Grünen haben sich der Stimme enthalten, weil sie wegen der Rechtskraft des Bebauungsplanes den Bebauungsplan nicht mehr stoppen können. Die Freiflächen in Oespel unterliegen einem Schwundprozess.

Im Jahr 2009 sollte das Projekt von den Grünen und der SPD noch gestoppt werden, wurde aber von der Verwaltung wegen hoher Investitionskosten durch Grundstücksumlagen und Zukäufe abgelehnt.

 

 

Kosten:

Die Kosten der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnische Erschließung betragen insgesamt 1 155 000, 00 €. Die Kosten für den Kanalbau betragen 545 000,00 €, für die Erschließung und 610 000,00 €.

 

280 000,00 € für die Planstraßen B und C, Fuß- und Radweg und teilweise für  Stellplätze werden aus dem Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" finanziert, ebenso die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlung im Jahr 2011 in Höhe von 545 000,00 € .

 

Der erstmalige Ausbau des Wandweges und der östl. des Wandweges gelegenen Planstraße A in Höhe von 330 000,00 € erfolgt aus dem Haushalt des Tiefbauamtes. Die Kosten werden auf die Jahre 2016 und 2020 verteilt. Laut den Bestimmungen des Baugesetzbuches werden 90 % der Kosten refinanziert.

 

Die straßenbauliche Erschließung der Planstraßen B und C wird zu 100%  vom Sondervermögen finanziert und anschließend durch den Grundstücksverkauf refinanziert. Die Kosten werden auf die Jahre 2011, 2012 und 2015 verteilt. Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen. Die Kosten für den Kanalbau im Erschließungsgebiet werden auf die Jahre 2011 und 2012 verteilt. Die Kosten für die Planstraße A und den Wandweg werden im  Jahr 2015 ausgezahlt. Die Rückzahlung der der Kanalbaukosten erfolgt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 vom Tiefbauamt. Sollten vorzeitig entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, kann die Rückzahlung auch eher erfolgen.

Die Planstraßen B und C gehen ohne Zahlung in das Eigentum der Stadt Dortmund über.

 

Erschließung:

Das Baugebiet wird vom östl. gelegenen Wandweg aus erschlossen. Die 225 m lange und 5,50 m breite Straße wird als gepflasterte Mischverkehrsfläche mit Mittelrinne gebaut. Hier werden ca. 10 Doppelhäuser und 14 Einfamilienhäuser entstehen.

Die Stellplätze werden, nachdem die Hochbauarbeiten abgeschlossen sind, im Straßenbereich angeordnet. Der Wandweg wird von der Straße Am Schultenhof bis zur Borussiastraße auf 350 m neu ausgebaut.

 

 

 

 

Auch die östl. des Wandweges gelegene Planstraße A wird auf 76 m Länge ausgebaut. Hier werden ca. 10 Wohneinheiten entstehen.

 

 

 

 

Der asphaltierte Wandweg und die Planstraße A erhalten eine Mittelrinne.

 

Entlang des Regenrückhaltebeckens verläuft ein 3 m breiter und 140 m langer Fuß- und Radweg bis zur Borussiastraße. Unterhalb des Weges wird die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes verlaufen.

 

Straßenentwässerung:

Die Planstraßen B und C werden direkt über die Mittelrinne in das Regenrückhaltebecken entwässert. Die Mittelrinne des Wandweges wird im nördl. Baugebiet in einen Entwässerungsgraben eingeleitet, der ebenfalls in das Rückhaltebecken mündet.

 

Schmutzwasser:

Das Schmutzwasser wird über einen Kanal, der dem Fuß- und Radweg angepasst ist, in den Kanal der Borussiastraße in Höhe des Hauses Nr. 81 eingeleitet.

 

Niederschlagswasser:

Entsprechend dem Landeswassergesetz NRW wurde ein hydrologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit erstellt. Es wurde festgestellt, dass der Boden nur eine geringe Durchlässigkeit hat und deshalb nur eine Teilversickerung des Niederschlagswassers erlaubt.

Um die entwässerungstechnische Erschließung zu realisieren, werden ca. 480 m Rohrleitungen DN 200 - DN 250 in öffentlichen Straßen- und Wegeflächen verlegt. Zusätzlich wird im nordwestl. Baugebiet ein Regenrückhaltebecken in Grüße von ca. 550 m³ Volumen angelegt. Für besondere Regenereignisse wird eine Verbindungsleitung zum Schmutzwasserkanal gebaut.

Die Entwässerung des Niederschlagswassers wurde so geplant, dass die öffentlichen Wegeflächen und die Entwässerung der privaten Dächer über die Mittelrinne in den Straßen in das Regenrückhaltebecken entwässern.

 

Die Bautätigkeiten in dem neuen Wohnbaugebiet finden größtenteils außerhalb der öffentlichen Straßenflächen statt. Der Wandweg wird aus technischen Gründen in der ersten Baustufe des Wohnbaugebietes ausgebaut.

Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2011 vorgesehen. Die Straßenbauarbeiten werden in Abstimmung mit den Kanalbauarbeiten durchgeführt.

 

Die nördlich liegenden Erschließungsstiche werden vom Sondervermögen bezahlt und anschließend an die Grundstückseigentümer verkauft. Somit geht auch die Unterhaltung an die Grundstückseigentümer über. Über Ablöseverträge des Sondervermögens werden die Erschließungskosten finanziert. Der Grundstücksverkauf erfolgt über das Sondervermögen.

 

Na wenn das mal gut geht!

 

Entwässerung über eine Mittelrinne.

 

Die maximale Ableitungslänge beträgt je nach Längsgefälle und angeschlossener befestigter Fläche max. 250 m.

Die Mittelrinnen haben das Betriebsproblem, dass bei Ablagerungen von Laub, Müll und Sedimenten sowie bei Schnellfall und Eisbildung, die Ableitungskapazität verringert wird. Dies Führt zu einem Rückstau oder wild abfließendes Wasser. Ebenso kommt es bei Eisbildung zu einer Rutschgefahr.

Es ist zu beachten, dass ein ausreichendes Längsgefälle vorhanden ist. Biegungen der Rinnen sollen minimiert und mit einem großen Radius versehen werden.

Im Rahmend der Straßenreinigung muss die Rinne von Laub und Sedimenten befreit werden. Bei lang anhaltendem Frost muss die Rinne auf abflussstörende Eisbildung kontrolliert werden und gegebenenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

(Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV)

 

Die max. Ableitungslänge beträgt 250 m je nach Gefälle und angeschlossener Fläche. Die Erschließungsstraßen B und C betragen 225 m, dazu kommen noch die Dachflächen. Der Wandweg wird in der Länge von 350 m ausgebaut, daran angeschlossen ist die Planstraße A östl. des Wandweges mit 76 m. Hier ist die max. Ableitungslänge schon weit überschritten.

 

Bei einem Starkregenereignis dürfte es insgesamt schon Probleme geben. Das Wasser der Straßen wird auf die Grundstücke unkontrolliert abfließen. Was ist, wenn das Regenversickerungsbecken das angestaute Wasser nicht mehr ausreichend in den Kanal der Borussiastraße abgeben kann und überfließt?

 

Haben sich die direkten Anlieger des Regenrückhaltebeckens im Nordwesten darüber schon einmal Gedanken gemacht? Wahrscheinlich nicht! Es kamen keine Anregungen während des Planverfahrens aus diesem Bereich.

Sollte das Regenrückhaltebecken überfließen, wird das Wasser wegen des Gefälles die angrenzende Grünfläche, aber auch den Tennisverein und die angrenzende Bebauung Wendenweg überschwemmen.

 

 

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Mobilfunkstandorte in der Umgebung

Die Bundesnetzagentur hat für die Standorte folgende Anzahl Mobilfunkantennen genehmigt:

    6 Mobilfunkanlagen

    3 Mobilfunkanlagen, 1 sonstige Funkanlage

   15 Mobilfunkanlagen

 

 

(Karte: Mit Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)

Wann und wie oft ein jeder sein Handy benutzt, kann er selbst entscheiden. Die Mobilfunkantennen senden aber ständig und belasten die Gesundheit der Menschen rund um die Uhr.

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Verwaltungsvorlage und Begründung zum B-Plan

Auf der Seite Schriftverkehr finden Sie unter den umfangreichen Schriftverkehr mit der Stadt Dortmund.  Die Anregungen und Bedenken der Bürgerinitiative vom 21.07.03 und 23.07.03 zum B-Plan Lü 123 - Ortskern Oespel können Sie hier einsehen.

Die Verwaltungsvorlage und die Begründung zum B-Plan finden Sie unter der Ratssitzung vom 17.06.04 Punkt 3.4 Drucksache 06065-04. (Wir empfehlen, die Vorlagen herunter zuladen. Dieses geht schneller, als sie zu öffnen.)

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Gutachten

Zu dem Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - Baugebiet Wandweg liegen folgende Gutachten aus:

  • Planungsbüro Prof. Krause& Partner, Dortmund v. Dezember 1988: Denkmalpflegeplan Ortskern Oespel

  • DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH, Essen v. 23.06.1997: Kartierung möglicher Gasaustrittsbereiche

  • Ingenieurbüro für Akustik und Bauphysik Schwetzke und Partner GbR, Dortmund v. 24.06.2002: Geräuschimmissions-Untersuchung

  • Stadt Dortmund, Planungsamt, 61/2-3-Immissionsschutz v. August 2002: Schalltechnisches Gutachten

  • Ingenieurbüro für technische Akustik und Bauphysik, Eugen Bauer u. Partner GmbH, Dormund v. 26.11.2003: Geräuschimmissions-Prognose nach TA Lärm, Erweiterung der Kälteanlage Fa. Vreriksen

  • Koster und Kremke, Kamen v. 09.02.1998: Geohydrologische Untersuchungen

  • Büro Menke, Dortmund v. 1987: Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Stadt Dortmund, Planungsamt, 61/5-Freiraumplanung v. Februar 2003: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag "Wandweg", Eingriffs-/Ausgleichbilanz

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Jeder Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Anrecht darauf, Einsicht in die Gutachten zu erhalten.

In der Vergangenheit konnte die Akteneinsicht bzw. die Anfertigung von Kopien erst nach Offenlegung des B-Plans erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage so geändert, dass fachliche Stellungnahmen oder Gutachten nicht mehr als entscheidungsvorbereitende Arbeiten angesehen werden, selbst wenn sie für einen konkreten Fall abgegeben oder dafür zur Akte genommen werden.

Auch ist es nicht von Belang, ob das Gutachten abgeschlossen ist oder nicht.

Einen Antrag nach IFG (Informationsfreiheitsgesetz) können Sie hier als Word-Dokument herunterladen. Den Antrag richten Sie an die Stadt Dortmund, Stadtplanungsamt, Amtsleiter, Burgwall 14, 44135 Dortmund.

Die Stadt Dortmund weist in der Verwaltungsvorlage und der Begründung zum B-Plan und im B-Plan selber auf die Problematiken dieses Baugebietes hin. Ebenfalls können die Gutachten eingesehen werden. Somit ist die Stadt aus der Haftung. Nach dem Prinzip: "Wer nicht liest, ist selber schuld."

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27.07.2013 - Verlosung Baugebiet Wandweg

Alle Grundstücke reserviert

Am ersten Tag (5.07.13) der Immobilienbörse der Stadt Dortmund in der Berswordthalle wurden um 13.00 Uhr die Grundstücke des Baugebietes Wandweg in Oespel verlost.

Das Baugebiet Wandweg liegt zwischen Indupark und dem Ortskern Oespel gegenüber dem Hellweg- Baumarkt.

Es wurden 12 Grundstücke für Doppelhaushälften und 12 für Einfamilienhäuser verlost. Die Grundstücke sind zwischen 257 und 702 qm groß. Es besteht keine Bauträger- und Architektenbindung.

Die Kaupreise liegen zwischen 180 bis 210 €/qm, die Erschließungskosten betragen 71 €/qm. Für größere Grundstücke wird ein Gartenrabatt eingerechnet.

 

Die Grundstücke können mit eingeschossigen Häusern mit einer Traufhöhe von 4,50 m und einer Firsthöhe von 10 m bebaut werden. Die Häuser sollen Satteldächer mit einer Neigung von 38 bis 45° haben. Sie sind mit einem Energiestandard von mindestens KfW-Effizienzhaus 70 zu errichten.
Interessenten an einem Grundstück des Baugebietes Wandweg konnten sich in einer Liste beim Liegenschaftsamt eintragen lassen und wurden dann zur Verlosung eingeladen.


Verlauf der Verlosung

 

 

 

  

 

Bilder: Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann

 

 

Bürgermeister Sauer (CDU) eröffnete die Verlosung und hielt einen kurzen Vortrag über die Bildung von Wohneigentum. Er wies auf die derzeitige Niedrigzinsphase hin, die einen Anreiz zum Bauen gibt. Dass aber der Hypothekenzins auch mal das Dreifache und mehr des heutigen Zinssatzes betragen und dies dann schnell zu finanziellen Problemen führen kann, darauf wies Herr Sauer natürlich nicht hin.

Danach wurde von einem Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes das Losverfahren erläutert. Zeitgleich konnten die Bedingungen auf einem Bildschirm mitgelesen werden.

 

Die verlosten Grundstücke können bis zum 30.08. kostenlos reserviert werden. Somit haben die Käufer Zeit, die Finanzierung und weitere Dinge zu klären. Danach können die Grundstücke für weitere 4 Monate reserviert werden. Die Gebühr beträgt 0,5 % der Kaufsumme und wird bei Grundstückskauf verrechnet.
 
Der Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes warnte eindringlich davor, keine anderen Verträge abzuschließen, bevor der Grundstücksvertrag abgeschlossen ist.

 

                                                                                                                                           
 Bild: Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann

 

                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                          

Danach zog Herr Sauer ein Los nach dem anderen und nannte öffentlich den Namen. Das erste gezogene Los erhielt als Zugabe einen Apfelbaum für das neue Grundstück.
Jeder Interessent einer Doppelhaushälfte musste auch einen "Nachbarn" vorweisen. Darauf wurde anfangs auch geachtet, was dazu führte, dass bei den ersten beiden Doppelhaushälften zwei Paare sich mit ihrem Partner vormerken ließen. So können sie sich in Ruhe die Hälfte aussuchen, die ihnen mehr zusagt.

Danach ging diese Bedingung bei der Verlosung irgendwie unter, aber es fand sich trotzdem für jede Doppelhaushälfte auch ein "Nachbar".
Übrig waren zuletzt drei der größten Grundstück direkt am Wandweg, aber auch dafür fanden sich Interessenten.
Bauwillige, die nicht ihr "Traumgrundstück" gefunden hatten, konnten sich auf einer Reserveliste vormerken lassen, falls der Interessent dieses Grundstücks zurücktritt. Ca. 7 Bauwillige machten hiervon Gebrauch.


Nachdem alle Grundstücke vergeben waren, wurde weiter gezogen für die Reserveliste. Hierfür gab es etwa 10 Interessenten.   


 

 

Bild: Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann

Anzumerken ist, dass bei solchen Grundstücksverlosungen ein nicht unerheblicher Teil von Bauwilligen zurücktritt.
Auch lassen sich einige für mehrere Baugebiete vormerken.

Auffällig ist, dass schon seit Juni die Erschließungsarbeiten am Wandweg ruhen. Lediglich die Baumaschinen verändern geringfügig ihre Position.

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